Illegale Autoentsorgung in Saalfeld
In Saalfeld wird, wie an anderen Stellen im Lande auch, eine Autoverwertung ohne Genehmigung in der Trinkwasserzone 3 betrieben. Es lagern dort etwa 100 bis 120 alte Fahrzeuge. Seit März 1991 wurden bereits vier Räumungsanordnungen durch das Landesverwaltungsamt, Außenstelle Gera, mit der Androhung einer Ersatzvornahme ausgesprochen. Die angedrohten Räumungen wurden nicht vollzogen mit der Begründung, es seien keine Mittel für Ersatzvornahmen vorhanden. Auf ein Schreiben der Kreisverwaltung Saalfeld bezüglich dieses Sachverhalts antwortete Minister Sieckmann im April 1992, dass jetzt alles Notwendige unternommen werde. Bisher ist in dieser Angelegenheit nichts geschehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann wird die Räumung der Autoentsorgung in Saalfeld vollzogen?
2. Wie will die Landesregierung das Problem fehlender Ersatzvornahmen bei ähnlichen Fällen im Abfall- und Altlastbereich regeln?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Einstellung von Mitteln für Ersatzvornahmen als Alternative für Freistellungsbescheide im Altlastbereich?
4. Wie hoch ist die Belastung von Deponiekapazitäten durch Abfälle aus dem Fahrzeugbereich?
5. Welche Mengen welcher Materialien aus Altfahrzeugen werden in Thüringen der Wiederverwertung zugeführt?
6. Welche Konzepte hat die Landesregierung zum Fahrzeugrecycling in Thüringen entwickelt, und wie werden diese gefördert?
Das Thüringer Ministerium für Umwelt und Landesplanung hat im Einvernehmen mit dem Thüringer
Innenministerium die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Oktober 1992 wie folgt beantwortet:
Zu 1.: Für das Haushaltsjahr 1992 wurden dem Landesverwaltungsamt zweckgebunden für die Durchführung von Ersatzvornahmen finanzielle Mittel in Höhe von 965.000 DM zur Bewirtschaftung zugewiesen, davon stehen für die Beräumung des illegal betriebenen Autowracklagerplatzes in Saalfeld 90.000 DM zur Verfügung. Das Landesverwaltungsamt wurde aufgefordert, die nach den Vollstreckungsgesetzen zwingend vorgeschriebenen gesetzlichen Schritte unverzüglich einzuleiten. Es ist davon auszugehen, dass der Autowracklagerplatz nach Ablauf der Fristen beräumt wird.
Zu 2. und 3.: Für das Haushaltsjahr 1993 wurden von seiten des Landesverwaltungsamtes finanzielle Mittel eingestellt. Der Haushalt 1993 wird zur Zeit verhandelt. Es ist zu erwarten, dass für 1993 finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Stillegungs- und Räumungsanordnungen für ungenehmigt betriebene Abfallentsorgungsanlagen, und somit auch für illegal betriebene Autowracklagerplätze, werden vom zuständigen Landesverwaltungsamt nach sorgfältiger Prüfung ausgesprochen. Die Durchführung von Ersatzvornahmen ist an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Liegen diese vor, werden die Ersatzvornahmen durchgeführt.
Zu 4.: Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen liefern die Betreiber der zur Zeit in Thüringen genehmigten 42 Autowracklagerplätze die gepreßten bzw. ungepreßten Altfahrzeuge fast ausschließlich in die alten Bundesländer. Eine Nachweispflicht hinsichtlich der Weiterverwertung besteht nicht. Es ist davon auszugehen, dass Deponiekapazitäten hinsichtlich nicht verwertbarer Bestandteile in Thüringen nicht oder lediglich in geringem Umfang in Anspruch genommen werden.
Zu 5.: Altautos setzen sich im wesentlichen aus ca. 75 % Eisen- und Nichteisenmetallen und zu 25 % aus Glas, Reifen und Shredderleichtfraktionen zusammen. Der anfallende Schrott und sonstige recycelbare Bestandteile sind Wertstoffe und unterliegen nicht der Überwachung durch die Abfallbehörden.
Zu 6.: Die gegenwärtig im Entwurf vorliegende Altautoverordnung verpflichtet die Automobilhersteller zukünftig, Altautos nach der endgültigen Stillegung zurückzunehmen. Fahrzeuge und deren Zubehör sind so zu entwickeln, zu konstruieren und zu produzieren, dass sie eine möglichst lange Nutzungsdauer erreichen und ihre Bauteile letztlich wiederverwendet bzw. stofflich verwertet werden können. Vor diesem Hintergrund ist die Automobil- und Verwertungsindustrie gefordert, realisierbare Lösungen für ein umfassendes Automobilrecycling zu erstellen. In den neuen Ländern werden im Rahmen einer durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geförderten Studie Möglichkeiten zur Verwertung der beim Altautorecycling anfallenden Materialien, speziell der Duroplaste, aufgezeigt. Daneben wird ein Konzept für Gemischt-Kunststoff-Recycling, das unter anderem die Entsorgung des aus Duroplasten bestehenden Trabi-Schrotts bis zu 20 % an der Gesamtcharge beinhaltet, dazu beitragen, Abfälle aus der Automobilindustrie stofflich zu verwerten. Die Thüringer Landesregierung unterstützt alle Maßnahmen, die dem Verursacherprinzip Rechnung tragen und damit dem Schutz der Umwelt dienen.