Landesregierung

Februar 1992 an den Präsidenten des Landtags: Ich gestatte mir, Sie darüber in Kenntnis zu setzen, dass der bisherige stellvertretende Landeswahlleiter für die Bundestags- und für die Landtagswahlen, Herr Diethard Scheler, sein Amt zum 31. Dezember 1991 niedergelegt hat. Der bisherige stellvertretende Landeswahlleiter ist daher auch formell von seinem Amt zu entbinden. Aus diesem Grunde hat die Landesregierung Herrn Diethard Scheler gemäß § 9 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes von seiner Funktion als stellvertretender Landeswahlleiter für die Bundestagswahlen abberufen.

Hinsichtlich der formellen Entbindung von Herrn Scheler von seinem Amt als Landeswahlleiter für die Landtagswahlen ist die Zuständigkeit des Thüringer Landtages nach § 3 Satz 1 Ordnung zur Durchführung der Wahlen zu Landtagen in der Deutschen Demokratischen Republik am 14. Oktober 1990

(GBl. DDR Seite 977) gegeben. Namens der Landesregierung bitte ich Sie daher, eine entsprechende Entscheidung des Landtages herbeizuführen.

Die nach der Amtsniederlegung durch Herrn Scheler vakant gewordene Stelle des stellvertretenden Landeswahlleiters soll nach der Auffassung der Landesregierung zunächst kommissarisch durch den gegenwärtigen Leiter des Statistischen Landesamtes, Herrn Gerhard Scheuerer, wahrgenommen werden.

Eine endgültige Bestellung von Herrn Scheuerer zum stellvertretenden Landeswahlleiter kann z. Zt. noch nicht erfolgen, da Herr Scheuerer bisher noch nicht in den Thüringer Landesdienst eingetreten ist. Sobald die Voraussetzungen für eine endgültige Besetzung des Amtes des stellvertretenden Landeswahlleiters vorliegen, wird die Landesregierung erneut an den Landtag herantreten.

Abschließend gestatte ich mir, Ihnen zur Kenntnis zu geben, dass die Landesregierung dem Beispiel der Altbundesländer folgend das Landeswahlleiterbüro von seinem bisherigen Sitz in Suhl hin zum Thüringer Landesamt Dr.Vogel