Feuerwehr

Überarbeitung und Aktualisierung der Flugplatzgenehmigung,

- Durchführung eines Genehmigungsverfahrens für die geplante Landebahnbefestigung, ggf. inkl. Verlängerung,

- Überarbeitung der Platzrundenführung zur Reduzierung des Fluglärms.

2. Zu Altenburg/Nobitz

Die Aussagen zum Flugplatz Altenburg/Nobitz werden nach der in Kürze erfolgenden Entscheidung des Kabinetts hierzu nachgereicht.

3. Zu Eisenach auf dem Kindel (derzeit noch milit.)

Der Flugplatz Eisenach auf dem Kindel (ehem. Künkel) verfügt über eine 2200 m lange und 50 m breite Betonlandebahn nebst befestigten Rollwegen und ist derzeit für zivilen Flugbetrieb nicht zugelassen.

Die Landkreise Eisenach, Gotha und Bad Langensalza beabsichtigen, in Zusammenarbeit mit der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) eine Betreibergesellschaft zu gründen und den Flugplatz einer zivilen Nutzung zuzuführen. Das umliegende Gelände soll für Gewerbe erschlossen werden.

Aufgrund des hohen Luftverkehrsbedarfs der Region wird der Flugplatz bereits im Rahmen von Außenstart- und Landegenehmigungen genutzt. Die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Landkreise in Verbindung mit der guten Anbindung des Flugplatzes im Falle der Verwirklichung der geplanten Nordumgehung von Eisenach lassen eine günstige Luftverkehrsentwicklung erwarten.

Es ist daher vorgesehen, den Flugplatz Eisenach auf dem Kindel bedarfsgerecht zum Verkehrslandeplatz mit regionaler Bedeutung (Regionalflughafen) auszubauen.

Bei der Bereitstellung der entsprechenden Mittel für den Ausbau ist eine Unterstützung durch Landesmittel erforderlich.

Notwendige Maßnahmen:

- Beschaffung der erforderlichen Sicherheitsausrüstung für den Flugplatz,

- Markierung des Rollfeldes,

- Bau eines Kontrollgebäudes,

- Bau eines Abfertigungs- und Flugvorbereitungsgebäudes,

- Schaffung der Infrastruktur für Feuerwehr und Winterdienst,

- Installation einer Nachtflugbefeuerung,

- Bau einer neuen Zufahrtsstraße,

- Verbesserung der Absperreinrichtungen und insbesondere des Flugplatzzauns,

- Einrichtung einer Kontrollzone mit Instrumentenflugbetrieb (langfristig).

- Durchführung eines Genehmigungsverfahrens zur Festsetzung des Bauschutzbereichs,

Der Flugplatz Gera verfügt über eine 750 m lange und 15 m breite befestigte Landebahn und ist derzeit für Motorflugzeuge bis 5.700 kg Höchstflugmasse,

Drucksache 1/2109

Hubschrauber, Motorsegler, Segelflugzeuge (Winden- und Flugzeugschlepp), nichtzulassungspflichtige bemannte Luftfahrzeuge (UL) Heißluftballone, Luftschiffe und Fallschirme zugelassen. Die Stadt Gera beabsichtigt, die Landebahn zu verbreitern und zu verlängern.

Nach dem Verkehrsflughafen Erfurt weist der Verkehrslandeplatz Gera mit über 10.000 Flugbewegungen im Jahre 1991 und 20.324 Flugbewegungen im Jahre 1992 den stärksten Flugbetrieb auf. Der Flugplatz wird sowohl für den Geschäftsreise- und Werksflugverkehr als auch von Luftfahrtunternehmen sowie von Luftsportvereinen genutzt. Das erste Thüringer Luftfahrtunternehmen (Flugdienst Günther), das auch als gewerbliche Luftfahrerschule zugelassen ist, ist am Flugplatz Gera ansässig. Eine weitere Flugschule am Flugplatz Gera ist beantragt.

Der Flugplatz Gera soll als Verkehrslandeplatz erhalten, seine Kapazität bedarfsentsprechend weiterentwickelt werden.

Notwendige Maßnahmen:

- Erweiterung der Landebahn.

- Überarbeitung und Aktualisierung der Flugplatzgenehmigung,

- Ausbau der Luftaufsichtstelle,

- Überarbeitung der Platzrundenführung zur Reduzierung des Fluglärms.

