Wann fand das oben beschriebene Gespräch statt und wer waren die beteiligten

Juli 2011 hat folgenden Wortlaut:

Nach Kenntnissen, die der Fragestellerin vorliegen, soll im November 2010 ein Gespräch zwischen Mitgliedern der Landesregierung und Vertretern aus dem Landesverwaltungsamt sowie der Stadt Eisenach zu einer möglichen Erörterung von Vorrangflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Stadt Eisenach stattgefunden haben. Dabei soll die weitere Vorgehensweise zur Erweiterung der Windvorranggebiete besprochen worden sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann fand das oben beschriebene Gespräch statt und wer waren die beteiligten Gesprächspartner?

2. Welche weiteren Arbeitsschritte wurden zur Erweiterung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen vereinbart und wie stellt sich gegenwärtig der Arbeitsstand konkret dar?

3. Wann ist mit konkreten Ergebnissen zur möglichen Erweiterung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen zu rechnen? Welche Planungsschritte müssen dafür noch getan werden?

4. Welche privaten Unternehmen waren an den bisherigen Gesprächen mit welcher Zielstellung beteiligt?

5. Inwieweit entspricht es der üblichen Arbeitsweise der Landesregierung, dass Windkraftanlagenbetreiber direkt mit dem zuständigen Bauminister und der Spitze des Landesverwaltungsamtes weitere Schritte hinsichtlich der Planung der Windvorranggebiete abstimmen?

6. Welche weiteren Personen, Behörden, Unternehmen oder sonstige Organisationen waren noch und in welcher Funktion an dem Gespräch beteiligt?

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. August 2011 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Das Gespräch fand am 11. November 2010 statt. Am Gespräch haben teilgenommen:

- Herr Christian Carius, Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr,

- Herr Prof. Olaf Langlotz, Abteilungsleiter für Städte- und Wohnungsbau, Raumordnung und Landesplanung im Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr,

- Herr Peter Stephan, Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamts,

- Herr Ralf Luther, Präsident der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen und Landrat des Landkreises Schmalkalden-Meiningen,

- Herr Christian Köckert, Mitglied der Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen und Stadtrat Eisenach.

Zu 2.: Für die Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie im Raum Eisenach ist die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen als Träger der Regionalplanung zuständig. Die Aufstellung und Änderung des Regionalplans ist Aufgabe der Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen. Dazu zählt auch die Änderung der Vorranggebiete Windenergie. Die Arbeitsschritte ergeben sich aus § 7 ff. Thüringer Landesplanungsgesetz vom 15. Mai 2007.

Der Regionalplan Südwestthüringen wurde mit Bescheid vom 23. Februar 2011 genehmigt und ist mit Bekanntmachung im Thüringer Staatsanzeiger 19/2011 am 9. Mai 2011 in Kraft getreten. Hinsichtlich des von der Genehmigung ausgenommenen Themas Windenergie hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen am 19. Juli 2011 einen Planentwurf aufgestellt. Zudem wurde eine Planänderung in Bezug auf zwei Vorranggebiete Windenergie bei Eisenach beschlossen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dazu soll Ende August 2011 beginnen.

Zu 3: Die konkreten Ergebnisse zur möglichen Erweiterung von Vorranggebieten Windenergie im Raum Eisenach hängen von den Ergebnissen der voraussichtlich Ende August beginnenden Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ab.

Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen prüft an die Beteiligung die eingegangenen Stellungnahmen und beschließt den Regionalplan auf der Basis des Abwägungsergebnisses. Sofern keine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich wird, legt die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen den Regionalplan der obersten Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vor.

Zu 4: Private Unternehmen werden an Gesprächen zwischen Mitgliedern der Landesregierung, Vertretern des Landesverwaltungsamts sowie der Regionalen Planungsgemeinschaften im Zusammenhang mit der Aufstellung, Änderung oder Genehmigung von Regionalplänen nicht beteiligt.

Zu 5: Windkraftanlagenbetreiber haben an dem in Rede stehenden Gespräch am 11. November 2010 nicht teilgenommen. Im Übrigen ist weder die Thüringer Landesregierung noch das Landeverwaltungsamt für die Aufstellung oder Änderung der Regionalpläne zuständig.