Altlastensanierung

Die landeseigene Liegenschaft Pfälzer Straße 3-9 in Wiesbaden-Biebrich gehört zum Allgemeinen Grundvermögen und ist für das Land entbehrlich.

Sie ist mit alten Kasernengebäuden bebaut, die abbruchreif sind.

Das Land ist seit Jahren bemüht, das Grundstück zu veräußern. Dies ist bisher aus mehreren Gründen gescheitert:

- Auf der östlichen Teilfläche der Liegenschaft sind Schausteller untergebracht. Gegen diese liegt ein vollstreckbarer Räumungstitel des Amtsgerichts Wiesbaden vom 11. Februar 1997 vor. Die Zwangsräumung des Grundstücks sollte auf Wunsch der Stadt Wiesbaden erst durchgeführt werden, wenn seitens der Stadt ein geeignetes Ersatzgrundstück für die Unterbringung der Schausteller bereitgestellt werden kann.

- Die Liegenschaft wurde durch Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 15. März 1994 zur Altlast erklärt. Die Altlastensanierung wird bereits seit dem Jahr 1995 durchgeführt; nach Aussage des Staatsbauamtes Wiesbaden wird sie bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein; die Gesamtausgaben von 1995 bis Ende 2000 werden sich auf rund 1,15 Mio. DM belaufen.

- Für den Bereich Pfälzer Straße 3-9 besteht kein rechtsgültiger Bebauungsplan.

Es liegt lediglich ein Bebauungsplanvorentwurf der Stadt Wiesbaden vor, der auf dem Gelände der Pfälzer Straße die Ansiedlung von nicht störendem Kleingewerbe und zu einem kleinen Anteil auch Wohnbebauung vorsieht.

Das Staatsbauamt Wiesbaden hat den Wert der Liegenschaft am 4. März 1999 mit 3,25 Mio. DM ermittelt.

Bereits seit mehreren Jahren wird mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG) über einen Verkauf des Grundstücks verhandelt. Die SEG hat zuletzt ein Gebot über 2,3 Mio. DM für die Liegenschaft abgegeben und mitgeteilt, dass dieses Angebot nicht mehr verhandelbar sei. Die SEG trage das ganze Risiko der Entwicklung und Vermarktung der Liegenschaft.

In mehreren Gesprächen mit der Staatsbauverwaltung, der SEG und dem Gutachterausschuss des Landeshauptstadt Wiesbaden konnte keine Einigung über den Wert des Grundstücks erzielt werden. Der Dissens zwischen dem Gebot der SEG und der Einschätzung des Gutachterausschusses zu der Wertermittlung des Staatsbauamtes besteht in den unterschiedlichen Bodenwertannahmen nach Baureifmachung des Grundstücks.

Um den vollen Wert der Liegenschaft nach VV Nr. 5.2 zu § 64 LHO zu ermitteln, wurde sie im November 1999 regional und überregional öffentlich ausgeboten.

Die SEG hat sich an dem Ausbietungsverfahren beteiligt und mit 2,3 Mio. DM das einzige Gebot abgegeben. Es war feststellbar, dass am Markt kein Interesse privater Investoren an der Liegenschaft besteht. Es ist davon auszugehen, dass potenzielle Investoren die derzeit kaum einschätzbaren Wagnisbzw. Gewinnanteile scheuen, die mit der Entwicklung dieses schwierigen Geländes verbunden sind.

Die SEG beabsichtigt, das Gelände zu erschließen und baureif zu machen auf der Grundlage des Bebauungsplanvorentwurfes der Stadt Wiesbaden. Sie übernimmt dabei auch die Verlagerung der auf dem Grundstück ansässigen Schausteller.

Da das Land die Verpflichtung zur Altlastensanierung trägt, wurde mit der SEG vereinbart, dass die Hälfte des Kaufpreises drei Wochen nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrages fällig wird und der Restbetrag drei Wochen nach Beendigung der Altlastensanierung durch das Land.

Die Zustimmung des Hessischen Landtags nach § 64 Abs. 2 LHO ist erforderlich, da der Wert des Kaufgrundstücks mehr als 1 Mio. DM beträgt (VV Nr. 5.8 zu § 64 LHO).