Jenoptik AG

August 2011 hat folgenden Wortlaut:

Im Jahr 2007 wurden die Anteile Thüringens an der Jenoptik AG für 50 280 928,17 Euro an die Firma ECE Industriebeteiligungen verkauft. Darüber hinaus konnte der Freistaat eine Nachbesserung auf den Kaufpreis in Höhe von weiteren 1 924 997,25 Euro erhalten, wenn der Mindestpreis nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz am 30. Juni 2009 den Wert von 7,22 Euro überstiegen hätte.

Nunmehr hat die bm-t offenbar elf Prozent der Jenoptik-Aktien für einen Preis von 40 Millionen Euro von der ECE Industriebeteiligungen (zurück)gekauft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Jenoptik-Aktien und zu welchem Preis pro Aktie wurden vom Land im Jahr 2007 verkauft?

2. Wie hoch war der Mindestpreis der Jenoptik-Aktien nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz am 30. Juni 2009?

3. Wie viele Aktien und zu welchem Preis pro Aktie hat die bm-t Jenoptik-Aktien von der ECE Industriebeteiligungen erworben?

4. Mit welcher Begründung hat das Land seine Anteile an der Jenoptik AG im Jahr 2007 verkauft?

5. Mit welcher Begründung hat die bm-t Anteile an der Jenoptik AG im Jahr 2011 gekauft?

6. Wie war die Landesregierung in die Kaufentscheidung der bm-t eingebunden und welche Auffassung vertritt sie bezüglich dieses Erwerbs?

7. Teilt die Landesregierung die Kritik des früheren Vorstandschefs von Jenoptik, Lothar Späth, der darauf hinwies, dass der Konzern keine staatliche Hilfe nötig habe?

8. Wie bewertet die Landesregierung die Äußerungen des Geschäftsführers der bm-t, Dr. Guido Bohnenkamp, der von einer profitablen Investition sprach und als Grund für den Wiedereinstieg bei Jenoptik die guten Wachstumschancen des Unternehmens genannt hatte?

9. Wie bewertet die Landesregierung die Begründung, dass der Kauf der Aktien nötig gewesen sei, um die Beteiligung aggressiver Hedgefonds zu verhindern und auf welche Weise könnte ein solcher Hedgefonds dem Unternehmen mit einem Anteil von elf Prozent gefährlich werden?

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. September 2011 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Mit Kauf- und Übertragungsvertrag vom 27. November 2007 veräußerte der Freistaat Thüringen 7 699 989 Inhaber-Stückaktien der JENOPTIK AG an die österreichische ECE Industriebeteiligungen zu einem Kaufpreis in Höhe von 50 280 928,17 Euro, der in vier Teilbeträgen zu zahlen war. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Bruttoerlös in Höhe von 6,53 Euro je Aktie.

Zu den Einzelheiten des Verkaufs berichtete die Landesregierung bereits in der 48. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2007 und in der 101. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 29. Januar 2009 im Rahmen der Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Huster (Drucksache 4/4779).

Zu 2.: Der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 31 Abs. 1, 7 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzt (WpÜG) in Verbindung mit § 5 WpÜG-Angebotsverordnung berechnete gültige Mindestpreis der Aktie der JENOPTIK AG betrug am 30. Juni 2009 3,35 Euro.

Zu 3.: Die bm-t hat selber keine JENOPTIK-Aktien erworben. Die von der bm-t verwaltete Thüringer & Co KG (TIB) hat 6 296 193 Stückaktien zu einem Preis von 6,53 Euro pro Aktie erworben.

Zu 4.: Zur Begründung des Verkaufs der Landesanteile an der JENOPTIK AG wird auf die Erläuterungen in der 48. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2007 verwiesen. Danach hatte die Landesregierung in 2005 entschieden, die Landesbeteiligung an der JENOPTIK AG zu veräußern. Ausschlaggebend hierfür war, dass sich die JENOPTIK AG kontinuierlich zu einem international und global erfolgreich tätigen Konzern entwickelt hatte und angesichts dieser erfolgreichen Entwicklung des Unternehmens ordnungspolitischen Aspekten nunmehr eine stärkere Bedeutung eingeräumt werden musste. Nach der Prüfung verschiedener Privatisierungswege und der Führung von Verkaufsgesprächen mit geeigneten Kaufinteressenten erfolgte die Veräußerung des Aktienpaketes am 27. November 2007.

Zu 5.: Die TIB hat die Anteile im regionalpolitischen Interesse des Freistaats Thüringen erworben. Ohne den Anteilserwerb seitens der TIB bestand das Risiko, dass die ECE Teile ihres Aktienpakets an einen Private Equity Fonds veräußert und die geänderte Eigentümerstruktur der JENOPTIK AG sich negativ auf die Zukunft der JENOPTIK AG und ihre regionalpolitische Bedeutung für Thüringen auswirkt.

Die TIB geht davon aus, dass sich der Einstieg bei der JENOPTIK AG angesichts der Entwicklungsperspektiven des Unternehmens mittel- bis langfristig rechnet und damit das Engagement nicht nur aus strukturpolitischen Überlegungen, sondern auch aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen sinnvoll ist.

Zu 6.: Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit sowie das Thüringer Finanzministerium waren in die Kaufentscheidung eingebunden. Beide Ressorts halten den Erwerb der JENOPTIK-Aktien aus den in der Antwort zu Frage 5 dargestellten Gründen für vertretbar.

Zu 7.: Die Landesregierung teilt die Auffassung des früheren Vorstandschefs der JENOPTIK AG, dass sich der JENOPTIK-Konzern in guter Verfassung befindet und keine staatliche Hilfe benötigt. Das Land und die TIB haben dem Unternehmen im Zusammenhang mit keine staatliche Hilfe zukommen lassen; vielmehr hat der Aktienkauf allein zu Veränderungen auf der Aktionärs- also Gesellschafterebene geführt.

Zu 8.: Die Landesregierung kann die Äußerung des Herrn Dr. Bohnenkamp nachvollziehen, dass die guten Wachstumschancen der JENOPTIK AG ein Motiv für den Einstieg der TIB bei der JENOPTIK gewesen sind. Auf die Antwort zu Frage 5 letzter Satz wird verwiesen.

Die Landesregierung hält die Begründung für zutreffend, dass der Kauf der Aktien nötig gewesen ist, um die Beteiligung eines Private Equity Fonds zu verhindern.

Es bestand das Risiko, dass der Fonds auf ECE, die Eigentümerfamilie von ECE und andere Aktionäre einwirkt, um die JENOPTIK AG aus kurzfristigen Renditeerwägungen zerschlagen zu können. Aufgrund der gemeinsam mit ECE und der Eigentümerfamilie gehaltenen 30 Prozent des Aktienkapitals wäre voraussichtlich schon ohne weitere Zukäufe an der Börse die faktische Mehrheit in Hauptversammlungen der JENOPTIK AG gewährleistet gewesen, so dass der Fonds dem Unternehmen hätte gefährlich werden können.