Ausreichung eines Kredits durch die Sparkasse Mühlhausen an die Scholdan-Gruppe

Von der Sparkasse Mühlhausen wurde ein Kredit in zweistelliger Millionenhöhe an die Scholdan-Gruppe (Wiesbaden) ausgereicht. Damit sollte die Errichtung eines Unternehmensparks auf dem Gelände der Deproma vorfinanziert werden.

Durch den Rücktritt Scholdans von der Kaufabsicht wurde die nachträglich vorgesehene Grundschuldeintragung für die Sparkasse nicht in vollem Umfang möglich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch war exakt die ausgereichte Kreditsumme?

2. Erfolgte über einen Teil der Summe eine Grundschuldeintragung, wenn ja: über welchen Betrag?

3. In welcher Höhe werden Ausfälle befürchtet? Wer ist Gewährsträger für diese Ausfälle?

4.a) Waren Kreditausschuß und Aufsichtsrat der Sparkasse Mühlhausen über die Ausreichung des Kredits informiert?

b) Bestanden Weisungen des Kreditausschusses an den Sparkassenvorstand, den Kredit erst bei Vorliegen entsprechender Sicherheiten, wie z. B. Grundschuldeintragung, auszureichen?

c) Welche Weisungen des Kreditausschusses hat der Sparkassenvorstand verletzt?

d) Ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Sparkassenvorstand oder gegenwärtige oder frühere Mitglieder dessel- ben in dieser Angelegenheit?

5. Ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Scholdan-Gruppe wegen Kreditbetrugs?

6. Die Treuhandanstalt hat das Projekt der Scholdan-Gruppe mit Note 1 bewertet. War die Landesregierung darüber informiert, dass eine Bewertung erfolgen würde? War die Landesregierung am Zustandekommen der Beurteilung beteiligt?

7. War die Thüringer Landes-Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft m.b.H. am Zustandekommen des Projektes betei- ligt?

8. Wann hat die Sparkassenaufsicht der Landesregierung Kenntnis über den Vorgang erhalten? Hätte die Sparkassenaufsicht vor der Ausreichung des Kredits informiert werden müssen? Welche Schritte hat die Sparkassenaufsicht eingeleitet?

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. November 1992 wie folgt beantwortet:

Die Anfrage vom 12. Oktober 1992 betrifft zahlreiche Einzelheiten eines konkreten Kreditengagements der Kreissparkasse Mühlhausen und auch des inneren Dienstbetriebes der Sparkasse. Die Beantwortung solcher Fragen berührt grundrechtlich geschützte Positionen Dritter und ist wegen des Bankgeheimnisses und der Verpflichtung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr als oberster Sparkassenaufsichtsbehörde des Landes Thüringen zur Amtsverschwiegenheit nicht oder nur eingeschränkt möglich. Eine weitere Einschränkung der Möglichkeit zur Beantwortung der Anfrage folgt aus der Gefahr eines Eingriffs in das gegenwärtig laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen die Scholdan-Gruppe.

Aus diesen Gründen ist eine Kommentierung der Vorbemerkung sowie die Beantwortung der Fragen zu Ziffer 1., 2., 3., 4. Buchstabe a, b und c nicht möglich.

Im übrigen beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 4. d: Die Staatsanwaltschaft prüft gegenwärtig, ob gegen Verantwortliche der Kreissparkasse Mühlhausen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

Zu 5.: Gegen Herrn Klaus Scholdan wird bei der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Erfurt gegenwärtig ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Kreditvergabe der Kreissparkasse Mühlhausen an die geführt.

Zu 6.: Die Thüringer Landesregierung war weder im Vorfeld darüber informiert, dass die Treuhandanstalt eine Bewertung des Projektes der Scholdan-Gruppe vornehmen würde, noch war sie am Zustandekommen der Beurteilungen beteiligt.

Zu 7.: Die Thüringer Landes-Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft m.b.H. war nicht am Zustandekommen des Projektes beteiligt.

Zu 8.: Die Sparkassenaufsicht des Landes Thüringen hat Ende August 1992 Kenntnis über eine eventuelle Ausfallgefährdung erhalten und danach die erforderlichen Schritte eingeleitet. Nähere Angaben dazu können wegen der einleitend genannten Einschränkungen nicht gemacht werden.