Treuhandanstalt

Dezember 1991 hat folgenden Wortlaut:

Im Zuge der Liquidation der Thüringer Obertrikotagen-Strickmoden AG in Apolda wurde das Grundstück Nordstraße 25 durch die Treuhandanstalt an die Fa. Technische Ausrüstungsgesellschaft (TAG) Krefeld verkauft.

Dieses Grundstück war bis 1952 Eigentum des Landes Thüringen und wurde im Zuge der sogenannten Rechtsträgerwechsel an den damals bezirksgeleiteten Strickwarenbetrieb abgetreten. Auf diesem Grundstück wurde die gesamte Berufsausbildung im Bereich der Strickwarenindustrie für ein großes Einzugsgebiet durchgeführt. Die Einrichtung eines auf dem dualen Berufsausbildungssystem aufbauenden Berufsbildungszentrums in der Region Apolda ist ohne die vollständige Nutzung des Grundstücks so gut wie unmöglich. Die TAG Krefeld fordert einen Kaufpreis von ca. 9 Mio. DM, welchen der Landkreis Apolda z. Zt. im Vermögenshaushalt nicht aufbringen kann.

Angesichts der auch wirtschaftlich katastrophalen Situation im Arbeitsamtsbereich Apolda frage ich die Landesregierung:

1. Wird die Landesregierung einen Anspruch auf Rückübertragung des Grundstückes Nordstraße 25 stellen?

2. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, im Falle der Rückübertragung dieses Grundstück kostengünstig dem Landkreis im Wege der Verpachtung oder des Verkaufs zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügbar zu machen?

3. Welche weitere Unterstützung im Bereich der beruflichen Bildung kann die Landesregierung der Region Apolda geben, um die progressiv stattfindende Abwanderung jugendlicher Auszubildender zu stoppen?

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Technik hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Februar 1992 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Nach den hier vorliegenden Unterlagen werden die Flurstücke Nr. 4978, 1633 sowie 1634 unter der Straßenbezeichnung Nordstraße 25 im Grundbuch von Apolda geführt. Bezüglich der Flurstücke 4978 und 1633 wurde festgestellt, dass bis zum Jahre 1947 die Mitteldeutsche Spinnhütte im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war. Das Land Thüringen trat erst im September 1947 die Rechtsnachfolge der genannten hinsichtlich des Eigentums an den Flurstücken 4978 und 1633 an. Die Rechtsgrundlage dieser Eigentumsveränderung wäre nur über die ehemaligen Grundakten feststellbar, die sich im Archivdepot Barby befinden.

Um Restitutionsanträge zugunsten des Landes Thüringen stellen zu können, wäre es im vorliegenden Fall zunächst erforderlich, den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs zu erbringen. Da dieser Nachweis für Erwerbsvorgänge in den Jahren 1945 bis 1949 nicht oder nur sehr schwer erbracht werden kann, legt sowohl die Oberfinanzdirektion Erfurt als auch die Treuhandanstalt bei der Beurteilung von Restitutionsansprüchen öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften den Stichtag 8. Mai 1945 zugrunde.

Danach können bezüglich der Flurstücke in Apolda Nr. 4978 und 1633 seitens des Landes Thüringen keine Ansprüche angemeldet werden. Grundsätzlich würde selbst ein zu Recht bestehender Anspruch des Landes Thüringen den gegenwärtigen Verfügungsberechtigten nicht hindern, einen Verkauf oder andere rechtsgeschäftliche Verfügungen vorzunehmen. Für das Land Thüringen bestünde dann ein Entschädigungsanspruch.

Im Rahmen der Überprüfung des Flurstückes 1634 konnte zu keiner Zeit eine Eintragung für das Land Thüringen festgestellt werden.

Zu 2.: Beantwortung entfällt unter Bezug auf Punkt 1.

Zu 3.: Die Thüringer Obertrikotagen - Strickmoden AG wurde am 30. Juni 1991 geschlossen. Der Großteil der Auszubildenden des Betriebes hatte bis dahin bereits die Abschlußprüfungen absolviert und somit die Lehre beendet. 16 Auszubildende wurden mit deren Zustimmung in Übereinkunft mit der Treuhand und dem zuständigen Arbeitsamt in neue Ausbildungsverhältnisse, überwiegend im Bereich Hauswirtschaft, vermittelt. Einige weitere Auszubildende haben von sich aus neue Betriebe gesucht und gefunden, so dass derzeit keiner der freigesetzten Auszubildenden noch als ausbildungsstellensuchend gemeldet ist.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Region Apolda weder im Hinblick auf die Jugendarbeitslosigkeit noch auf dem Ausbildungsstellenmarkt schlechter als andere Regionen dasteht, sofern man die Zahl für den Arbeitsmarktbezirk Erfurt, zu dem Apolda gehört, für den Bereich des Ausbildungsstellenmarktes zugrunde legt.

Weitergehend regionalisierte Zahlen liegen leider nicht vor. Definitive Hinweise auf eine progressive Abwanderung Jugendlicher aus dieser Region liegen nicht vor.

Grundsätzlich ist die Landesregierung daran interessiert, jeglichen Abwanderungstendenzen Jugendlicher entgegenzuwirken und die berufliche Ausbildung sowohl quantitativ als qualitativ in den jeweiligen Regionen sicherzustellen. Es werden deshalb für alle Thüringer Regionen bzw. für die Jugendlichen dort Ausbildungsplatzprogramme durchgeführt, um ein ausreichendes Ausbildungsangebot - möglichst in Betrieben zu erhalten. Die Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze wird finanziell gefördert. Im Falle von Betriebsstillegungen, Konkursen usw. und in den Fällen, in denen Jugendliche keinen betrieblichen Ausbildungsplatz erhalten, besteht nach § 40 c Arbeitsförderungsgesetz die Möglichkeit, überbetriebliche Maßnahmen (z. B. Ausbildungsringe) zu finanzieren. Die Arbeitsämter nutzen dieses Instrument bedarfsentsprechend.