NotwendigeVerwaltungsmaßnahmen Überarbeitung und Aktualisierung der Flugplatzgenehmigung

Es ist zu überprüfen, ob der Flugplatz bedarfsgerecht zurückgestuft und ggf. als Segelfluggelände zugelassen werden kann.

Notwendige Maßnahmen:

- Verbesserung der Sicherheitsausrüstung.

- Überarbeitung und Aktualisierung der Flugplatzgenehmigung bzw. Erarbeitung einer Änderungsgenehmigung.

6. Zu Mühlhausen Bollstedter Höhe

Der Flugplatz Mühlhausen Bollstedter Höhe ist für Flugzeuge bis 5.700 kg, Hubschrauber, Motorsegler, Segelflugzeuge (Winden- und Flugzeugschlepp), nichtzulassungspflichtige bemannte Luftfahrzeuge sowie Fallschirme genehmigt und verfügt über eine 900 m lange und 30 m breite Graslandebahn. Der Flugplatz wird derzeit überwiegend für den Luftsport genutzt.

Nach Aufnahme des Flugbetriebs am Flugplatz Schlotheim-Obermehler hat der Flugplatz Bollstedter Höhe luftverkehrstechnisch nur geringe Bedeutung.

Es ist zu überprüfen, ob der Flugplatz bedarfsgerecht zurückgestuft und ggf. als Segelfluggelände zugelassen werden kann.

Notwendige Maßnahmen:

- Verbesserung der Sicherheitsausrüstung.

- Überarbeitung und Aktualisierung der Flugplatzgenehmigung bzw. Erarbeitung einer Änderungsgenehmigung.

7. Zu Nordhausen

Der Flugplatz Nordhausen ist für Flugzeuge bis 5.700 kg, Hubschrauber, Segelflugzeuge (Winden- und Flugzeugschlepp), nichtzulassungspflichtige bemannte Luftfahrzeuge sowie Fallschirme genehmigt und verfügt über eine 895 m lange und 30 m breite Graslandebahn. Der Flugplatz wird derzeit überwiegend für den Luftsport genutzt.

Es ist zu überprüfen, ob der Flugplatz bedarfsgerecht zurückgestuft und ggf. als Segelfluggelände zugelassen werden kann.

Notwendige Maßnahmen:

- Verbesserung der Graslandebahn,

- Verbesserung der Sicherheitsausrüstung.

- Überarbeitung und Aktualisierung der Flugplatzgenehmigung bzw. Erarbeitung einer Änderungsgenehmigung.

Der Flugplatz ist für Flugzeuge bis 2.000 kg, Hubschrauber, Motorsegler, Segelflugzeuge (Winden- und Flugzeugschlepp), nichtzulassungspflichtige bemannte Luftfahrzeuge sowie Fallschirme genehmigt und verfügt über eine 800 m lange Graslandebahn, die jedoch nicht in voller Länge als Start- und Landebahn für den Flugbetrieb nutzbar ist. Derzeit ist eine 450 m lange und 30 m breite Graslandebahn vorläufig zugelassen, die jedoch in schlechtem Zustand ist.

Drucksache 1/2109

Der Flugplatz wird derzeit überwiegend für den Luftsport genutzt und soll als Sonderlandeplatz - insbesondere für den Luftsport - erhalten und modernisiert werden. Vorrangig muss die Graslandebahn saniert werden.

Notwendige Maßnahmen:

- Sanierung der Graslandebahn,

- Verbesserung der Sicherheitsausrüstung.

- Überarbeitung und Aktualisierung der Flugplatzgenehmigung bzw. Erarbeitung einer Änderungsgenehmigung.

Der Flugplatz Suhl- Goldlauter ist für Flugzeuge bis 5.700 kg, Hubschrauber, Motorsegler, Segelflugzeuge (Winden- und Flugzeugschlepp), sowie Fallschirme genehmigt und verfügt über eine 570 m lange und 30 m breite Graslandebahn.

Der Flugplatz wird derzeit überwiegend für den Luftsport genutzt und soll als Sonderlandeplatz - insbesondere für den Luftsport - erhalten und modernisiert werden.

