Sonderabfälle aus Thüringen außerhalb Thüringens entsorgt Wenn ja welche Arten und Mengen woher

Januar 1992 hat folgenden Wortlaut:

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche verschiedenen Sonderabfallarten fielen in Thüringen 1990 und 1991 in welchen Mengen an und wie ist die Prognose für 1992?

2. Wurden 1990 und 1991 Sonderabfälle, die außerhalb Thüringens anfielen, in Thüringen entsorgt bzw. wurden Sonderabfälle aus Thüringen außerhalb Thüringens entsorgt? Wenn ja, welche Arten und Mengen, woher bzw. wohin? Was ist diesbezüglich für 1992 geplant?

3. Welche Sonderabfallentsorgungseinrichtungen mit welchen Kapazitäten gibt es in Thüringen, welche sind geplant bzw. in Bau und wann ist mit deren Betriebsaufnahme zu rechnen?

Das Thüringer Ministerium für Umwelt und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Februar 1992 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Mit der Verabschiedung des Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes im Juli vergangenen Jahres wurden die landesinternen Zuständigkeiten für die Entsorgung und Kontrolle der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle - die sogenannten Sonderabfälle - geregelt und die Voraussetzungen für die Gründung der Thüringer Sonderabfallgesellschaft als Träger der Sonderabfallentsorgung geschaffen. Damit wurde vor allem auch das Ziel verfolgt, die Basis für eine umweltgerechte Sonderabfallentsorgung zu legen - was keineswegs ein nur für Thüringen spezifisches Problem darstellt - und zugleich die sich entwickelnden Abfallströme für die zuständigen Landesbehörden transparenter als bisher zu gestalten.

Wie in anderen Bundesländern hat auch in Thüringen die sich in allen Wirtschaftsbereichen vollziehende grundlegende Umstrukturierung und der parallel dazu zu leistende Aufbau der Umweltverwaltung dazu geführt, daß sowohl die statistisch belastbare Erfassung der Abfallströme als auch die Erstellung von Prognosen und Entsorgungsplanungen derzeit nur im Rahmen großer Unsicherheiten möglich ist.

Sowohl den Behörden als auch der Thüringer Sonderabfallgesellschaft (TSA) liegt bisher belastbares Zahlenmaterial nur für Teilbereiche der Sonderabfallentsorgung vor und muss durch Hochrechnungen vorläufig ergänzt werden. Dazu notwendige Studien können vom Umweltministerium erst im Rahmen des kommenden Haushaltsjahres in Auftrag gegeben werden. Die Beantwortung der Anfrage kann sich daher nur auf das bisher vorliegende statistische Material beziehen, das einer weiteren Auswertung bedarf. Detaillierte Darstellungen sind Inhalt des baldmöglichst vorzulegenden Sonderabfallentsorgungsplanes für Thüringen, dessen Erstellungszeitraum jedoch wiederum an die erbetene Bereitstellung der erforderlichen Mittel und den personellen Aufbau der Landesanstalt für Umwelt gebunden ist.

Ergänzend wird der Beantwortung der Anfrage der Teil Sonderabfall des Umweltberichtes 1991 des Thüringer Umweltministeriums beigefügt (Anlage).

Zu den Fragen im einzelnen:

Zu 1.: Die Kontrolle der Abfallströme durch das Landesverwaltungsamt erfolgt hauptsächlich über den nach Abfallgesetz und Folgebestimmungen zu führenden Entsorgungsnachweis sowie das zugehörige Begleitscheinverfahren.

1990 wurde das Begleitscheinverfahren in Thüringen aufgrund des geltenden Rechtes noch nicht voll angewandt bis 3. Oktober 1990 galt die 6. DVO zum Landeskulturgesetz der DDR fort. Für diesen Zeitraum wird daher ein exakter Nachweis des Abfallaufkommens nicht möglich sein.

