Wie viele Gerichtshelfer sind bei welchen Gerichten in Thüringen gegenwärtig

November 1992 hat folgenden Wortlaut:

Zur Klärung der Frage, ob in Thüringen eine ausreichende Versorgung im sozialen Justizdienst gewährleistet ist, frage ich die Landesregierung:

1. Wie entwickelt sich die personelle Besetzung der vorhandenen Stellen im Bereich des sozialen Justizdienstes?

2. Wie viele Gerichtshelfer sind bei welchen Gerichten in Thüringen gegenwärtig bedienstet?

3. Wie viele Bewährungshelfer sind in welchen räumlichen Zuständigkeitsbereichen gegenwärtig tätig?

4. Wie viele in der ehemaligen DDR ausgebildete Juristen sind gegenwärtig im sozialen Justizdienst Thüringens tätig?

5. Mit welchem Status sind die unter 4. bezeichneten Juristen im sozialen Justizdienst Thüringens tätig?

6. Besteht die Absicht der Landesregierung, die unter 4. bezeichneten Juristen zu Bediensteten des mittleren oder gehobenen Dienstes zu ernennen oder als Angestellte im Landesdienst zu verwenden, und auf welchen Wegen soll dieses erfolgen, bzw. welche Ernennungen sind bereits erfolgt?

7. Wie viele von den unter 4. bezeichneten Juristen waren vorher als Richter, Staatsanwalt, Notar, Rechtsanwalt oder als Justitiar in der ehemaligen DDR tätig?

8. Wie viele von den unter 4. bezeichneten Juristen sind durch die Richterwahl- oder Staatsanwaltsberufungsausschüsse Thüringens überprüft worden, mit dem Ergebnis, dass eine Übernahme in den Justizdienst Thüringens abgelehnt wurde?

9. Wie viele von den unter 4. bezeichneten Juristen, welche vordem in der ehemaligen DDR als Richter oder Staatsanwalt tätig waren, hatten sich einer Überprüfung durch die Richterwahl- oder Staatsanwaltsberufungs1

ausschüsse nicht gestellt?

10.Wie viele Gerichts-/Bewährungshelfer aus den alten Bundesländern sind zur Zeit jeweils im Wege der Abordnung, Versetzung oder Einstellung im Land Thüringen tätig?

11.Betrachtet die Landesregierung soziale Justizdienste sowohl von der Stellenanzahl als auch von der derzeitigen Besetzung als ausreichend gewährleistet oder ist die Einrichtung weiterer Stellen im Haushalt 1993 vorgesehen?

Das Thüringer Justizministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Dezember 1992 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: a) Der Aufbau der Bewährungs- und Gerichtshilfe als ein Teil des Sozialen Dienstes der Justiz wurde mit Unterstützung aus Hessen abgeordneter Bewährungs- und Gerichtshelfer Mitte des Jahres 1991 begonnen. In der Verwaltungsvorschrift vom 6. August 1991 (Justizministerialblatt Nr. 4/91) ist die Organisation der Bewährungs- und Gerichtshilfe festgelegt.

Im September/Oktober 1991 wurden bei den Bezirksgerichten bzw. Staatsanwaltschaften folgende Mitarbeiter für den Tätigkeitsbereich Bewährungs- und Gerichtshilfe eingestellt: Bezirksgericht Erfurt: 3 Bewährungshelfer/-innen Bezirksgericht Gera: 2 Bewährungshelfer/-innen Bezirksgericht Meiningen: 2 Bewährungshelfer/-innen Staatsanwaltschaft Erfurt: 1 Gerichtshelferin Staatsanwaltschaft Gera: 1 Gerichtshelferin Staatsanwaltschaft Meiningen: 1 Gerichtshelferin

Durch Schaffung von 20 weiteren Planstellen konnten von Juli bis November 1992 weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei den Bezirksgerichten und Staatsanwaltschaften eingestellt werden: Bezirksgericht Erfurt: 6 Bewährungshelfer/-innen Bezirksgericht Gera: 6 Bewährungshelfer/-innen Bezirksgericht Meiningen: 4 Bewährungshelfer/-innen Staatsanwaltschaft Erfurt: 1 Gerichtshelferin Staatsanwaltschaft Gera: 1 Gerichtshelferin Somit sind zur Zeit 28 Mitarbeiter/-innen mit den Aufgaben eines Bewährungshelfers bzw. Gerichtshelfers beauftragt. Die noch zwei offenen Planstellen sollen demnächst besetzt werden. Es ist vorgesehen, dass bei der Staatsanwaltschaft Meiningen zusätzlich ein Gerichtshelfer und bei dem Bezirksgericht Erfurt oder Gera ein Bewährungshelfer eingestellt werden.

