Wie viele Lehrer werden für dieses Fach benötigt und welche Qualifikation besitzen die Lehrer die das Fach

Wird das neue Fach Sozialkunde entsprechend den Lehrplänen an allen Schulen des Landes in vollem Umfang unterrichtet?

2. Wie viele Lehrer werden für dieses Fach benötigt und welche Qualifikation besitzen die Lehrer, die das Fach heute unterrichten?

3. Wie und in welchem Umfang erfolgt die Aus- bzw. Weiterbildung der benötigten Lehrer?

4. Trifft es zu, dass es in Thüringen Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung von Sozialkundelehrern gibt, die mit einem anerkannten wissenschaftlichen Lehrplan und mit qualifizierten Dozenten arbeiten, an deren Ende jedoch nicht der Erwerb einer vollgültigen neuen Lehrbefähigung steht, sondern lediglich eine Unterrichtserlaubnis erteilt wird? Trifft es ferner zu, dass die gleichen Lehrgänge mit denselben Qualitätskriterien in allen anderen neuen Bundesländern nach einer entsprechenden Prüfung mit einer vollwertigen Lehrbefähigung für das Fach Sozialkunde abschließen - und welche Gründe gibt es für diese von den anderen Ländern abweichende Handhabung?

5. Werden den Teilnehmern an Sozialkundelehrgängen Abminderungsstunden gewährt, wenn ja, in welchem Umfang?

Kultusministeriumhatdie Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. April 1993 wie folgt beantwortet:

Zu 1.:

Es ist davon auszugehen, dass das neue Fach Sozialkunde entsprechend den Lehrplänen in allen Schulen des Landes unterrichtet wird, da dem Thüringer Kultusministerium keine anderweitigen Meldungen der Schulaufsichtsbehörden vorliegen. Endgültige Aussagen über die vollständige Abdeckung des Unterrichts im Fach Sozialkunde sind erst nach Analyse der schulstatistischen Angaben möglich.

Zu 2.:

Der Lehrerbedarf ist generell von der Anzahl der gebildeten Klassen, vom Wahlverhalten der Schüler in den Klassen 11 und 12 und vom Einsatz der Lehrer bezüglich des Erst- und Zweitfaches abhängig.

17. Mai 1993

Drucksache

Unterrichtserlaubnis absolvierten Lehrveranstaltungen können für den Erwerb der Lehrbefähigung im Fach Sozialkunde über einen Ergänzungsstudiengang, der mit einer Erweiterungsprüfung abschließt, angerechnet werden.

Die Anlagen zu den o.g. Verordnungen treffen konkrete Aussagen zu den Prüfungsanforderungen und Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Fächer.

In der Sonderausgabe des Gemeinsamen Amtsblattes des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft und Kunst(Seite 48) sind die Anforderungen für das Fach Sozialkunde für das Lehramt an Regelschulen ausgewiesen. In dieser Ausbildung befinden sich zur Zeit 20 Teilnehmer.

Zu 4.:

Alle in Thüringen genehmigten und durchgeführten Weiterbildungslehrgänge im Fach Sozialkunde können mit dem Erwerb einer Unterrichtserlaubnis gemäß der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Kultusministeriums zur Erteilung einer Unterrichtserlaubnis vom 12. Juni 1992 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 16. Juli 1992 Nr. 7 S. 366) abgeschlossen werden. Für die Organisation einer dazu noch durchzuführenden Lehrprobe mit anschließendem Prüfungsgespräch ist das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien verantwortlich.

Zum Erwerb einer Lehrbefähigung ist in der Regel ein berufsbegleitender Studiengang nach einer Studienordnung mit abschließender Erweiterungsprüfung gemäß der geltenden Vorläufigen Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter vom 19. September 1991 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 24. Januar 1992 - Sonderausgabe - S. 2 ff.) zu absolvieren.

Grundsätzlich können sich Teilnehmer von o.g. Weiterbildungslehrgängen beim Landesprüfungsamt melden und die Zulassung zur Erweiterungsprüfung beantragen. Die Prüfung wird entsprechend den Prüfungsanforderungen und den Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Vorläufigen Verordnung an Thüringer Hochschulen durchgeführt.

Im Sinne eines hohen Niveaus beim Ablegen der Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Regelschulen ergeht die Empfehlung an die Kursteilnehmer, ein an der Pädagogischen Hochschule Erfurt/Mühlhausen angebotenes prüfungsvorbereitendes Studienangebot von ein oder zwei Semestern zu nutzen. Termine für persönliche Beratungsgespräche mit den Kursteilnehmern der Lehrgänge der Freien Universität Berlin wurden bereits festgelegt.

Zu 5.:

Die Teilnehmer erhalten derzeit zwei Abminderungsstunden pro Woche. Darüber hinaus können alle Lehrer und Lehrerinnen, die an Weiterbildungslehrgängen teilnehmen, im Schuljahr bis zu fünf Tagen freigestellt werden.