In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung 1 Ist die Bergung der Kobalt60Sonden

April 1993 hat folgenden Wortlaut:

Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mehrere Kobalt-60-Sonden zur Trinkwasserbestrahlung in Brunnen lagern. Ihre Bergung und sichere Lagerung in einem Zwischenlager wurde bisher in Thüringen nicht veranlaßt. Als Begründung wurde die feste Einbetonierung der noch vorhandenen Kobalt-60-Quellen in den Brunnen genannt.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

1. Ist die Bergung der Kobalt-60-Sonden vorgesehen?

2. Wenn ja, welche Kosten kommen infolge der Bergung auf das Land zu?

3. Wie sollen die Sonden nach ihrer Bergung verwahrt werden?

4. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefährdung durch diese Sonden, wenn eine Bergung oder anderweitige Verwahrung nicht möglich ist oder nicht veranlaßt wird?

Das Thüringer Ministerium für Umwelt und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Mai 1993 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

In der ehemaligen DDR wurden in mehreren hundert Brunnen ca. 7.500 Kobalt-60-Sonden zur Bestrahlung der Brunnenfilter eingesetzt. Durch die Bestrahlung sollte die Verockerung der Kiesfilter verhindert werden. In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit vom 25.Oktober 1990 wurde die Öffentlichkeit informiert. In dieser Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass keine gesundheitlich nachteiligen Auswirkungen dieses Verfahrens zum Schutz vor biologischer Brunnenverockerung bekannt sind.

Zu den Fragen im einzelnen:

Zu 1.: Auf dem Gebiet Thüringens wurden bisher alle hebbaren Quellen ausgebaut.

Dabei stellte sich heraus, dass bei einem Brunnen (Wallbachtal) die restlichen Quellen mit normalem technischen Aufwand nicht bergbar sind. Die Möglichkeiten der Bergung mit normalem technischen Aufwand im Brunnen Bücheloh werden derzeit untersucht. Es handelt sich um elf Quellen im Brunnen Bücheloh (1990) und 15 Quellen im Brunnen Wallbachtal (1983).

Durch das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der ehemaligen DDR wurde nach gescheiterten Bergungsversuchen l985 die Genehmigung zur Betonierung des Brunnens Wallbachtal erteilt.

Bergungsmöglichkeiten werden vom Betreiber der Brunnenanlagen auch in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsund Genehmigungsbehörden des Landes Thüringen und Bundesbehörden geprüft. Beide Brunnen werden nicht mehr zur Trinkwassererzeugung genutzt. Die Rechtslage verbietet auf Grund des Einigungsvertrages eine Lebensmittelbestrahlung, damit auch von Trinkwasser, in den neuen Bundesländern ab 1. Januar 1993.

Zu 2.: Die Kosten der Bergung werden durch die Betreiber der Brunnenanlage getragen. Über ihre Höhe liegen der Landesregierung keine Angaben vor.

Für die Bergung der Quellen gibt es Fördermöglichkeiten durch das Thüringer Ministerium für Umwelt und Landesplanung jedoch nur dann, wenn die Quellenbergung der Wiedernutzbarmachung als Trinkwasserbrunnen dient. Die Fördermittel sind vom Betreiber zu beantragen.

Bisher wurde kein Antrag auf die Vergabe von Fördermitteln zur Hebung der Brunnenquellen in Thüringen durch die Betreiber gestellt.

Zu 3.: Vor der Beseitigung radioaktiver Stoffe als Abfall ist eine Weiterverwendung in Betracht zu ziehen. Für die Brunnenquellen wurden Wiederverwendungsmöglichkeiten erschlossen.

Die Strahlenquellen werden über einen Hersteller in Großbritannien anderen Zwecken der industriellen Nutzung zugeführt.

Zu 4.: An den gesicherten, aber vom Fachpersonal begehbaren oberirdischen Teilen der Brunnen besteht keine Strahlengefahr, da die Sonden hinreichend tief liegen.

Insgesamt ist zur Zeit keine Gefährdung erkennbar. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Quellen im Laufe der Zeit undicht werden könnten. Inwieweit damit eine Kontamination der umgebenden Wässer verbunden ist, wird mit Forschungsmitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geprüft.

In Thüringen stehen die beiden Brunnen unter Kontrolle der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesamt für Soziales und Familie Suhl.