Fachschulen

Die sozialpädagogischen Fachschulen in Thüringen haben die Aufgabe, in einem 100-Stunden-Programm Erzieherinnen und Erzieher nachzuqualifizieren. Auskünfte der sozialpädagogischen Fachschulen Schmalkalden, Weimar und Gotha lassen den Schluß zu, dass einer großen Bewerberzahl relativ wenig Plätze zur Nachqualifizierung gegenüberstehen.

In den zur Zeit laufenden Qualifizierungskursen können nur etwa 5 bis 10 % der bisherigen Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden. Dabei fällt auf, dass die personellen Voraussetzungen der Fachschulen sehr unterschiedlich sind, in Weimar z. B. infolge des Personalabbaus auf 26 Kräfte äußerst mangelhaft, so dass die Betreuung der planmäßigen Praktika von Studierenden nicht in vollem Umfang geleistet werden kann - in Gotha dagegen infolge reichlich vorhandenen Personals recht gut, so dass dort nicht wie anderswo das Problem von Überstunden der Lehrkräfte auftritt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie groß ist die aktuelle Bewerberzahl für das 100-Stunden-Programm insgesamt, und wie viele Kursteilnehmer werden augenblicklich qualifiziert?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, denjenigen sozialpädagogischen Fachschulen zusätzliche Personalstellen zuzuweisen, die infolge des Auftrages überfordert sind, einen angemessenen Beitrag zur Erfüllung des 100-Stunden-Programms zu leisten?

3. Bis zu welchem Zeitpunkt hält die Landesregierung das 100-Stunden-Programm der Erzieherinnen und Erzieher landesweit für erfüllbar?

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Dezember 1991 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: In der Kultusministerkonferenz am 14. Juni 1991 wurde vereinbart, dass die im Gebiet der ehemaligen DDR erworbenen Berufsbezeichnungen in Erzieherberufen in allen Ländern der Bundesrepublik geführt werden dürfen und damit eine Anpassungsfortbildung nicht zwangsläufig erforderlich ist.

Gleichzeitig wurde tarifrechtlich für die neuen Bundesländer geregelt, dass die Vergütungsgruppe für die Bezahlung Staatlich anerkannter Erzieher identisch mit der Vergütungsgruppe derjenigen Erzieher ist, die nur die Anerkennung für einen Teilbereich besitzen.

Neben einem großen Interesse an pädagogischer Fortbildung ist aber der psychologische Aspekt unverkennbar, daß sowohl alle im Berufsleben stehenden Kindergärtnerinnen, Krippenerzieherinnen usw. als auch bereits arbeitslos gewordene Erzieher unbedingt die Anpassungsfortbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher absolvieren wollen, da alle davon ausgehen, dass dieser Abschluß zum Erhalt ihres Arbeitsplatzes erforderlich sei bzw. die besseren Einstiegschancen biete.

Deshalb ist die Bewerberzahl an den Pädagogischen Fachschulen auch so hoch und steht in Divergenz zu den bisher vorhandenen Möglichkeiten für Lehrgänge: Anmeldungen und Umschulungslehrgänge an den Staatlichen Fachschulen betragen: derzeit. geplante Päd. Fachschule Anmeldungen Umschulg. Umschulg. Damit besteht die Möglichkeit, die Zahl der Planstellen auf das erforderliche Maß an den einzelnen Schulen festzulegen.

Das Problem der Anpassungsfortbildung ist jedoch nicht nur über die Bereitstellung von Planstellen zu lösen, da qualifiziertes Lehrpersonal, das in der Anpassungsfortbildung eingesetzt werden kann, nur in begrenztem Umfang zur Verfügung steht.

Aus diesem Grund werden ab sofort auch die Medizinischen Fachschulen, die bisher im Erzieherbereich (Krippenpädagogik) ausgebildet haben, in diese Fortbildung einbezogen (mögliche Kapazität an den Medizinischen Fachschulen in Jena, Erfurt, Bad Liebenstein, Eisenach, Gera, Greiz, Weimar und Mühlhausen: 800

Teilnehmer/Jahr). Gleichzeitig wurden Schulen in Trägerschaft der katholischen bzw. evangelischen Kirche in diese Lehrgänge über die Arbeitsförderungsgesetz-Finanzierung integriert (Johannes-Falk-Haus Eisenach, Katholische Fachschule für Sozialpädagogik Heiligenstadt, Katholische Fachschule für Sozialpädagogik Erfurt mit einer Gesamtkapazität von 150 Teilnehmern/Jahr).

Anträge von anderen Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft wurden ebenfalls genehmigt, wenn für die Durchführung dieser Anpassungsfortbildung qualifiziertes Lehrpersonal zur Verfügung steht.

Genehmigungen wurden erteilt:

- Gemeinnützige Qualifizierungsgesellschaft Jena

- Magistrat der Stadt Jena

- Thüringer Bildungsverein für Gesundheit und Soziales e.V. Erfurt

- Verein für Berufsausbildung e.V. Sondershausen

- Arbeiterwohlfahrt Bildungswerk e.V., Erfurt

- Akademie für Gesundheits- und Sozialberufe Greiz

- Bildungs- und Technologiezentrum Eisenberg, Stiftung und gemeinnützige (Gesamtkapazität 420 Teilnehmer/Jahr)

Zu 3.: In dieser Frage kann im Moment noch keine abschließende Antwort gegeben werden, da

- seitens des Kultusministeriums versucht wird, die Ausbildungskapazität für die Anpassungsfortbildung zu erhöhen,

- nicht absehbar ist, wie viele Erzieherinnen und Erzieher noch den Antrag auf Nachqualifizierung stellen werden.