Tourismus

Frage 1.2 Welcher relative Anteil an der Gesamtförderung durch GVFG und der Förderung verkehrlicher Infrastruktur durch FAG wurde dabei jeweils erreicht?

Frage 1.3 Wie ist das Radwege-Förderprogramm 1998 den Kommunen mitgeteilt worden?

Die nach dem GVFG förderfähigen Radwegebaumaßnahmen wurden den Kommunen durch die Übersendung von Auszügen aus den jeweiligen GVFG-5-Jahresprogrammen mitgeteilt.

Frage 1.4 Welche Erfahrungen liegen mit diesem Programm vor; wie hat sich der Mittelabfluss gestaltet?

Die von der Landesregierung vorgenommene Aufteilung der GVFG-Mittel im Verhältnis von 35 v.H. kommunaler Straßenbau zu 65 v.H. ÖPNV führte dazu, dass nicht alle baureifen Radwegemaßnahmen ihrer Dringlichkeit entsprechend gefördert werden konnten. In 1998 wurde daher ein GVFGRadwege-Förderprogramm in Höhe von 3,4 Mio. DM erstellt, welches je zur Hälfte aus dem Anteil des ÖPNV und des kommunalen Straßenbaus finanziert wurde. Die neue Aufteilung der dem Land Hessen im Rahmen des Landesprogramms zustehenden GVFG-Mittel auf die Förderbereiche kommunaler Straßenbau und ÖPNV im Verhältnis 50 zu 50 versetzt das Land in die Lage, alle anstehenden Radwegebaumaßnahmen zeitgerecht zu fördern. Die Inanspruchnahme von Mitteln des ÖPNV und die Notwendigkeit zur Erstellung eines gesonderten Radwegeprogramms haben sich damit erübrigt. Der Mittelabfluss richtet sich nach dem Baufortschritt. Die Maßnahmen werden von den kommunalen Baulastträgern eigenverantwortlich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung durchgeführt. Das Land beteiligt sich nur anteilig an der Finanzierung und hat auf den Baufortschritt der einzelnen Maßnahmen keinen Einfluss. Zur Optimierung des Mittelabflusses werden in den Fällen, in denen entsprechend dem Baufortschritt mehr Mittel benötigt werden als für das Jahr bewilligt, diese noch zum Jahresende durch Umschichtung im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel bereitgestellt.

Frage 1.5 Will die Landesregierung dieses Programm fortsetzen?

Eine Fortsetzung des Programms ist nicht mehr erforderlich. Entsprechend der Antwort zu Frage 1.4 stehen nunmehr für den Radwegebau Fördermittel in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Frage 2. Aus welchen Haushaltstiteln, mit welchem jeweiligen Zweck und mit welchen Summen wurden seit genannter Antwort Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs finanziert (Mittel bitte nach Bund, Land und KFA aufschlüsseln)?

Siehe Anlage 3.

Frage 3. Der erste Fahrradbericht der Bundesregierung benennt auf S. 29 unterschiedliche Höhen finanzieller Aufwendungen für den Radverkehr in den Bundesländern pro Einwohner und Jahr.

Frage 3.1 Wie hoch sind diese Aufwendungen in Hessen?

Die Angaben der Bundesregierung beziehen sich auf die Jahre 1993 und 1994. Die Aufwendungen in Hessen für den Radverkehr pro Einwohner betragen 1993 = 4,40 DM und 1994 = 2,50 DM.

Frage 3.2 Wie begründet sich die im Bericht genannte große Spannweite zwischen 2,00 DM und 37,50 DM? Bezogen auf die vorgenannten Berichtsjahre liegt die Spanne 1993 zwischen 2,10 DM und 37,50 DM und 1994 zwischen 2,00 DM und 16,70 DM.

Die Höhe der investiven Radverkehrsausgaben der Länder umfassen Landesmittel, Zuwendungen für die Kommunen, Mittel aus dem Radwegebauprogramm des Bundes, Mittel aus den Gemeinschaftsaufgaben Bund/Länder sowie EU-Mittel. Nicht berücksichtigt sind die Eigenanteile der Kommunen bei Fördermaßnahmen. Die große Spannweite resultiert daraus, dass den

Meldungen der einzelnen Länder unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten zugrunde liegen. So fehlen zum Beispiel bei mehreren Ländern Angaben über Fördermittel nach dem GVFG/FAG. Das Land Brandenburg, welches die Höchstbeträge in beiden Jahren aufweist, hat z. B. als einziges Bundesland Mittel der Stadt- und Dorferneuerung sowie des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Wegebaus mit aufgeführt. Die Angaben der einzelnen Länder lassen einen aussagekräftigen Vergleich der Aufwendungen für den Radwegebau in den einzelnen Bundesländern nicht zu.

Frage 4. Wird die Landesregierung aufgrund der im Fahrradbericht der Bundesregierung (S. 57) genannten Vorteile von Fahrradabstellplätzen im Vergleich zu Pkw-Stellplätzen diese bevorzugt fördern?

Fahrradparkplätze sind ein wichtiger Bestandteil der Fahrradinfrastruktur.

Sie tragen wesentlich dazu bei, die Attraktivität und Nutzerfreundlichkeit von Radwegenetzen zu erhöhen. Umsteiger auf den ÖPNV benötigen Fahrradabstellanlagen, in denen sie ihre Fahrräder wettergeschützt und diebstahlsicher abstellen können. Das Land fördert daher im Zusammenhang mit der ÖPNV-Förderung von Umsteigeparkplätzen (P+R- und B+R-Anlagen) die Herstellung von Fahrradabstellanlagen.

