In Thüringen haben Mitglieder der Blood & HonourBewegung in den vergangenen Jahren etliche Konzerte organisiert

Thüringer Landtag - 3. Dezember 1999 hat folgenden Wortlaut:

Der neonazistischen Blood & Honour-Bewegung ist es 1997, 1998 und 1999 gelungen, ihre Stellung innerhalb der bundesrepublikanischen Skinhead-Szene wesentlich zu stärken. Starke Skinhead-Szenen gibt es bundesweit zumeist in den Großstädten und einzelnen Regionen. Beispielsweise in der Harzregion oder in Ostthüringen gibt es eine bedeutende Skinhead-Szene.

In Thüringen haben Mitglieder der Blood & Honour-Bewegung in den vergangenen Jahren etliche Konzerte organisiert. Darüber hinaus existiert eine Gruppe namens Germany, die inhaftierte Neonazis unterstützen und Konzerte organisieren will. Die bislang nur wenig bekannte Gruppe soll in Thüringen über 100 Mitglieder haben.

Hinzu kommt eine weitere Organisation, die in Thüringen im Zusammenhang mit Blood & Honour auftritt, die White German Girls. Viele der in Thüringen verübten rassistischen und neofaschistischen Angriffe lassen sich direkt oder indirekt auf Skinhead-Organisationen zurückführen. In der Drucksache 2/1999 verweist die Landesregierung auf einen Zusammenhang zwischen der Organisation Blood & Honour und der so genannten Todesliste, die am 2. Februar 1997 in Altenburg bekannt wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung die neonazistische Gruppierung Blood & Honour bekannt?

2. Sind der (z.B. Konzerte,Veranstaltungen, Demonstrationen etc.) des Blood & in Thüringen seit 1995 bekannt, und verfügt diese Gruppierung in Thüringen über eigene Strukturen (bitte nach Ort, Datum und Aktivität aufschlüsseln)?

3. Handelt es sich bei dem am 13. November 1999 in Schorba durchgeführten Skinhead-Konzert um eine Veranstaltung im Zusammenhang mit Blood & Honour?

4. Handelt es sich bei der am 7.August 1999 in Bad Berka durchgeführten Demonstration/Trauermarsch (Drucksache 3/85) um eine Veranstaltung im Zusammenhang mit Blood & Honour?

5. Gehören zu den am 20. November 1999 nach Torup (DK) angereisten oder auf der Anreise gestoppten Neofaschisten auch Personen aus Thüringen? Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung in diesem Zusammenhang vor?

6. Gibt es in Thüringen neonazistische Organisationen bzw. Funktionäre, die innerhalb des Blood & Honour-Netzwerks aktiv sind oder mit ihm kooperieren (bitte nach Organisation, Ort und Art des Kontaktes aufschlüsseln)?

21. März 2000

7. Wie viele Mitglieder hat die Blood & Honour-Bewegung in Thüringen?

8. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Fluktuationen oder Zusammenarbeit zwischen dem Blood & Honour- und dem Hammerskin-Netzwerk vor?

9. Wie bewertet die Landesregierung den Einfluss der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) bzw. der Jungen Nationaldemokraten (JN) auf die Skinhead-Szene in Thüringen bzw. umgekehrt den Einfluss der Skinheads auf die NPD/JN?

Wie viele Skinheads in Thüringen sind nicht in den Skinhead-Netzwerken Blood & Honour und Hammerskins aktiv?

11. Sind bei der Thüringer NPD/JN Blood & Honour-Leute aktiv?

12. Waren Mitglieder der Thüringer Blood & Honour-Szene an der Organisation von Skinhead-Konzerten thüringen- oder bundesweit beteiligt (bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort, Bands)? 13. Bestehen Kontakte Thüringer Skinheads ins Ausland

a) beispielsweise zur englischen Terrorgruppe Combat 18,

b) nach Tschechien, Ungarn oder in die Slowakei (wenn ja, mit welchen Organisationen) oder

c) nach Dänemark bzw. Schweden?

d) In welche weiteren Länder und zu welchen weiteren Gruppierungen bestehen Kontakte?

