Wann wird die Übernahme Übergabe der Landesgüter erfolgen 5 Was steht der zügigen Übergabe der Güter Rohrbach und Zwätzen Jena

Juli 1991 hat folgenden Wortlaut:

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen Landesregierung und Treuhandanstalt über die Rückgabe ehemaliger VEG an das Land Thüringen?

2. Welche ehemaligen VEG sollen künftig als Landesgüter bewirtschaftet werden?

3. Welche ehemaligen VEG sollen bei der Treuhandanstalt zur weiteren Verwertung verbleiben?

4. Wann wird die Übernahme/ Übergabe der Landesgüter erfolgen?

5. Was steht der zügigen Übergabe der Güter Rohrbach und Zwätzen (Jena) entgegen?

6. Steht die Landesregierung noch zu Ihrer Aussage, das Gestüt Zöthen nach Zwätzen zu verlegen und so die Warmblutzucht in Thüringen zu erhalten und unter ähnlichen Standortbedingungen weiterzuführen?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Forsten hat im Einvernehmen mit dem Thüringer Finanzministerium die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. August 1991 wie folgt beantwortet: zu l.:

In Thüringen befinden sich gegenwärtig 52 ehemals Volkseigene Güter (VEG) in Verwaltung der Treuhandanstalt. In insgesamt 19 Gütern ist nach derzeitigem Kenntnisstand Alteigentum des Landes Thüringen nachweisbar; 7 weitere Güter bestehen zum Teil aus ehemaligen Stadtgütern.

Hinsichtlich der Übernahme ehemals landeseigener Güter ist noch keine Entscheidung der Landesregierung getroffen worden. Nur bei zehn dieser 19 Güter erscheint es wirtschaftlich sinnvoll, diese als funktionsfähige Gesamtbetriebe (Flächen, Gebäude, Tierbestände u.a.) weiterzuführen.

Es sind die Güter: Rohrbach, Jena-Zwätzen, Allmenhausen, Oldisleben, Mönchpfiffel, Wasserthaleben, Schöngleina, Gotha-Friedrichswerth, Deubachshof, Buchenhof.

Nach Auffassung der Treuhandanstalt handelt es sich bei den ehemaligen Landes- bzw. Staatsgütern nicht um Teile des Treuhandvermögens, sondern um zeitweilig treuhänderisch zu verwaltendes Verwaltungsvermögen der Länder und Kommunen. Daraus resultiert nach Auffassung der Treuhand, dass bei einer Übernahme der Güter durch das Land auch die bestehenden Altschulden mit zu übernehmen sind. Zudem müßte der Übernehmende in die unter Treuhandverwaltung entstandenen Verluste sowie in die aus den Sozialplänen resultierenden Verpflichtungen eintreten.

Für die l0 Güter würde dies Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 49,5 Mio. DM bedeuten. Die aus den Altschulden, Verlusten und Sozialplänen resultierenden Belastungen stehen sowohl einer Eigenbewirtschaftung der Güter durch das Land als auch einer Verpachtung der Güter entgegen. Nur im Falle eines günstigen Verkaufes könnten diese Belastungen möglicherweise abgetragen werden.

Bei den neun übrigen Gütern, die durch äußerst komplizierte Eigentumsverhältnisse bzw. geringen Umfang an Landeseigentum gekennzeichnet sind, kommt lediglich die Rückübereignung der landeseigenen Bodenflächen in Betracht.

Dabei handelt es sich um die Betriebsteile folgender Güter:

1. Betriebsteil Beinrode des Gutes Berlingerode

2. September 1990 erhoben.

- Gestützt auf Rechtsgutachten wird das Land nicht in die in den Gütern vorliegenden Sozialpläne eintreten.

Die Regulierung der Sozialplanlasten obliegt allein der Treuhandanstalt.

- Im Interesse der Sicherung des Thüringer Eigentums erfolgte gegenüber der Treuhandanstalt die Geltendmachung des Anspruches auf Übertragung der ehemals landeseigenen landwirtschaftlichen Flächen.

In den l0 genannten Gütern sind etwa 4.000 ha grundbuchamtlich nachgewiesen. zu 2.: Folgende ehemalige VEG sollen künftig als Landesgüter bewirtschaftet werden:

1. Gut Rohrbach

2. Gut Jena-Zwätzen. zu 3.:

Unter der Voraussetzung, dass die ehemaligen Landes- und Stadtgüter durch das Land bzw. die Kommunen übernommen werden, verbleiben bei der Treuhandanstalt folgende 35 Güter zur weiteren Verwertung.:

Die Güter Jena-Zwätzen und Rohrbach/Schöndorf sollen als eigenbewirtschaftete Güter des Landes im Rahmen der LUFA geführt werden. Sie bewirtschaften derzeit 1.700 ha volkseigene Flächen, darunter 880 ha Landeseigentum.

Die Verbindlichkeiten (ohne Sozialplan) belaufen sich für beide Güter auf 18,5 Mio. DM, das sind je ha Fläche knapp 11.000 DM. Allein der daraus zu kalkulierende Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) beläuft sich auf ca. 2.000 DM je ha und Jahr. Unter Berücksichtigung anstehender Investitionen von ca. 5 Mio. DM sowie des zu erwartenden Ver-lustausgleiches von etwa 100-300 DM je ha und Jahr ergibt sich eine jährliche Finanzlast von etwa 3.000-3.500 DM je ha Fläche oder 2,6-3 Mio. DM insgesamt.

Das Sozialplanpaket von 3,0 Mio. DM, von denen derzeit 0,6 Mio DM fällig sind, ist dabei nicht berücksichtigt.

Die Entscheidung der Landesregierung über eine derartige Belastung künftiger Landeshaushalte steht noch aus. zu 6.: Ja. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass die finanzielle Absicherung im Landeshaushalt sichergestellt wird.

Dr. Sklenar Minister Gut Obstbau Gera Gut Gartenbau Schwarza Gut Gartenbau Altenburg Gut Gartenbau Niederpöllnitz Gestüt Zöthen Gut Rippershausen Gut Henfstädt

Gut Eisfeld Gut Welkershausen Gut Judenbach Gut Meura Gut (T) Schöngleina Gut Reschwitz Mast Gera Gut Rockendorf Gut Endschütz Gut Großröda Gut Aga Gut Obstbau Meiningen Gut Gartenbau Barchfeld Gut Gartenbau Suhl Gut Eisenberg