Straßenbaumaßnahmen im Wahlkreis 52 Darmstadt-Dieburg II

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. a) Welche Maßnahmen aus dem Landesstraßenbauprogramm im Wahlkreis 52

(Darmstadt-Dieburg II), die bisher nicht im geplanten Umfang verwirklicht werden konnten, wurden bis zum Regierungswechsel im April 1999 begonnen, weitergeführt oder beendet?

b) Welche dieser Maßnahmen werden im Laufe des Jahres 1999 beendet werden?

Zu a): Die folgenden Projekte sind in der 14. Wahlperiode im Wahlkreis 52 begonnen bzw. realisiert worden:

- L 3095, Fahrbahnerneuerung Ortsdurchfahrt Münster

- L 3102, Radweg Fischbachtal/Niedernhausen

- L 3114, Radweg Groß-Zimmern - Dieburg

- L 3115, Radweg Semd-Richen (Vorfinanzierung durch die Stadt Groß-Umstadt)

- L 3115, Erneuerung Unterführung Erbsenbach bei Roßdorf/Gundernhausen

- L 3115/K 128, Anschlussstelle B 26 bei Roßdorf/Gundernhausen

- L 3116, Durchlasserneuerung als Vorwegmaßnahme des Radwegeneubaus Schaafheim-Babenhausen

- L 3413, Erneuerung Raibachbrücke Groß-Umstadt

Zu b): Folgende Maßnahmen werden noch in diesem Jahr abgeschlossen:

- L 3094, Radweg Darmstadt-Dieburg

- L 3106, Niedernhausen-Groß-Bieberau; Sanierung von zwei Durchlässen als Vorwegmaßnahme des Straßenausbaus und des Radwegeneubaus

Frage 2. Welche neuen Maßnahmen im Wahlkreis 52 sind für die Aufnahme in das Landesstraßenbauprogramm für wann vorgesehen?

Noch in diesem Jahr wird mit der Baudurchführung des Vorhabens - L 3065, Radweg Groß-Umstadt - B 45 begonnen.

Es ist vorgesehen, für die Maßnahmen

- L 3106, Niedernhausen-Groß-Bieberau; Ausbau mit Radwegherstellung

- L 3414, Spachbrücken-Habitzheim, Ausbau mit Radwegherstellung im Landesstraßenbauprogramm des Haushaltsjahres 2000 und Folgejahre Bauraten einzuplanen.

Desweiteren ist im nächsten Jahr die Ausschreibung der Bauleistungen für den Neubau des Radwegs L 3116 Schaafheim-Babenhausen sowie ab dem Haushaltsjahr 2003, die Finanzierung der L 3114 Ortsumgehung Reinheim/Spachbrücken vorgesehen.

Frage 3. Welche Pläne hat die Landesregierung zur Beschleunigung der Planung und Realisierung der Ortsumgehung der B 38 in Groß-Bieberau?

Die Ortsumgehung Groß-Bieberau im Zuge der B 38 ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen nicht im vordringlichen Bedarf enthalten, sondern nur der nachrangigen Stufe "weiterer Bedarf" zugeordnet.

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Rahmen der Novellierung des Bundesverkehrswegeplans überarbeitet werden soll.

Zur Vorbereitung sollen zunächst die Grundlagen und Verfahrensschritte für den Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans erarbeitet werden, damit in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages die Fortschreibung erfolgen kann.

Die Landesregierung hält bei der anstehenden Fortschreibung an allen derzeit im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Projekten des vordringlichen und des weiteren Bedarfs fest, mit der Möglichkeit, Projekte des weiteren Bedarfs aufzustufen.

Allerdings ist nicht absehbar, ob im Falle der Ortsumgehung B 38 in GroßBieberau die erforderliche Aufstufung vorgenommen wird. Von daher ist eine Realisierung des Projekts nicht in Sicht.