Förderungsanträge für die Landwirtschaft

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Welche Formulare für Förderungsanträge der Landwirtschaft befinden sich derzeit im Gebrauch?

Zur Zeit gibt es folgende Formulare:

- Mantelbogen für die Agrarförderung im Bereich Flächen und Tiere (zur Erfassung der Antragstellerdaten),

- Gemeinsamer Antrag Flächen mit Anlagen; mit dem so genannten "Gemeinsamen Antrag" können nachstehende Fördermaßnahmen beantragt werden:

- Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ),

- Ausgleichszahlungen nach der Stützungsregelung für Erzeuger bestimmter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (StützR),

- Extensivierung der landwirtschaftlichen Erzeugung im Rahmen des Hessischen Kulturlandschaftsprogramms (HEKUL),

- Erstaufforstungsprämie,

- Antrag auf Gewährung einer Prämie zugunsten der Schaffleischerzeuger,

- Antrag auf Gewährung einer Sonderprämie für männliche Rinder und Saisonentzerrungsprämie für Ochsen,

- Antrag auf Gewährung einer Mutterkuhprämie,

- Antrag auf Gewährung der Gasölverbilligung,

- Antrag auf Gewährung einer kombinierten Investitionsförderung,

- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach dem Junglandwirte-Programm,

- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach dem Lagerstättenprogramm,

- Antrag auf Gewährung eines abgezinsten Zuschusses aus dem Agrarkredit nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm.

Frage 2. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hinsichtlich der Bearbeitungsdauer, des Bearbeitungsaufwands und des Beratungsaufwands für die Bearbeitung der derzeit genutzten Formulare zum einen seitens der Antragsteller und zum anderen seitens der bearbeitenden Behörden?

Der einer Antragstellerin oder einem Antragsteller entstehende Bearbeitungsaufwand ist abhängig von der Art der beantragten Fördermaßnahme und dem Umfang der dafür erforderlichen, gegebenenfalls jährlich zu ändernden Einzeldaten (z.B. jährlich aktualisierte flurstücksbezogene Angaben zur Nutzung der bewirtschafteten Flächen). Ferner spielt es eine Rolle, ob die Antragstellung dv-gestützt erfolgt.

Zahlen zum diesbezüglichen Zeitaufwand liegen nicht vor.

Der Zeitaufwand für die Bewilligungsbehörden liegt je nach Art der Fördermaßnahme pro Antrag im Durchschnitt zwischen 2 und 12 Stunden.

Seit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bestimmen bei den gemeinschaftlichen Beihilferegelungen komplexe Plausibilitätsprüfungen innerhalb des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) maßgeblich den Bearbeitungsaufwand. Im Rahmen der Umsetzung der AGENDA 2000 wird sich der Bearbeitungsaufwand durch die Einbeziehung weiterer Maßnahmen in das InVeKoS erhöhen.

Frage 3. Welche Vorläuferformulare gab es in den vergangenen 10 Jahren, und wie wurden Veränderungen an ihnen seither begründet?

Als direkte Vorläuferformulare können lediglich die Antragsformulare für die Gewährung

- der Gasölverbilligung,

- der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und

- der Beihilfen im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung betrachtet werden.

Änderungen dieser Formulare waren teils redaktioneller Art, teils bedingt durch Richtlinienänderungen bzw. Einbindung in gemeinschaftsrechtliche Förderszenarien.

Frage 4. Welche Unterschiede im Hinblick auf den derzeitigen Stand gibt es im Vergleich zu Formularen anderer Bundesländer, und wie sind diese Abweichungen zu begründen?

Die Umsetzung nationaler und EU-weiter Förderprogramme liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Insofern ergeben sich Unterschiede in der Formulargestaltung aus den landesspezifischen Organisations- und Verwaltungsstrukturen. Ferner sind Unterschiede auch bedingt durch die landeseigene Programmatik (wie z. B. HEKUL).

Seit der GAP-Reform ist es Ziel aller Bundesländer im Rahmen der gemeinschaftlichen Beihilferegelungen ein möglichst hohes Maß an Konformität in der inhaltlichen Gestaltung der Formulare zu erreichen. Dazu werden in Bund/Länder-Arbeitsgruppen die Formulare jährlich den Erfordernissen der Europäischen Kommission angepasst. Außerdem werden die Anregungen der mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragten Behörden eingearbeitet.

Unterschiede im Layout stehen dem Bemühen nicht entgegen.

Frage 5. Welche Veränderungsvorschläge gibt es im Hinblick auf die derzeit benutzten Formulare, und wer hat diese Vorschläge unterbreitet?

Frage 6. Wie bewertet die Landesregierung diese Vorschläge, und welche eigenen Veränderungsvorschläge hat sie erarbeitet?

Frage 7. Wann werden die Veränderungsüberlegungen tatsächlich umgesetzt?

Veränderungsvorschläge für die Formulargestaltung des Jahres 2000 liegen derzeit noch nicht vor. Anpassungen sind jedoch im Rahmen der Umsetzung der AGENDA 2000 unausweichlich. Da bisher weder für den Bereich der "Ausgleichszahlungen" noch für den Bereich "Entwicklung des ländlichen Raumes" Durchführungsverordnungen vorliegen, kann mit der Gestaltung der Formulare für das Jahr 2000 nicht begonnen werden.