Grundschule

1994 etwa 2.000 Lehrerstellen abgebaut werden müssen (Thüringer Allgemeine 28. Juli 1993).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrerstellen sind bis Ende des Jahres 1993 und bis Ende des Jahres 1994 aus Sicht der Landesregierung einzusparen?

2. Welche konzeptionellen Vorstellungen bestehen für die Stellenreduzierung

- durch Teilzeitarbeit,

- durch natürliche Fluktuation,

- durch Bedarfskündigung,

- durch Pensionierung?

3. Welches Verfahren ist vorgesehen, wenn sich bis zum 15. Oktober 1993 nur ein geringer Anteil der Lehrkräfte für Teilzeitarbeit entscheiden sollte?

4. Welche Folgen für die Stellenplanung ergeben sich aus dem Stand der Gerichtsverfahren für fachlich und politisch bedenklich eingestufte Lehrer?

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. September 1993 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Einsparung von Lehrerstellen im Jahr 1993 weist der Haushaltsplan 1993 im Kapitel 0405 (Seite 166/167) aus.

Über die tatsächliche Einsparung der im Haushaltsplan 1993 vorgesehenen Stellen kann gegenwärtig noch keine abschließende Antwort gegeben werden.

Über die Einsparung von Lehrerstellen bis Ende des Jahres 1994 können derzeit ebenfalls noch keine konkreten Angaben erfolgen, da der Haushalt 1994 noch nicht erstellt ist. Auf die im Haushaltsplan 1993 veröffentlichten kw-Vermerke unbefristet wird verwiesen.

Zu 2.: A. Stellenreduzierung durch Teilzeitarbeit

Zur Stellenreduzierung durch freiwillige Teilzeitarbeit für angestellte Lehrkräfte wurde zwischen dem Thüringer Kultusministerium einerseits und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dem Thüringer Lehrerverband und der Arbeitsgemeinschaft Thüringer Lehrerverbände andererseits am 4. August 1993 eine Vereinbarung geschlossen.

Diese Vereinbarung wird an allen Schulen gemäß Ziffer 7 der Vereinbarung ab dem 13. September 1993 bis zum 15. Oktober 1993 ausgehängt.

B. Stellenreduzierung durch natürliche Fluktuation

Eine Stellenreduzierung aufgrund natürlicher Fluktuation ist nicht durch Konzeptionen steuerbar.

C. Stellenreduzierung durch Bedarfskündigungen Bedarfskündigungen von Lehrern sind zur Zeit nicht vorgesehen. Die Personalregulierung im Bereich der Grundschulhorte steht vor dem Abschluß.

D. Stellenreduzierung durch Pensionierung Pensionierung und Rentenansprüche sind gesetzlich geregelt. Durch die weitgehende Nutzung der angebotenen Altersübergangsregelungen ist eine Reduzierung von Stellen in größerem Umfang in diesem Bereich in den nächsten Jahren nicht möglich.

Zu 3.: Das Thüringer Kultusministerium geht davon aus, dass hinreichend viele Lehrer die in der Vereinbarung zur freiwilligen Teilzeitbeschäftigung angebotenen Möglichkeiten nutzen.

Zu 4.: Die Folgen für die Stellenplanung bei Urteilen in Gerichtsverfahren wegen Kündigungen von Arbeitsverhältnissen wegen mangelnder persönlicher oder fachlicher Eignung für den Thüringer Schuldienst weist der Haushaltsplan 1993 auf Seite 166 aus.