14. Sind Thüringer Skinheads Mitglieder der so genannten mitteleuropäischen Sektion von Blood & Honour?

Hat es seit 1995 Ermittlungsverfahren gegen Strukturen oder des Blood & gegeben, und wenn ja, aufgrund welcher Straftat und mit welchem Ergebnis (bitte nach Datum, Ort und Straftat aufschlüsseln)? 16. Über welche Kommunikationsmittel verfügt das Blood & Honour-Netzwerk in Thüringen (z.B. Fanzines, Internet, öffentliche Treffpunkte etc.)?

Wie bewertet die Landesregierung die Skinhead-Vereinigung Blood & Honour?

Welche thüringischen Bands haben Kontakte zur Blood & Honour-Bewegung bzw. sind ihr zuzuordnen?

19. Worum handelt es sich bei der Organisation White Youth?

Welche Einschätzung trifft die Landesregierung bezüglich des Organisationsgrades und der Bedeutung der Gruppierung White Youth? 21. Worum handelt es sich bei der Organisation White German Girls?

Welche Einschätzung trifft die Landesregierung bezüglich des Organisationsgrades und der Bedeutung der Gruppierung White German Girls? 23. Innerhalb des Blood & Honour-Netzwerks existieren bundesweit verschiedene Untersektionen. Welche Untersektionen existieren in Thüringen, und welche Bedeutung besitzen diese thüringenweit und bundesweit (bitte nach Sektion und Mitgliederanzahl aufschlüsseln)?

Sind Aktive des Blood & Honour-Netzwerks aktiv bei der Wanderjugend Gibor oder haben Kontakte zu diesem oder anderen Jugendbünden?

25. Nehmen Blood & Honour-Aktive an Wehrsportübungen teil oder organisieren diese (bitte aufschlüsseln nach Ort und Datum, Anzahl der Teilnehmerinnen/Teilnehmer)?

26. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass sich Thüringer Blood & Honour-Aktivistinnen/Aktivisten für die Bildung terroristischer Kleingruppen aussprechen, wie vom so genannten Hamburger Sturm gefordert wird?

27. In der Drucksache 2/1999 verweist die Landesregierung auf einen Zusammenhang zwischen der Organisation Blood & Honour und der so genannten Todesliste, die am 2. Februar 1997 bekannt wurde. Liegen der Landesregierung neuere Informationen über den Hintergrund der Todesliste und die in diesem Zusammenhang erworbenen polizeilichen Erkenntnisse vor?

28. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung des Blood & Honour-Netzwerkes vor dem Hintergrund der Aussage eines Berliner Blood & Honour-Mitglieds, das feststellt, es sei Aufgabe der Blood & Honour-Sektionen Patrioten verschiedener Stilrichtungen zu sammeln und zu einen, nicht nur in der Musik, sondern im Kampf? 29. Wieso werden Veranstaltungen von Thüringer Skinhead-Netzwerken nicht oder nicht als solche in den Antworten auf Kleine Anfragen zu rassistischen und rechtsextremistischen Aktivitäten genannt?

Das Thüringer Innenministerium hat die namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. März 2000 wie folgt beantwortet: der Landesregierung sind die gestellten Fragen, mit deren Beantwortung eine Offenlegung des Kenntnisstands der Sicherheitsbehörden und insbesondere des Thüringer Landesamts verbunden wäre, nicht geeignet, im Rahmen einer Kleinen Anfrage, die als Landtagsdrucksache veröffentlicht und damit einem nicht eingrenzbaren Personenkreis zugänglich wird, beantwortet zu werden. Durch die öffentliche Beantwortung der Fragen sind Geheimhaltungsvorschriften und Sicherheitsinteressen des Freistaats Thüringen berührt.

Die Landesregierung wird gegebenenfalls gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission Auskunft erteilen.