Zahnärztliche Betreuung Behinderter

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Ist die zahnärztliche Versorgung von Behinderten in Hessen sichergestellt?

Seitens der Landeszahnärztekammer Hessen wird ein Verzeichnis herausgegeben, in welchem die Anschriften von Kliniken und Praxen aufgeführt sind, die Behindertenbehandlungen durchführen. Dieses Verzeichnis wird derzeit aktualisiert.

Die Behandlungsmöglichkeiten verteilen sich wie folgt auf Hessen:

Die hessische Vertragszahnärzteschaft hat mobile Behandlungseinheiten (Transcare-Koffer) angeschafft, die über Hessen verteilt stationiert sind (siehe Anlage).

Die Tabellen und Anlage zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die zahnärztliche Versorgung Behinderter in Hessen sichergestellt ist.

Frage 2. Sind der Landesregierung Engpässe und Wartezeiten bekannt geworden, wenn die Behandlung unter Narkose erfolgen musste?

Der Landesregierung sind bisher Engpässe nicht bekannt. Aus logistischen und organisatorischen Gründen dürfte es auch keine geben. Ob die Budgetierungsausweitungen oder gar -zwänge auch diesen Bereich erreichen werden, ist zurzeit nicht absehbar. Neben den Universitätskliniken ist auch die grundsätzliche Möglichkeit integrierter Versorgung durch niedergelassene Zahnärzte, Oralchirurgen, Mund-Kiefer-Chirurgen mit niedergelassenen Anästhesisten gegeben.

Möglichkeit der Behinderten-Behandlung unter Vollnarkose Uni-Klinik Behandlung unter Vollnarkose Frankfurt (Carolinum) ja Gießen ja Marburg ja Mainz ja

Frage 3. Gibt es auf Landes- oder Bundesebene Arbeitsgemeinschaften mit den Zahnärztekammern bzw. den Berufsverbänden der Zahnärzte zu diesem Komplex?

Auf Kammerebene bestehen bundesweit Arbeitsgruppen, die sich mit der Behandlung alter und behinderter Patienten beschäftigen und deren Arbeit von der Bundeszahnärztekammer koordiniert wird. (Die nächste Koordinierungskonferenz ist für den 10. November 1999 terminiert.)

Auf wissenschaftlicher Ebene arbeitet die Arbeitsgemeinschaft Gerostomatologie in dieser Thematik, die zusammen mit der Bundeszahnärztekammer ein Konzept zur Betreuung alter Menschen erstellt hat. In Kooperation mit den Verbänden der Pflegeorganisationen haben sie einen diesbezüglichen Leitfaden für den Zahnarzt und einen Leitfaden für die Pflegeberufe entwickelt.

Frage 4. Sieht die Landesregierung Probleme für eine sachgerechte zahnärztliche Behindertenbehandlung aufgrund von Budgetierungen?

Nach Auskunft der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen wird die Behindertenbehandlung nicht aus der Budgetierung und deren Konsequenzen herausnehmbar sein, da diese Leistungen nicht gesondert erfasst und auch nicht gesondert vergütet werden, was zumindest eine Zuordnung zuließe.

Das bedeutet, dass mögliche Rationierungen zahnärztlicher Maßnahmen sich auch auf die Versorgung von Behinderten auswirken würden. Auch ein infolge einer Budgetüberschreitung eintretender Honorarverfall aufgrund floatender Punktwerte bringt keine Verbesserung. Es ist eher das Gegenteil zu erwarten, nämlich eine noch geringere Bereitschaft, außerhalb der Praxis per Hausbesuch zu behandeln. Bisher liegen Informationen über Rationierungen bei der zahnärztlichen Behandlung Behinderter jedoch noch nicht vor. Ä22a erhöht sich das Honorar von 78,50 DM bei einem Hausbesuch in diesem Beispiel um 21,98 DM bzw. 37,68 DM. 116,38 DM.

Für höhere Honorare, die Hausbesuche attraktiver machen, treten die zahnärztlichen Körperschaften schon lange ein. Sie sind jedoch nicht bereit, die daraus entstehenden Mehrkosten durch so genannte kostenneutrale Finanzierung, d.h. Abschmelzung anderer Einzelleistungsvergütungen, selbst zu finanzieren, erst recht nicht zu Budgetbedingungen.