b) Für die Justizvollzugsanstalten im Lande Thüringen gibt es zur Zeit insgesamt 16 Planstellen für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen. Diese konnten trotz bundesweiter Ausschreibung in einer überregionalen Tageszeitung bisher nicht mit staatlich anerkannten Sozialarbeitern bzw. Pädagogen besetzt werden.

Für diese Stellen werden derzeit (in Unterbesetzung) Vollzugsbeamte eingesetzt, die mit den Aufgaben der Sozialarbeit im Justizvollzug betraut sind. Für ihre Arbeit wurden sie praktisch und theoretisch besonders vorbereitet.

Zu 2.: Gerichtshelferstellen wurden - wie gesetzlich vorgesehen - nicht bei den Gerichten, sondern bei den Staatsanwaltschaften eingerichtet. Die Dienstsitze verteilen sich folgendermaßen: Erfurt: 1 Gerichtshelferin Mühlhausen: 1 Gerichtshelferin Gera: 1 Gerichtshelferin Rudolstadt: 1 Gerichtshelferin Meiningen: 1 Gerichtshelferin

Zu 3. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen anerkannten privateigenen Dienstwagen.

Zu 4.: Eine in der ehemaligen DDR ausgebildete Juristin (Diplomjuristin) ist als Bewährungshelferin tätig. Bei dieser Mitarbeiterin handelt es sich um eine ehemalige Justitiarin, die schon einige Jahre vor der Wende ihr Arbeitsverhältnis als Justitiarin kündigte und danach - bis zu ihrer Einstellung als Bewährungshelferin im Oktober dieses Jahres - als Verkäuferin in einer privaten Buchhandlung arbeitete.

Zu 5.: als Angestellte

Zu 6.: Eine Verbeamtung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.

Zu 7.: Die Bewährungshelferin war zuvor als Justitiarin in der ehemaligen DDR tätig.

Zu 8.: Die Antwort ergibt sich aus Ziffer 4.

Zu 9.: Die Antwort ergibt sich aus Ziffer 4.

Zu 10.: Als Aufbauhelfer mit 50 %iger Abordnung ihrer Arbeitszeit sind zur Zeit sechs Bewährungshelfer/-innen bei den Bezirksgerichten Gera und Erfurt tätig.

Drei Gerichtshelfer sind mit 60 % ihrer Arbeitszeit zur Aufbauhilfe an die Staatsanwaltschaften Erfurt, Gera und Meiningen abgeordnet.

Ein Bewährungshelfer wurde vom Landgericht Frankfurt an das Bezirksgericht Meiningen versetzt.

Zu 11.: Die sozialen Dienste sollen zügig ausgebaut werden, um das Ziel flächendeckender Beratungsstellen zu erreichen.

Für das Haushaltsjahr 1993 wurden aus diesem Grund weitere 15 Planstellen beantragt.

Die durchschnittliche Fallbelastung je Bewährungshelfer/-in zum Stand 1. Oktober 1992 beträgt ungefähr 30

Probanden. Die gegenüber der Fallbelastung in den alten Bundesländern deutlich geringere Probandenzahl berücksichtigt die Schwierigkeiten beim Aufbau der sozialen Dienste.

Die im Rahmen des Strafvollzugs vorhandenen 16 Planstellen für Sozialarbeiter und Pädagogen können derzeit als ausreichend betrachtet werden, da verschiedene Vollzugseinrichtungen nicht mit Gefangenen belegt sind. Sollten die Gefangenenzahlen jedoch, womit zu rechnen ist, ansteigen und stillgelegte Vollzugsanstalten wieder in Betrieb genommen werden, dürften die verfügbaren Stellen nicht ausreichen. Die Justizverwaltung ist bemüht, staatlich anerkannte Sozialarbeiter/Pädagogen für den Justizvollzug zu gewinnen, um eine Verbesserung bei der Stellenbesetzung zu erreichen.

Dr. Jentsch Minister.