Sanierung ökologischer Altlasten in Thüringen

Laut Antwort auf meine Kleine Anfrage zur Sanierung ökologischer Altlasten in Thüringen (vgl. Drucksache 5/1174) befanden bzw. befinden sich 124 Normalprojekte mit einem Gesamtvolumen von 9,1 Millionen Euro aus Mitteln des Sondervermögens (SVöA) in der Bearbeitungsphase 2010/2011. Dazu würden noch 17 Sanierungsfälle mit einem Finanzumfang von 1,8 Millionen Euro im Rahmen der Freistellung kommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele der oben erwähnten Normalprojekte, die aus dem SVöA finanziert wurden, sind mittlerweile abgeschlossen? Welchem gesamten finanziellen Volumen entspricht dies?

2. Wie viele Maßnahmen mit welchem gesamten Finanzbedarf stehen weiterhin aus?

3. Wann ist mit dem Abschluss dieser Projekte zu rechnen? Falls diesbezüglich eine Prognose nicht möglich ist, aus welchen Gründen?

4. Hat sich der Finanzbedarf in Höhe von 9,1 Millionen Euro inzwischen geändert; wenn ja, in welcher Weise und warum?

5. Für wie viele Sanierungsprojekte konnten beantragte Finanzmittel aus dem Sondervermögen gegebenenfalls nicht in vollem Umfang ausgereicht werden? Wie wird die Antwort begründet?

6. Gab es Projekte, deren Durchführung unterbrochen werden musste? Falls ja, welche, und worauf ist die Unterbrechung jeweils zurückzuführen?

7. Bestand bzw. besteht angesichts der enormen Beanspruchung des Sondervermögens die Gefahr, dass Maßnahmen nicht planmäßig abgearbeitet werden können?

8. Wie stellt sich der Sanierungsstand, einschließlich der finanziellen Sicherstellung, der 17 Fälle im Rahmen der Freistellung dar?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. November 2011 wie folgt beantwortet:

Die Kleine Anfrage 1839 von Herrn Abgeordneten Tilo Kummer bezieht sich auf die Antwort der Landesregierung in der Drucksache 5/1174 vom 28. Juni 2010. Mit der im Dezember 2010 erfolgten Novellierung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Ökologische Altlasten in Thüringen erfasst das neue Sondervermögen auch die Finanzierungsverpflichtungen des Landes für ökologische Altlasten aus dem Umweltrahmengesetz, die sich nicht aus dem Generalvertrag und dessen Umsetzung ergeben. Aus diesem Grund muss zwischen den Normalprojekten aus dem Generalvertrag (Bundesliegenschaften bzw. seitens der ehemaligen Treuhandanstalt privatisierte Unternehmen) und den Normalprojekten außerhalb des Generalvertrages (ohne Bundesbeteiligung privatisierte Unternehmen) unterschieden werden.

Zu 1.: Von den angefragten 124 Normalprojekten mit Finanzverpflichtungen aus dem Generalvertrag wurden seit 2010 bis zum heutigen Tage 49 Normalprojekte, hauptsächlich nach einer durchgeführten Gefährdungsabschätzung, abgeschlossen. Das entspricht in dem angegebenen Zeitraum 2010/2011 einem Finanzvolumen von ca. 0,5 Millionen Euro.

Zu 2.: Von den genannten 124 Normalprojekten befinden sich 75 Projekte mit einem für den Zeitraum 2010/2011 geschätzten Finanzbedarf in Höhe von 8,6 Millionen Euro noch in Bearbeitung.

Zu 3.: Die Sanierung von Standorten im Rahmen der Freistellung nach Umweltrahmengesetz erfolgt investitionsabhängig, d. h. in der Regel unmittelbar im Zusammenhang mit der gewerblichen Nachnutzung. Investitionsbeginn und der Beginn der erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen werden somit seitens des Investors bzw. der Freigestellten entscheidend beeinflusst und nicht allein seitens der zuständigen Bodenschutzbehörde bestimmt.

Die Laufzeit der jeweiligen Gefahrenabwehrmaßnahmen hängt vom konkreten Einzelfall ab. Eine Bodensanierung nimmt je nach Umfang 0,5 bis zwei Jahre nach Investitionsentscheidung in Anspruch. Eine Grundwassersanierung bzw. -überwachung hingegen kann Laufzeiten von zehn Jahren und mehr erfordern.

Nach dem gegenwärtigen Planungsstand werden ca. sechs Projekte bis Ende des Jahres 2011 abgeschlossen sein. Weitere ca. 50 Normalprojekte sollen voraussichtlich bis 2016 abgeschlossen werden. Für die übrigen 19 Normalprojekte werden infolge von Grundwassersanierungs- und -überwachungsmaßnahmen darüber hinausgehende Laufzeiten eingeschätzt.

Zu 4.: Das zu Beginn des Jahres 2010 für den Planungszeitraum 2010/2011 geschätzte Finanzvolumen von 9,1 Millionen Euro hat sich inzwischen reduziert. Es ist zu erwarten, dass bis Ende des Jahres 2011 für die bereits abgeschlossenen und die noch laufenden Gefahrenabwehrmaßnahmen insgesamt ca. 6,0 Millionen Euro ausgegeben sein werden.

Diese Reduzierung ergibt sich aus zeitlichen Verzögerungen (z. B. hinausgeschobene Investitionsentscheidungen oder zwischenzeitlich angemeldete Rückübertragungsansprüche) oder ist durch komplexe behördliche Genehmigungsverfahren bedingt.

Zu 5.: Wegen zeitlicher Verzögerungen (siehe Antwort zu Frage 4) werden voraussichtlich in ca. acht Sanierungsprojekten die beantragten Finanzmittel nicht vollständig ausgereicht werden können. Für die betreffenden Standorte werden die geplanten Gefahrenabwehrmaßnahmen mit einem Finanzvolumen von ca. 3,1 Millionen Euro erst Anfang 2012 umgesetzt.

Zu 6.: Es gab keine Projekte, deren Durchführung unterbrochen werden musste.

Zu 7.: Alle bisher laufenden Maßnahmen wurden bzw. werden im Rahmen der zwischen allen Beteiligten abgestimmten Maßnahmen-Finanzierungs-Pläne und entsprechend den Finanzierungsvereinbarungen in vollem Umfang umgesetzt und finanziert.

Zu 8.: Bei den für den Planungszeitraum 2010/2011 angemeldeten 17 Normalprojekten, die im Rahmen des Umweltrahmengesetzes freigestellt wurden und nicht vom Generalvertrag erfasst sind, werden bis Ende 2011

Untersuchungs-, Planungs-, Sanierungs- und Überwachungsmaßnahmen mit einem Finanzvolumen von 0,7 Millionen Euro durchgeführt.

1,1 Millionen Euro werden nicht abfließen, da die Sanierung im Rahmen der Freistellung der Fa. Heinrich Becker auf dem Gelände der ehemaligen Farbenfabrik in Eisenach vorübergehend unterbrochen werden musste. Diese Unterbrechung ergab sich einerseits aus dem Verkauf des von der Freistellung umfassten Grundstückes an einen neuen Investor und andererseits aufgrund der noch fehlenden Baugenehmigung für das Investitionsvorhaben. Die dort geplanten Gefahrenabwehrmaßnahmen sollen nach Vorliegen der Investitionsvoraussetzungen voraussichtlich ab 2012 umgesetzt werden.