a Wie groß ist der Anteil der Kartoffelanbaufläche in Thüringen der nicht abgeerntet

Dezember 1992 hat folgenden Wortlaut: Wiederholt trat im Herbst des Erntejahres 1992 in Thüringen auf, dass angebaute Kartoffelbestände nicht geerntet wurden, sondern im Boden verblieben.

Ich frage die Landesregierung:

1. a) Wie groß ist der Anteil der Kartoffelanbaufläche in Thüringen, der nicht abgeerntet wurde?

b) Gibt es für diese Tatsache Schwerpunktregionen?

Wenn die Frage 1 b mit ja beantwortet wurde, welche Regionen sind das?

c) Wie groß ist dieser Anteil in bezug auf die Gesamtanbaufläche für Kartoffeln in Thüringen?

2. a) Welche Ursachen hat diese Nichternte von angebauten Kartoffelbeständen?

b) Welcher volkswirtschaftliche Schaden entsteht durch dieses betriebswirtschaftliche Dilemma?

3. Welche Auswirkungen der Behandlung der ungeernteten Bestände hinsichtlich des Bodens sind zu erwarten (z.

B. steigender Einsatz von Pflanzenschutzmitteln)?

4. Welche perspektivischen Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die weiterverarbeitenden Zweige gerade in dieser Produktion zu fördern, um

a) der wachsenden Arbeitslosigkeit im ländlichen Raum zu begegnen,

b) die regionale Entwicklung der stärke-, futter- und nahrungsmittelverarbeitenden Kartoffelindustrie zu fördern,

c) diese verarbeitende Industrie so zu gestalten, dass die eingangs beschriebenen Mißstände nicht auftreten können, z. B. durch Stärke- oder Nahrungsmittelquotierung ähnlich der Zuckerrübenquote?

5. Wie sieht die Landesregierung das Verkommen von einheimischen Nahrungsmitteln auf diese drastische Weise, wenn die Ergebnisse der jüngsten GATT-Verhandlungen es ermöglichen, ungestört Billigimportfuttermittel einzusetzen?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Dezember 1992 wie folgt beantwortet: Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass durch den Fragesteller betriebswirtschaftliche Probleme, die ausschließlich in der Verantwortung der einzelnen Unternehmen liegen, angesprochen werden.

Zu 1. a:

Es wurden in Thüringen auf einer Anbaufläche von insgesamt 65 ha Kartoffeln nicht geerntet.

Zu 1. b:

Es gibt keine Schwerpunktregionen, betroffen ist je ein Betrieb in den Kreisen Mühlhausen, Weimar und Meiningen.

Zu 1. c:

Der Anteil der nichtabgeernteten Fläche im Verhältnis zur Gesamtanbaufläche liegt unter ein Prozent.

Zu 2. a:

Auf Grund technologischer Probleme bzw. schlechter Witterungsbedingungen (Frost) konnte auf einer Fläche von 55 ha die Ernte nicht eingebracht werden. Lediglich bei einem Unternehmen im Kreis Weimar wurde eine Fläche von 10 ha bedingt durch niedrige Verkaufspreise nicht abgeerntet.

Zu 2. b:

Der betriebswirtschaftliche Ausfall bei dem Unternehmen im Kreis Weimar beträgt ca. 40.000,- Deutsche Mark.

Zu 3.: Die Anbauflächen wurden nicht abgeerntet, jedoch in der Saatvorbereitung für Wintergetreide bearbeitet. Damit wird ein Großteil der Knollen auf Grund der Frosteinwirkung erfrieren und im folgenden Anbaujahr keine Probleme bereiten. Bei einem sehr starken Auflaufen von Kartoffelpflanzen, die nicht durch Frost geschädigt wurden, wäre ein zusätzlicher Aufwand an Pflanzenschutzmitteln notwendig. Aus der heutigen Sicht und nach Rücksprache in den Betrieben ist dies nicht zu erwarten.

Zu 4. a und b:

Für die perspektivische Entwicklung der weiterverarbeitenden Zweige ist ein Sektorplan - Kartoffeln - erstellt worden. Er umfaßt ein Investitionsvolumen von 86 Millionen Deutsche Mark. Dadurch sollen Abpackkapazitäten für 80.000 t und Verarbeitungsmöglichkeiten für 100.000 t entstehen. Hierfür werden von Europäischer Gemeinschaft, Bund und Land Thüringen etwa 38 Millionen Deutsche Mark Beihilfen eingesetzt.

Die regionalen Förderungen müssen sich an den Entscheidungen der Europäischen Gemeinschaft orientieren. Aus diesem Grunde ist keine Förderung für die Stärke- und Futterherstellung möglich.

Zu 4. c:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird über den Aufbau einer Marktorganisation für Kartoffeln beraten. Ziel ist es, den Absatz von Kartoffelprodukten durch die Bildung von Erzeugergemeinschaften zu fördern.

Zu 5.: Die Auswirkungen der neuesten Verhandlungen im Rahmen von GATT können von seiten der Landesregierung zum heutigen Zeitpunkt nicht umfassend bewertet werden. Die Entscheidung für den Einsatz von Futtermitteln liegt beim Produzenten für tierische Produkte. Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik ist es jedoch, die selbsterzeugten Feldfrüchte wieder zur Versorgung der Tierbestände im landwirtschaftlichen Unternehmen einzusetzen.

Dr. Sklenar Minister.