Zuwendungen aus Lottomitteln im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2010 und (bislang) 2011 Zuwendungen aus Lottomitteln im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt insgesamt vergeben?

2. Welche Einrichtungen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt erhielten in den Jahren 2010 und (bislang) 2011

Zuwendungen aus Lottomitteln (bitte jeweils einordnen nach: Name und Sitz der empfangenden Einrichtung, Höhe und Bestimmungszweck der Zuwendung sowie Datum der Übergabe der Zuwendung)?

3. Welches Fachministerium bewilligte mit welchem Datum jeweils die Zuwendung aus Lottomitteln an die unter Frage 2 aufgeführten Einrichtungen?

4. Wer überreichte in welcher Funktion und in wessen Auftrag jeweils den Lottomittelbescheid an den Zuwendungsempfänger und wer war der entgegennehmende Vertreter des Zuwendungsempfängers? In welchem Dienstverhältnis standen die überreichenden und die entgegennehmenden Personen gegebenenfalls jeweils zum Land Thüringen (bitte für jede Übergabe gesondert aufführen)?

5. Welche weiteren Personen waren auf Einladung der Landesregierung bei der Übergabe des Bescheides in welcher Funktion zugegen (bitte für jede Übergabe gesondert aufführen)?

6. Sofern der Lottomittelbescheid nicht von einem Mitglied der Landesregierung übergeben wurde, wie begründet das bewilligende Ministerium im konkreten Fall jeweils die Auswahl der tatsächlich überreichenden Person (bitte für jede Übergabe gesondert angeben)?

7. Für welche weiteren Einrichtungen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist eine Zuwendung aus Lottomitteln im Jahr 2011 bereits bewilligt worden (bitte jeweils den Namen und Sitz der empfangenden Einrichtung, die Höhe der bewilligten Zuwendung, das geplante Datum der Übergabe, das bewilligende Fachministerium sowie die übergebende Person gesondert aufführen)?

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. November 2011 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

In die Betrachtung über die territoriale Verteilung der Vergabe von Lottomitteln ist auch das Antragsaufkommen einzubeziehen. Die Vergabe von Zuwendungen, die in eine bestimmte Region gehen, ist auch abhängig von der Anzahl der Anträge, die aus dieser Region in den einzelnen Jahren gestellt werden. Weiterhin ist in die Betrachtung der jeweilige Sitz des Antragstellers einzubeziehen. Überregional agierende Vereine und Verbände, die Lottomittel beantragt haben, tauchen in der Statistik dort auf, wo sie ihren Sitz haben, obwohl die Projekte, die durch Lottomittel gefördert werden, überregional bzw. in anderen Regionen angesiedelt sein können.

Bei der Entscheidung über die Vergabe von Lottomitteln steht der Verwendungszweck im Vordergrund und nicht, aus welcher Region der Antragsteller stammt.

Zu 1.: Auf den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt entfielen von den im Haushaltsjahr 2010 beschiedenen Haushaltsmitteln bei Kapitel 17 16 Titel 685 04 - Zuweisung auf Beschluss der Landesregierung - Zuwendungen in Höhe von 86 465 Euro sowie von den im laufenden Haushaltsjahr 2011 bis 30. September 2011 beschiedenen Haushaltsmitteln bei Kapitel 17 16 Titel 685 04 Zuwendungen in Höhe von 128 128 Euro.

Zu 2. und 3.: Die Angaben sind getrennt nach dem bewilligenden Ressort in Anlage 1 dargestellt.

Zu 4. und 5.: Für einen Bescheid über Zuwendungen aus den Überschüssen der Staatslotterien als Verwaltungsakt gelten hinsichtlich der Übergabe bzw. Übersendung die allgemeinen verwaltungsrechtlichen Bestimmungen nach dem Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz. Eine öffentliche Übergabe ist darin weder vorgegeben noch ausgeschlossen.

Die Lottomittelbescheide werden in der Regel per Post versandt oder von Mitgliedern der Landesregierung oder durch von ihnen beauftragte Vertreter der staatlichen Verwaltung persönlich überbracht. In einigen Fällen werden zusätzlich symbolische Lottomittelschecks an den Zuwendungsempfänger überreicht.

Der Versand bzw. die Übergabe der Zuwendungsbescheide erfolgen an die jeweilige juristische Person.

Namentliche Aufzeichnungen über die entgegennehmenden natürlichen Personen liegen in den Ressorts nicht in jedem Fall vor.

Dem Antragsteller steht es frei, welchen Personenkreis er zur Übergabe eines Bescheides über Zuwendungen aus Lottomitteln einlädt.

Die hierzu in den bewilligenden Ressorts vorhandenen Angaben sind in Anlage 1 aufgenommen.

Zu 6.: Soweit Zuwendungsbescheide übergeben wurden, erfolgte dies durch Vertreter der Exekutive. Kriterium für die Auswahl der überreichenden Personen war örtliche Nähe und damit verbundene Sachkenntnis beim geförderten Projekt.

Auf die Beantwortung zu Fragen 4 und 5 wird verwiesen.

Zu 7.: Die Angaben sind in Anlage 2 getrennt nach bewilligenden Ressorts zusammengefasst.