5. Zu Jena-Schöngleina

Der Flugplatz Jena liegt in bezug auf Fluglärm und Hindernisfreiheit günstig auf einer Anhöhe und verfügt über eine 790 m lange und 20 m breite befestigte Landebahn. Jena-Schöngleina ist für Motorflugzeuge bis 5.700 kg Höchstflugmasse, Hubschrauber, Segelflugzeuge (Winden- und Flugzeugschlepp), selbststartende und nichtselbststartende Motorsegler sowie Fallschirme zugelassen.

Der Flugplatz wird sowohl für den Geschäftsreise- und Werksflugverkehr, insbesondere für die Betriebe Jenoptik und Carl Zeiss Jena, als auch von Luftsportvereinen genutzt. Eine Nutzung durch Luftfahrerschulen ist aus Lärmschutzgründen nicht vorgesehen.

Wegen der Lage des Flugplatzes in einem Landschaftsschutzgebiet wurde die Flugplatzgenehmigung mit umfangreichen flugbetriebseinschränkenden Auflagen insbesondere für den Wochenendschul- und -rundflugbetrieb verbunden.

Der Flugplatz Jena soll als Verkehrslandeplatz erhalten und dessen Kapazität bedarfsentsprechend weiterentwickelt werden.

Notwendige Maßnahmen:

- Verbesserung der Sicherheitsausrüstung des Flugplatzes.

- Ausbau der Luftaufsichtstelle,

- Überarbeitung der Platzrundenführung zur Reduzierung des Fluglärms,

- ggf. Durchführung eines Genehmigungsänderungsverfahrens für die Zulassung von Sicht-Nachtflügen (VFR).

Der Flugplatz Rudolstadt-Groschwitz verfügt über eine 800 m lange und 30 m breite Graslandebahn und ist für Motorflugzeuge bis 5.700 kg 1/2109 se, Hubschrauber, Segelflugzeuge (Winden- und Flugzeugschlepp), nichtzulassungspflichtige bemannte Luftfahrzeuge (UL) sowie Fallschirme zugelassen.

Der Flugplatz wird derzeit überwiegend für den Luftsport genutzt, aber es zeichnet sich langfristig eine immer stärker werdende Nutzung für den Geschäftsreise- und Werksflugverkehr für die Region Rudolstadt/Saalfeld ab.

Die ortsansässigen Gemeinden und der Landkreis planen, gemeinsam mit dem derzeitigen Flugplatzhalterverein eine Flugplatzhalter zu gründen und den Flugplatz auszubauen. Eine Befestigung der Landebahn und die Baugenehmigung für einen Kontrollturm wurde bereits vom derzeitigen Platzhalter beantragt.

Notwendige Maßnahmen:

- Verbesserung der Sicherheitsausrüstung des Flugplatzes,

- Bau eines Kontrollturms,

- Befestigung der Landebahn.

- Überarbeitung und Aktualisierung der Flugplatzgenehmigung,

- Überarbeitung der Platzrundenführung zur Reduzierung des Fluglärms,

- Durchführung eines Genehmigungsverfahrens incl. Planfeststellungsverfahrens für die vom Halter des Flugplatzes geplante Landebahnbefestigung,

- Ausbau der Luftaufsichtstelle.

Der ehemalige Militärflugplatz Schlotheim-Obermehler verfügt über eine ca. 2500 m lange und 200 m breite Grasstart- und -landebahn.

Aufgrund der Tatsache, dass die Region Nordthüringen bislang über keinen Verkehrslandeplatz verfügt, ist die Umwidmung des bestehenden Fluggeländes sowohl aus luftverkehrstechnischen als auch aus ökonomischen und umweltpolitischen Gesichtspunkten sinnvoll.

Sowohl die Größe der Liegenschaft als auch das zu erwartende Verkehrsaufkommen in der Region rechtfertigen den geplanten Ausbau zum Verkehrslandeplatz mit regionaler Bedeutung.

Notwendige Maßnahmen:

- Beschaffung der erforderlichen Sicherheitsausrüstung für den Flugplatz,

- Befestigung der Start- und Landebahn,

- Bau eines Kontrollgebäudes,

- Bau eines Abfertigungs- und Flugvorbereitungsgebäudes,

- Schaffung der Infrastruktur für Feuerwehr und Winterdienst,

- Installation einer Nachtflugbefeuerung,

- Verbesserung der Absperreinrichtungen und insbesondere des Flugplatzzauns,

- Einrichtung einer Kontrollzone mit Instrumentenflugbetrieb (langfristig).