Ausbildung

April 1991 hat folgenden Wortlaut:

Der Thüringer Raum östlich von Jena ist u. a. dadurch gekennzeichnet, dass wissenschaftliche Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen in nur sehr geringer Zahl vorhanden sind mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Um das weitere Austrocknen Ostthüringens auf diesem Gebiet zu verhindern, ist, wenn schon kein Neuaufbau, der Erhalt der bestehenden Kapazitäten - soweit berechtigt - zu gewährleisten.

Eine dieser Einrichtungen ist die Altenburger Agraringenieurschule für tropische Landwirtschaft, eine Bildungs- und Ausbildungsstätte für Studenten, meist aus der Dritten Welt, mit großer Bildungserfahrung auf diesem speziellen Sektor sowie großer Anerkennung.

Gleichzeitig ist diese Ingenieurschule in dem Ostthüringer Raum die einzige höhere landwirtschaftliche Bildungsanstalt, die auch für die qualifizierte Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der allgemeinen Landwirtschaft für Thüringen verwendet werden könnte.

Zur Zeit ist die Perspektive dieser Schule völlig ungelöst, teilweise wird die Zuständigkeit des Bundes, teilweise des Landes und wenn des Landes, dann die der verschiedensten Ministerien angenommen. Ebenso ist die Finanzierungsgrundlage ungelöst, so dass in absehbarer Zeit die Beendigung der Ausbildung und Schließung droht.

Offensichtlich besteht gegenüber dieser speziellen Bildungseinrichtung seitens der Landesregierung eine gewisse Hilflosigkeit.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. Ist es beabsichtigt, die Agraringenieurschule Altenburg in der bestehenden oder in einer anderen Form mit dem Ausbildungsprofil Ausländerausbildung zu erhalten?

2. Wenn ja, besteht Klarheit über die Unterstellung, den Status, die Finanzierung und die Ausbildungsrichtung und anderes mehr?

3. Besteht für den Fall der Verneinung der weiteren Ausländerausbildung in bisheriger Form eine andere Konzeption zum Erhalt und zur Verwendung der Agraringenieurschule (zum Beispiel langfristige Aus- und Weiterbildung osteuropäischer Bürger - insbesondere aus ehemals sozialistischen Ländern, Aus- und Weiterbildung sowjetischer Bürger, einschließlich Soldaten für die Zeit des Stationierungsabkommens, berufliche Aus- und Fortbildung landwirtschaftlicher Fachkräfte im Ostthüringer Raum und anderes mehr)?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Mai 1991 wie folgt beantwortet: zu 1.:

Auf der Grundlage des Beschlusses der Landesregierung vom 18.12.90 wird die Ingenieurschule für tropische Landwirtschaft Altenburg abgewickelt. Im Rahmen dieser Abwicklung werden die sich an der Bildungseinrichtung befindenden Studenten planmäßig zum Abschluß geführt. Der geforderte Personalabbau wurde bis auf die zur Ausbildung benötigten Lehrkräfte und technischen Mitarbeiter vollzogen. Das mit der Abwicklung beauftragte Ministerium für Landwirtschaft sichert die Finanzierung bis zum Auslaufen der Studiengänge bis 1993, dabei vor allem die Kosten für das pädagogische und technische Personal. Direkte Ausbildungs- und Betreuungskosten werden durch die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Frankfurt/Main übernommen. zu 2.:

Da bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung in Feldafing keine Entscheidung über die weitere Ausbildung von Ausländern in Altenburg getroffen wurde, hat sich das Landwirtschaftsministerium an diese ausdrücklich mit der Bitte gewandt, mitzuteilen, ob und in welchem Umfang die Ausländerausbildung in Altenburg weitergeführt werden soll. Mit dem Amt für Landwirtschaft Altenburg und der Ingenieurschule wurden Absprachen hinsichtlich der Nutzung der Kapazität für Fortbildungsmaßnahmen getroffen. zu 3.:

Für eine Weiterführung als zweijährige Fachschule in der Fachrichtung Agrarwirtschaft gibt es z. Zt. keinen Bedarf. Weitere Konzeptionen sind erst zu realisieren, nachdem eine Klärung im Sinne der Antwort zu 2. erfolgt ist.