Wegen des besonderen Umfeldes des Flugplatzes ist ein Ausbau nicht möglich.

Notwendige Maßnahmen:

- Verbesserung der Sicherheitsausrüstung.

- Überarbeitung und Aktualisierung der Flugplatzgenehmigung bzw. Erarbeitung einer Änderungsgenehmigung.

Segelfluggelände

Das Segelfluggelände Günterrode ist derzeit das einzige zugelassene Segelfluggelände in Thüringen. Es wird entsprechend für den Flugsport (Segel- und Motorseglerflug sowie Schleppflüge mit Motorflugzeugen) genutzt, steht aber auch für gelegentliche Geschäftsreiseflüge im Rahmen von Außenstart- und Außenlandegenehmigungen (Einzelgenehmigungen) zur Verfügung.

Die Neuanlage eines Segelfluggeländes in Titschendorf, Landkreis Lobenstein, wurde beantragt, und das Genehmigungsverfahren dazu wird in Kürze durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Verkehr eingeleitet.

Weitere Segelfluggelände können außerdem aus Rückstufungen derzeitiger Sonderlandeplätze hervorgehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Segelflug in Thüringen langfristig in der Regel an Sonder- und Verkehrslandeplätzen durchgeführt wird.

3. Eine diesbezügliche endgültige schriftliche Erklärung des Bundesministeriums der Verteidigung liegt der Thüringer Luftfahrtbehörde nur zum Flugplatz Altenburg-Nobitz vor.

Neben den Verkehrslandeplätzen, Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen ist die Einrichtung von

1. Hubschrauberlandeplätzen,

3. Aufstiegsgeländen für Ballone,

5. Modellfluggeländen vorgesehen.

1. Hubschrauberlandeplätze

Es gibt derzeit in Thüringen keinen genehmigten Hubschrauberlandeplatz. Die Hubschrauberstarts und -landungen außerhalb der genehmigten Landeplätze für Flächenflugzeuge werden im Rahmen von Außenstart- und -landegenehmigungen durchgeführt. Diese Genehmigungen werden als Einzelgenehmigungen oder in Form von Allgemeinerlaubnissen erteilt.

Gelände, an denen Hubschrauber ausschließlich im Rettungsdienst starten und landen (in der Regel in der Nähe von Krankenhäusern), sind nicht genehmigungspflichtig. In der Nähe von Krankenhäusern sollten jedoch Hubschrauberlandeplätze eingerichtet werden, wenn die Hubschrauber nicht nur zu Rettungseinsätzen, sondern auch für sonstige eilige Transporte eingesetzt werden sollen.

Es ist davon auszugehen, dass insbesondere in der Nähe von Industriegebieten oder auf Werksgeländen die Einrichtung von Hubschrauberlandeplätzen beantragt werden wird.

Diesbezüglich liegt dem TMWV bereits ein Antrag auf Genehmigung eines Hubschraubersonderlandeplatzes für Luftarbeit in Masserberg (Landkreis Hildburghausen) vor.

Derzeit ist die Wiederzulassung von ca. 30 der 250 ehemaligen Agrarflugplätze in Thüringen beantragt. An diesen Flugplätzen wird seit dem Frühjahr 1992 ein Probeflugbetrieb im Rahmen von Außenstart- und -landegenehmigungen durch die Firma Flug-Service-Berlin, Bereich Thüringen, in Erfurt (ehem. Agrarflug der Interflug) durchgeführt.

Die Außenstart- und -landegenehmigungen sind derzeit für die folgenden Plätze erteilt: Andisleben, Berlstedt, Gehaus, Gelmeroda, Goldschau, Göpfersdorf, Greipzig, Grünberg, Hain, Heringen, Lipprechterode, Martinroda, Milda, Molschleben, Neukirchen, Nordhausen-Darre, Prehna, Sachsenhausen, Schiedungen, Schöten, Sülzdorf, Tiefenort, Umpferstedt, Werna, Wiesebach, Willerstedt und Witzelroda.

Dem TMWV sind keine Beschwerden über Fluglärm oder sonstige Beschwerden bezüglich der von diesen Plätzen aus durchgeführten Luftarbeitsflüge (Agrarflüge)bekannt.