Richterbeurteilung

Da meine obengenannte Kleine Anfrage vom Justizministerium in der Drucksache 1/2254 nicht ausreichend beantwortet worden ist, sind weitere Fragen zum Gegenstand Richterbeurteilung zu stellen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Bundesländern, außer Thüringen, gibt es Beurteilungsrichtlinien, die für Richter auf Probe im richterlichen und im staatsanwaltschaftlichen Dienst, nicht aber für Richter auf Lebenszeit, gelten?

2. In welchen Bundesländern, außer Thüringen, gibt es Beurteilungsrichtlinien, die für Richter auf Probe und gleichzeitig auch für Justizbeamte auf Probe im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst gelten?

3. In welchen Bundesländern, außer Thüringen, gibt es Beurteilungsrichtlinien für Richter auf Probe mit Ankreuzverfahren?

4. In welchen Bundesländern gibt es Beurteilungsrichtlinien für Richter auf Lebenszeit mit Ankreuzverfahren?

5. In welchen Bundesländern, außer Thüringen, gibt es Beurteilungsrichtlinien für Richter auf Probe mit Ankreuzverfahren ohne Begründungspflicht für die Plazierung der jeweiligen Kreuze?

6. In welchen Bundesländern gibt es Beurteilungsrichtlinien für Richter auf Lebenszeit mit Ankreuzverfahren ohne Begründungspflicht für die Plazierung der Kreuze?

Das Thüringer Justizministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Juli 1993 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die Länder Hessen und Mecklenburg-Vorpommern konnten nicht in die Beantwortung einbezogen werden, da diese auf Anfrage nicht geantwortet haben.

Zu 1.: In folgenden Bundesländern wird hinsichtlich der Beurteilungsrichtlinien für Richter auf Probe im richterlichen und im staatsanwaltlichen Dienst und Richtern auf Lebenszeit differenziert: Berlin Brandenburg Bayern Rheinland-Pfalz

Zu 2.: Außer in Thüringen werden in Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz identische Beurteilungsrichtlinien auf Richter und Beamte im Dienstverhältnis auf Probe angewandt.

Zu 3.: Wenn sich die in der Kleinen Anfrage 395 unter Nummer 2 gestellte Frage nur auf Ankreuzen bestimmter Kriterien bezogen haben sollte, stelle ich fest, dass dieses Verfahren in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt üblich sowie die Einführung in Mecklenburg-Vorpommern geplant ist.

Zu 4.: wie Frage 3

Zu 5.: wie Frage 3

Zu 6.: wie Frage 3.