Bereits vor 15 Jahren wurde versucht die Fundstelle den Travertinbruch durch weiteren Abbau zu

Juni 1993 hat folgenden Wortlaut:

Der Steinbruch in Ehringsdorf ist jedem Schüler durch seine prähistorischen Funde bekannt. Ehringsdorf ist nach dem Neandertal die zweitälteste Fundstelle von menschlichen Ansiedlungen in Deutschland.

Bereits vor 15 Jahren wurde versucht, die Fundstelle, den Travertinbruch, durch weiteren Abbau zu gefährden.

Durch die Treuhandanstalt wird zur Zeit ein Verkauf dieses Travertinbruches beabsichtigt. Gleichzeitig soll der erweiterte Abbau gestattet werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Beabsichtigt das Ministerium für Wissenschaft und Kunst, auf Antrag des Thüringischen Landesamts für Archäologische Denkmalpflege, Teile des Ehringsdorfer Steinbruches durch Rechtsverordnung als archäologisches Schutzgebiet auszuweisen?

2. Ist es richtig, dass eine Schürfberechtigung durch das Bergamt dann nicht ohne denkmalrechtliche Zustimmung durch die obere Denkmalschutzbehörde erfolgen kann?

3. Welchen Stand hat das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren?

4. Inwieweit werden bei o.a. Verwaltungsverfahren die Belange der Bevölkerung und die wissenschaftliche Bedeutung des Abbaugebietes berücksichtigt?

Das Thüringer Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Juli 1993 wie folgt beantwortet:

In den Brüchen von Weimar-Ehringsdorf wird seit mehr als 200 Jahren Travertin abgebaut. Der Travertin wurde für die Stadt Weimar zu einem stadtbildprägenden Baustoff. Im Verlauf der Gewinnungsarbeiten waren zahlreiche prähistorische und paläontologische Funde zu verzeichnen, die den internationalen Ruf der Fundstelle begründen.

Der prähistorische Hominidenfund von Ehringsdorf steht in der zeitlichen Einordnung hinter den Funden von Mauer (bei Heidelberg) mit einem Alter von ca. 450.000 Jahren und dem von Bilzingsleben mit einem Alter von ca. 300.000 Jahren mit einem geschätzten Alter von ca. 200.000 Jahren an dritter Stelle. Der Neandertalerfund wird von den Fachleuten auf ca. 100.000 Jahre Alter geschätzt. Die Bemühungen um die Erhaltung und Bewahrung der Ehringsdorfer Fundstelle werden vor allem vom Landesamt für Archäologische Denkmalpflege in Weimar wahrgenommen.

Nachdern bereits im Jahr 1975 ein Steinbruchbereich, der sogenannte Forschungspfeiler, als Naturdenkmal unter Schutz gestellt wurde, ist am 25. September 1990 der gesamte Steinbruch in Ehringsdorf durch das Museum für Ur- und Frühgeschichte nach geltendem Recht unter Schutz gestellt worden. Die Stadt Weimar unterstützte dies durch einen Magistratsbeschluß. Aufgabe weiterer Abstimmungen wird es sein, die unterschiedlichen Interessen von Bergbau, Naturschutz und Denkmalschutz sachlich zu regeln und in rechtliche Festlegungen zu fassen.

Zu 1.: Das Thüringer Ministerium für Wissenschaft und Kunst als oberste Denkmalschutzbehörde beabsichtigt, den Ehringsdorfer Steinbruch als archäologisches Schutzgebiet durch Rechtsverordnung auszuweisen. Die Vorbereitungen dazu werden z. Z. vom Thüringischen Landesamt für Archäologische Denkmalpflege erarbeitet.

Aber auch ohne die Ausweisung eines solchen archäologischen Schutzgebietes sind die Bedingungen, die durch die Unterschutzstellung des archäologischen Denkmals gegeben sind, so eindeutig, dass keine unberechtigten Eingriffe vorgenommen werden können.

Zu 2.: Das Bergamt holt im Rahmen der Behördenbeteiligung bei bergrechtlichen Verfahren grundsätzlich die Zustimmung des Thüringischen Landesamtes für Archäologische Denkmalpflege ein. Laut § 19 Abs. 2 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes bedürfen alle Arbeiten in einem archäologischen Schutzgebiet der Erlaubnis der oberen Denkmalschutzbehörde.

Zu 3.: Der vom Betreiber im Rahmen des Berggesetzes im Jahr 1993 vorgelegte Betriebsplan mit Angaben über den langfristigen weiteren Abbau ist vom Landesamt für Archäologische Denkmalpflege in Weimar abgelehnt worden.

Die detaillierten Verhandlungen dazu stehen noch aus.

Zu 4.: Bei der Durchführung des o. g. Verwaltungsverfahrens spielt die Berücksichtigung der wissenschaftlichen Belange eine entscheidende Rolle. Bei den Verhandlungen werden diese Interessen vom Thüringischen Landesamt für Archäologische Denkmalpflege vertreten.

Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen Weimars auf die Kulturstadt Europas im Jahr 1999 ist ein Wanderweg durch den Ilmtalgraben über das Bodendenkmal Ehringsdorf nach Belvedere vorgesehen mit dem langfristigen Ziel der Errichtung eines Freilandmuseums. Die Interessengemeinschaft Freilandmuseum Ehringsdorf unterstützt durch öffentliche Veranstaltungen und durch Führungen des Thüringischen Landesamtes für Archälogische Denkmalpflege das öffentliche Interesse.

Dr. Fickel Minister.