Erziehung

Am 14. November 1999 planten 19 Personen der rechten Szene anlässlich des Volkstrauertags eine Kranzniederlegung auf dem Nordfriedhof in Jena durchzuführen. Die Aufforderung des Leiters des Ordnungsamts, die Veranstaltung aufgrund der zuwiderlaufenden Friedhofssatzung nicht durchzuführen, wurde missachtet. Gegen alle beteiligten Personen wurden Platzverweise ausgesprochen.

Von den in der Landtagsdrucksache 2/3694 vom 11. Mai 1999 genannten Bands Reichsfront, Law & Order (ehemals Legion Ost), Vergeltung, Querschläger (ehemals Schlagabtausch), Kreuzfeuer, Normannen, Brutale Haie, Order of Purity sowie Oithanasie wurden öffentliche Auftritte nicht bekannt.

Nach polizeilichen Erkenntnissen fanden jedoch folgende öffentliche Auftritte statt: Band Ort Auftreten Donnertyrann Erfurt Skinheadkonzert in Harpersdorf (Saale-Holzland-Kreis) am 09.10.

Skinheadkonzert in Thörey (Ilm-Kreis) am 06.11.

Sturmangriff Sonneberg Skinheadkonzert in Altendambach (Landkreis Hildburghausen) am (ehemals VV1, 16.10.

Volksverhetzer) Skinheadkonzert in Döllstedt (Landkreis Gotha) am 30.10.

Frontbann Eisenach Skinheadkonzert in Thörey (Ilm-Kreis am 06.11.1999) Dragoner Weimar Skinheadkonzert in Daasdorf (Landkreis Weimarer Land) am 16.10.

Oigenik Gera Skinheadkonzert in Harpersdorf (Saale-Holzland-Kreis) am 09.10.

Blutorden Saalfeld Skinheadkonzert in Altendambach (Landkreis Hildburghausen) am (ehemals Saalepiraten) 16.10.

Ilmpiraten Ilmenau Skinheadkonzert in Thörey (Ilm-Kreis) am 06.11.

Radikal Weimar Skinheadkonzert in Schorba (Saale-Holzland-Kreis) am 13.11.

Zu 5.: Rechtsextremistische/fremdenfeindliche Straftaten werden bei den Staatsanwaltschaften des Freistaats - quartalsweise - zahlenmäßig erfasst und statistisch ausgewertet; diese liegen für die Staatsanwaltschaften Erfurt, Gera und Meiningen vor. Für die im Bereich der Staatsanwaltschaft Mühlhausen aufgetretenen Fälle liegen aufgrund eines EDV-Problems die Angaben noch nicht vor. Wahlperiode Drucksache 3/351

- Einstellung mangels Täterermittlung 40

- Einstellung wegen Geringfügigkeit nach Erfüllung von Auflagen durch Staatsanwaltschaften oder Gerichte (§ 153 ff. Strafprozessordnung, §§ 45 und 47 Jugendgerichtsgesetz [JGG]) 53

- Angeklagte verurteilt 42 davon:

- zu Geldstrafen und/oder Zuchtmitteln bzw. Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz 27

- zu Jugend- oder Freiheitsstrafe bis sechs Monate 3

- zu Jugend- oder Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr 7

- zu Jugend- oder Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zwei Jahren 4

- zu Jugend- oder Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren 1

Dr. Birkmann Minister.