Wismutschächte

In unterirdische Wismutschächte sind zum Versatz u. a. auch dem Sondermüll zuzurechnende Materialien verfüllt worden. Dazu laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Genehmigungen von Landesbehörden zum Versatz von Materialien in untertägige Wismutschächte liegen vor?

2. Welche Materialien sind tatsächlich zur Schachtverfüllung verwendet worden?

3. Welche Kontrollen der der Wismut zum Versatz angedienten Materialien wurden angeordnet und durchgeführt?

4. Wurden bei den Kontrollen Unregelmäßigkeiten festgestellt?

5. Inwieweit wird das Wismutsanierungsprogramm durch die Verbringung der verwendeten Versatzmaterialien beeinträchtigt?

Das Thüringer Ministerium für Umwelt und Landesplanung hat im Einvernehmen mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Verkehr und dem Thüringer Ministerium für Soziales und Gesundheit die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. Dezember 1992 wie folgt beantwortet:

Nach der Aussage des Geschäftsführers der Wismut Herrn Bergmann, am 26. November 1992 auf der Veranstaltung zur Übergabe der überarbeiteten Sanierungskonzeption an die betroffenen Landkreise und Kommunen ermittelt der Staatsanwalt in der Wismut und dem Deutschen Fertigungs-Anlagenbau (DFA [ehemals Wismut II]) wegen unlauteren Geschäftsabschlüssen (finanzielle Unregelmäßigkeiten) im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Versatzzuschlagstoffen.

Im Bergbau werden aus gebirgsmechanischen Gründen zur Vermeidung von Brucherscheinungen im Deckgebirge, die bis an die Tagesoberfläche reichen können, Strecken (horizontale Auffahrungen) und Abbauhohlräume verfüllt.

Als Verfüllmaterial (Versatzmaterial) wird ein Gemisch aus Sand, Kies oder anderen Gesteinsmaterialien und Zuschlagstoffen (Asche, Zement) als Bindemittel sowie Wasser hergestellt.

Das Gemisch wird mittels Rohrleitungen in die Hohlräume von über Tage geleitet und erhärtet dort zu einem Gesteinsblock (ähnlich eines Betonblocks). Diese Technologie wird bei der Wismut seit ca. 20 Jahren angewandt. Dabei wurden vorwiegend Braunkohleasche, Rohsand und Gießereisand eingesetzt.

Zu 1.: Entsprechend den vorgegebenen Kriterien für den Einsatz von Reststoffen in untertägigen Hohlräumen durch das Thüringer Ministerium für Umwelt und Landesplanung vom 23. Juni 1992 (siehe Anlage) wurden folgende Genehmigungen erteilt:

In den letzten zwei Jahren wurden ca. 50 Reststoffarten (Aschen, Gießereisande) zur Verwertung im Versatz unter Tage zugelassen.

Zu 2.: Neben dem Einsatz großer Mengen von Rohsand kommen zur Verwertung bei der Verfüllung von Schächten und Grubenbauen folgende Reststoffe zum Einsatz:

- Filterasche,

- Braunkohleasche (aus Kraftwerken),

- Steinkohleasche (aus Kraftwerken),

- Filterstäube aus Feuerungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen,

- Aschen (feste Reaktionsprodukte) aus Abgasreinigungsanlagen,

- Holzasche aus der Holzfeuerung,

- Gießereisand,

- Gesteinsstäube und Tonerde.

Zu 3.: Seitens des Bergamtes sind folgende Kontrollen der zur Verwertung angeführten Reststoffe festgelegt:

a) Eingangskontrollen im Versatzwerk anhand der Begleitpapiere (Erzeuger, Mengen, Herkunft, Transporteur, Reststoffschlüsselnummer, Datum etc.).

b) Zyklische Kontrollen der Reststoffe auf Einhaltung der Ausgangsparameter (Identitätskontrolle) je nach Jahrestonnen/Erzeugerstätte (z.B. Kraftwerke größer 10.000 t Anlieferung pro Jahr = 1 Probe/10.000 t; kleiner 1.000 t Anlieferung pro Jahr = 3 Proben/1.000 t).

c) Besonders überwachungsbedürftige Reststoffe werden zusätzlich gemäß der Reststoffüberwachungsverordnung mittels Verwertungsnachweis in Verbindung mit Begleitscheinverfahren kontrolliert und zur Verwertung zugelassen.

d) Quartalsweise Abrechnung (Sammelmeldung) an das Bergamt Gera bezüglich Reststoffverwertung (Erzeuger, Mengen, Reststoffschlüsselnummer).

Zu 4.: Bei der untertägigen Verwertung von Reststoffen wurden bisher durch das Bergamt Gera keine Unregelmäßigkeiten festgestellt, wobei tiefgründige Kontrollen aufgrund des unzureichenden Personalbestandes bezüglich Sanierung Wismut nicht durchgeführt werden konnten.

Zu 5.: Die Zulassungen des Bergamtes für den Einsatz von den überwachungspflichtigen und nicht überwachungspflichtigen Reststoffen integrieren vollinhaltlich die Notwendigkeiten, welche sich aus den hydrogeologischen und geomechanischen Aspekten der Verwahrung des Grubenfeldes einschließlich Schächte ergeben. Nur zu diesen Zwecken (Verhinderung bzw. Einschränkung der Wasserwegigkeit; Gewährleistung der Übertagssicherheit durch Verhinderung unzulässiger Senkung und Schieflagen; Absturz in Schächte; Tagesbrüche) werden Verfüllungen von Grubenbauen vorgenommen.

Deshalb wird das Wismut-Sanierungsprogramm durch die Verbringung der verwendeten Versatzmaterialien in keiner Weise beeinträchtigt.