JVA amtlich Untermaßfeld mit Zu10 Zur Zeit gibt es keine Möglichkeiten der Aus und Weiterbildung für junge Strafgefangene

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In den beiden gegenwärtig betroffenen Anstalten, den Justizvollzugsanstalten Untermaßfeld und Goldlauter, ist folgendes Fachpersonal eingestellt: Psychologen Sozialarbeiter Pfarrer Lehrer Ärzte JVAUntermaßfeld 1Einstellung 3 1 1 zum01.09. Dieses soll auch jungen Gefangenen aus benachbarten Bundesländern zur Verfügung gestellt werden. Es soll in der Trägerschaft des Berufsfortbildungswerkes des Deutschen Gewerkschaftsbundes betrieben und von der Bundesanstalt für Arbeit gefördert werden. Die Vorbereitungen zur Errichtung sind bereits weit vorangeschritten. Mit Abschluß der Baumaßnahmen in der Justizvollzugsanstalt Ichtershausen kann das Ausbildungszentrum

Die bereits zu DDR-Zeiten eingerichtete Berufsbildungsstätte in der Justizvollzugsanstalt Ichtershausen mußte wegen der baubedingten vorübergehenden Stillegung der Anstalt eingestellt werden. Die damals geschaffenen Strukturen genügen den Anforderungen einer modernen Ausbildung nicht mehr. Diese Berufsbildungsstätte mußte daher geschlossen werden.

Zu 11.: Staatliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung von straffällig gewordenen Jugendlichen werden insbesondere durch die sozialen Dienste der Justiz geleistet, deren Aufbau abgeschlossen ist und die derzeit weiter ausgebaut werden.

An den einzelnen Bezirksgerichten bzw. Staatsanwaltschaften sind Dienststellen der Bewährungs- und Gerichtshilfe eingerichtet worden. Sie stützen straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene im Resozialisierungsprozeß, gewähren Hilfe zur Selbsthilfe und wirken so einem erneuten Abgleiten in die Straffälligkeit entgegen.

Daneben gibt es in jedem Jugendamt Mitarbeiter, die Aufgaben im Rahmen der Jugendgerichtshilfe wahrnehmen. Die Jugendgerichtshilfe ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Jugendstrafrecht und Jugendhilferecht. Zu ihren Aufgaben gehören zum einen Ermittlungsaufgaben im Rahmen des Jugendstrafverfahrens. Insoweit ist die Jugendgerichtshilfe gehalten, die Lebens- und Familienverhältnisse, den Werdegang sowie das bisherige Verhalten des Beschuldigten zu erforschen und sämtliche ihr bekanntgewordenen erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Belange in das Jugendstrafverfahren einzubringen. Die Jugendgerichtshilfe ist von Haftentscheidungen zu unterrichten. Damit soll ihr die Möglichkeit eingeräumt werden, dem Haftrichter und -staatsanwalt alternative Angebote zu machen (Abklärung der Wohnsituation mit dem Ziel, dass Eltern den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden wieder aufnehmen oder dass eine Aufnahme in einer betreuten Wohnform oder einem Heim der Jugendhilfe erreicht wird), so dass ggf. auf den Haftbefehl verzichtet werden kann bzw. dieser zumindest außer Vollzug gesetzt wird. Die Jugendgerichtshilfe hat sich auch während der Bewährungszeit des jungen Straffälligen anzunehmen und eng mit dem Bewährungshelfer zusammenzuarbeiten.

Zudem leisten die Jugendgerichtshelfer tatkräftig Hilfe bei der Wiedereingliederung der jungen Straffälligen in Form von Unterstützung bei Behördengängen sowie der Wohn- und Arbeitsplatzsuche.

Zu 12.: Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Jugendkriminalität werden insbesondere durch die Polizei, die Justiz, durch freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe und die Schulen geleistet.

Der präventive Beitrag der Polizei besteht vor allem im Mitwirken bei der Kontrolle des Jugendschutzes und dem Beobachten und Auswerten von Faktoren der Jugendgefährdung im Sinne des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften. Hervorzuheben ist, dass die Zentralstelle für Jugendsachen beim Landeskriminalamt und die Beauftragten für Jugendsachen in den Polizeidirektionen ein kontinuierliches Zusammenwirken mit freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe gewährleisten.

Drucksache 1/1847

Durch den schnellen Abschluß von Ermittlungsverfahren, schnelle Anklageerhebung sowie tat- und tätergerechte Entscheidung leistet die Thüringer Justiz einen präventiven Beitrag zur Verhinderung von Jugendkriminalität.