Für die statistische Aufbereitung der für das Jahr 1991 vorliegenden Begleitscheine werden derzeit die verwaltungstechnischen Voraussetzungen geschaffen. Der Beginn der Auswertung wird mit Wirksamwerden des Haushalts erfolgen können. Das Umweltministerium ist bemüht, diesen Vorgang durch Einführung einer datenverarbeitungsgestützten Bearbeitung des Begleitscheinverfahrens im Sinne einer raschen Auswertung zu beschleunigen.

Detailliertes belastbares Zahlenmaterial für die Jahre 1990 und 1991 wurde in einer im Verlauf des letzten Jahres erarbeiteten und im Januar 1992 übergebenen Studie zum Sonderabfallaufkommen der Planungsregion Ost vorgelegt. Danach fielen entsprechend der Zuordnung zu den Entsorgungswegen nach TA Abfall in dieser Region folgende Sonderabfallarten und - mengen an: 1990 (in t) 1991 (in t)

1. Chemisch-physikalische Behandlung 6.791 1. Für die Planungsregionen Nord/Mitte/Süd ist die Erarbeitung adäquater Studien vorgesehen.

Die Prognose für 1992 ist aufgrund der sich gegenwärtig vollziehenden Umstrukturierungsprozesse in der

Wirtschaft mit außerordentlichen Unsicherheiten behaftet. Es ist jedoch ein ähnliches Sonderabfallaufkommen aus der Wirtschaft wie 1991 zu erwarten. Zusätzlich wird mit einem zur Zeit noch nicht abschätzbaren Abfallaufkommen aus der Altlastensanierung zu rechnen sein.

Zu 2.: Nach Kenntnisstand des Umweltministeriums liegen Genehmigungen aus den Jahren 1990 und 1991 zur Entsorgung von jeweils jährlich 4.500 t Sonderabfällen aus anderen Bundesländern durch den Bergbaubetrieb Ronneburg/Absetzerhalde Lichtenberg vor. Hierbei handelt es sich überwiegend um Klärschlämme, Kernsande und Leichtflüssigkeitsabscheider-Rückstände.

Nach Inkrafttreten des Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes am 6. August 1991, das erstmals die oberste Abfallbehörde als zuständige Genehmigungsbehörde für nach Thüringen zu entsorgende Abfälle bestimmt hat, wurden keine neuen Genehmigungen zur Entsorgung von Sonderabfällen nach Thüringen erteilt.

Obwohl das Thüringer Umweltministerium das Ziel verfolgt, im eigenen Land anfallende Sonderabfälle - soweit - auch im eigenen Land zu entsorgen, wird es für die folgenden Jahre unerläßlich sein, aufgrund bisher fehlender Kapazitäten Entsorgungsmöglichkeiten in anderen Bundesländern oder europäischen Nachbarstaaten zu nutzen. Das trifft, wie bereits im Jahr 1991, insbesondere auf die überwiegende Menge der Abfälle zu, die den Entsorgungswegen

- chemisch-physikalische Behandlung,

- Sonderabfallverbrennung,

- Untertagedeponie zuzuordnen sind.

Zur Vermeidung eines einseitigen Mülltourismus kann und wird dies jedoch nur auf der Basis eines ausgewogenen kontrollierbaren Austausches akzeptiert werden.

Im Jahre 1991 wurden insbesondere PCB-haltige Abfälle, Pflanzenschutzmittelrückstände, Galvanikschlämme, Chemikalienreste sowie Leichtflüssigkeitsabscheider-Rückstände in, ihrer Deklaration entsprechende, Anlagen von Entsorgungsunternehmen aus anderen Bundesländern, die in Thüringen tätig waren, entsorgt.

Zu 3.: Nach Kenntnisstand des Thüringer Umweltministeriums stehen gegenwärtig folgende nutzbare Entsorgungskapazitäten zur Verfügung:

1. Sonderabfalldeponien/Untertagedeponien (Gesamt-/Jahreskapazität)