Ausbildung

September 1991 hat folgenden Wortlaut:

In Beichlingen und Rostock wurden bzw. werden noch bis 1992 Veterinäringenieure ausgebildet, deren hochqualifizierte Tätigkeit sowohl in der Praxis als auch im Labor eine wesentliche Stütze der tierärztlichen Tätigkeit war und ist. In den alten Bundesländern gibt es meines Wissens keine vergleichbare Ausbildung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird diese Berufsgruppe auch nach der Verabschiedung des Landesgesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieur (Ingenieurgesetz) die Berufsbezeichnung Veterinäringenieur führen dürfen?

2. Wenn nein, gibt es Vorstellungen der Landesregierung, dieser hochqualifizierten Berufsgruppe eine Nachdiplomierung zu ermöglichen?

Das Thüringer Ministerium für Soziales und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Oktober 1991 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Aufgrund Artikel 37 Abs. 1 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 bleibt das Recht auf Führung erworbener, staatlich anerkannter oder verliehener akademischer Berufsbezeichnungen, Grade und Titel in jedem Fall bestehen. Damit bleibt auch die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Veterinäringenieur bei ordnungsgemäßem Abschluß der Ingenieurschule Beichlingen bzw. Rostock erhalten.

Zu 2.: Zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Ingenieurabschlüssen faßte die Kultusministerkonferenz vom 10. und 11. Oktober 1991 einen Beschluß, dessen Einzelheiten zur Zeit noch nicht vorliegen. Eine Nachdiplomierung für

bestimmte Fachschulabschlüsse soll möglich sein.