Budgetierung und Ausbildungsstellen im Landesdienst

Frage 1. Welche Auswirkungen hat die Budgetierung im Landesdienst auf die Zahl der Ausbildungsstellen?

Frage 2. Falls Auswirkungen zu verzeichnen sind, wie stellen sich diese - bezogen auf die Ressortbereiche - im Einzelnen dar?

Im Vollzug des künftigen Produkthaushalts ist wie auch im derzeitigen Vollzug des Landeshaushalts von den Ressorts zu entscheiden, in welchem Umfang sie für ihre Leistungen Ausbildungen im öffentlichen Dienst anbieten.

Im Verwaltungskontenrahmen sind für Ausbildungskosten im öffentlichen Dienst die folgenden Konten vorgesehen: Ausbildungsgrundvergütung für gewerbliche Auszubildende (Arbeiter), Grundvergütung für Auszubildende (Angestellte) und Anwärtergrundbezug (Beamte).

Die fortschreitende Budgetierung hat bisher keine Auswirkungen auf die Zahl der im Haushalt ausgebrachten Ausbildungsstellen und die Landesregierung rechnet auch künftig nicht mit negativen Folgen.