In Thüringen gründeten und profilierten sich - oftmals auf Initiative von Jugendgerichtshelfern der Jugendämter und unter Mithilfe von Partnerschaftsvereinen aus den alten Bundesländern - sogenannte Jugendfördervereine. Zu diesen Vereinen gehören beispielsweise der Horizont Nordhausen e. V., der in den Landkreisen Nordhausen, Heiligenstadt und Sondershausen, im nächsten Jahr auch in Mühlhausen tätig wird, Arbeiten und Lernen e. V. im Jugendamtsbezirk Mühlhausen, Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e. V. in Erfurt u. a. mit Familien- und Schuldnerberatungsstellen für Straffällige in Gera, Jena, Erfurt und Meiningen, das Soziale Jugend-Trainingsobjekt der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Erfurt, der Jugendförderverein des Landkreises Weimar sowie die Landjugendakademie

Diese Vereine werden von den Arbeitsämtern gegenwärtig durch die Zuweisung von ABM-Stellen für Sozialarbeiter sowie von den jeweils zuständigen Kreisen oder kreisfreien Städten bzw. der Landesregierung durch Fördermittel unterstützt.

Inhaltliche Ziele dieser Vereine und deren Projekte sind in der Regel die Vermittlung und die Durchführung von Arbeitsweisungen, die Durchführung von sozialen Trainingskursen, Betreuungsweisungen und von Maßnahmen im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs. Diese ambulanten sozialpädagogischen Maßnahmen der Jugendhilfe sollen nicht nur der Vermeidung von stationären, freiheitsentziehenden Maßnahmen, wie Arrest oder Jugendstrafe, dienen, sondern vor allem erzieherisch auf jugendliche Straftäter einwirken. Hier werden Jugendlichen und jungen Erwachsenen Handlungsstrategien und Verhaltensweisen vermittelt, die zu verbesserter sozialer Kompetenz, größerer Konfliktfähigkeit, höherer Frustrationstoleranz sowie zu mehr Selbstbewußtsein und Kritikfähigkeit führen sollen.

Zu 13.: Jugendkriminalität als gesamtgesellschaftliches Problem erfordert offene, übergreifende Lösungsansätze, denn Jugendkriminalität lässt sich allein durch verschärfte Gesetzgebung oder die allgegenwärtige Präsenz der Polizei nicht verhindern.

Generell wird deshalb der Prävention bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität durch die Landesregierung ein hoher Stellenwerteingeräumt.

VIII.

Aus der Beantwortung der Großen Anfrage wird ersichtlich, dass in vielen Bereichen noch kein ausreichendes statistisches Material zur Beurteilung der Situation der Jugend, ihrer Einstellungen und Bewegungsgründe vorliegt. Dennoch ist die Landesregierung der Auffassung, dass mit der Großen Anfrage die durch die politische Wende geprägte neue Ausgangssituation für die weitere Entwicklung der Jugendpolitik hinreichend charakterisiert wurde.

Ursachenforschung nach Interessen und Bedürfnissen junger Menschen sind die Basis der Gestaltung einer erfolgreichen Jugendpolitik. Deshalb wird im Jahre 1994 die Bundesregierung den 9. Jugendbericht unter besonderer Berücksichtigung der Lage junger Menschen in den neuen Bundesländern vorlegen. Dieser Bericht wird von einer unabhängigen Kommission sachverständiger Wissenschaftler unter Federführung des Deutschen Jugendinstitutes München und unter

Die Landesregierung beabsichtigt, dem Landtag sodann - auf der Grundlage dieses Berichtes und nach Maßgabe des noch zu beschließenden Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe)

- eine umfassende Stellungnahme unter besonderer Berücksichtigung der Gegebenheiten in Thüringen abzugeben.

Der in der Frage angemahnte eigenständige Thüringer Jugendbericht ist vom Landtag nicht gefordert worden. Die anfragende Fraktion hat zwar versucht, diese Forderung in die Ausschußberatungen zum Kinder- und einzubringen, aber keine Mehrheit gefunden. Die Landesregierung ist mit der Mehrheit des Landtags der Auffassung, dass es gerade angesichts der gegenwärtig von dem Thüringer Ministerium für Soziales und Gesundheit als oberster Landesjugendbehörde zu erfüllenden jugendpolitischen Aufgaben nicht zu verantworten wäre, einen großen Anteil an Zeit und Kraft für die Erstellung eines besonderen Thüringer Jugendberichtes zu binden.