Im Rahmen des Bahnhofsmodernisierungsprogrammes kann die Verbesserung der Situation für Fahrradabstellanlagen gefördert werden.

Im Rahmen der Förderung des kommunalen Straßenbaus ist die Förderung von Pkw-Stellplätzen nach dem FAG im Hinblick auf die bevorzugte Förderung des Radwegebaus erheblich eingeschränkt worden.

Die Förderung von Fahrradparkplätzen nach § 33 FAG beinhaltet den Bau von Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum und die Finanzierung abschließbarer Fahrradboxen an Radfernwegen. Die ersten mit FAGMitteln finanzierten Fahrradboxen befinden sich in der Stadt Melsungen im Zuge des hessischen Radfernweges Nr. 1.

III. Programmentwicklung und Effekte

Frage 1. Wie hat sich die Konzeption der Landesregierung in der Radverkehrspolitik seit genannter Antwort unter Maßgabe der Formulierung der Koalitionsvereinbarung geändert?

Die Radverkehrspolitik hat den gleichen Stellenwert behalten. Vorrangige Ziele sind:

- Die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch den Bau von Radwegen an Landes- und Bundesstraßen.

Die Ansätze im Landeshaushalt für den Radwegebau an Landesstraßen sind in der bisherigen Höhe beibehalten worden. Das trifft auch auf die Aufwendungen für den Bau von Radwegen im Zuge von Bundesstraßen zu.

- Die Unterstützung des sanften Tourismus durch die Verbesserung der touristischen Infrastruktur.

Für die Förderung des Radwegebaus werden jährlich ca. 14 bis 15 Mio. DM aufgewendet. Dies entspricht Investitionen zwischen 18 und 19 Mio. DM. Maßnahmen an den Radfernwegen des Landes werden vorrangig gefördert.

Das Projekt der hessischen Radfernwege wird vervollständigt und verbessert. Als letzter hessischer Radfernweg wird die Beschilderung des R 9

(Odenwaldradweg) in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Das Land Hessen führt als erstes Bundesland eine Qualitätsverbesserung an seinem Radfernwegenetz durch und stellt dafür zwei ABM-Kräfte ein.

- Der Ausbau des Umweltverbundes durch die Förderung von Abstellanlagen für Fahrräder an P+R-Plätzen.

Detailangaben für die Förderung von Fahrradabstellanlagen im Rahmen des ÖPNV liegen nicht vor, weil diese Projekte als Bestandteile der Gesamtmaßnahme (P+R) gefördert werden.

Frage 2.1 Welchen Stand hat die Radwegerahmenplanung erreicht?

Stand der Radwegerahmenplanung ist der 1. Januar 1998.

Frage 2.2 Der Radwegerahmenplan wird dynamisch fortgeschrieben, integriert nicht die kommunalen Planungen und stellt keine zwingende Grundlage für Bau- und Förderentscheidungen dar. Welchen Wert hat ein solcher Plan; hält es die Landesregierung für sinnvoll, den Plan aufzuwerten, und wenn ja, welche Vorstellungen dazu hat sie?

Wie bereits in der Antwort zur Drucks. 14/4052 ausgeführt, stellt die Radwegerahmenplanung den Bestand und die mittelfristig realisierbaren Planungen von Radverkehrsanlagen an Straßen des überörtlichen Verkehrs, gemeindlichen Hauptverbindungsstraßen und von Fernradwegen dar. Grundlage des Rahmenplanes ist das "Infosystem Radverkehr" der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, welches in Zukunft durch das System "PRORAD" ersetzt werden soll.

Die Rahmenplanung dokumentiert die Ausbauabsichten des Landes. Sie umfasst die in der Verwaltung des Landes befindlichen Bundes-, Landesund Kreisstraßen.

Der Radwegebau der Gemeinden und Städte ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Kommunen. Die Straßenbauverwaltung ist über die einzelnen kommunalen Planungen nicht informiert. Die Aufnahme der kommunalen Planungen in die Radwegerahmenplanung des Landes ist schon aus diesem Grunde nicht möglich.

Für die Förderung von Radwegemaßnahmen stellt die Radwegerahmenplanung keine Entscheidungsgrundlage dar. Maßgebend dafür sind die jeweiligen Förderprogramme mit ihren speziellen Vorschriften und Regelungen.

Zur Dokumentation der geförderten Maßnahmen ist beabsichtigt, bei der nächsten Fortschreibung die mit Landesmitteln geförderten kommunalen Radwege in die Rahmenplanung aufzunehmen.

Frage 3.1 Welche Programme von Kommunen oder Landkreisen zur Förderung des Radverkehrs sind der Landesregierung mittlerweile bekannt?

Die Förderung des Radverkehrs durch die Kommunen erfolgt eigenverantwortlich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Eine zentrale Erfassung dieser kommunalen Tätigkeit durch das Land läge außerhalb des dem Land verfassungsmäßig zugewiesenen Aufgabenbereiches. Der Landesregierung sind folgende Programme bzw. Initiativen von Kommunen und Landkreisen bekannt: Vogelsbergkreis Zweckverband Vulkanradweg bestehend aus den Städten Lauterbach und Herbstein und der Gemeinde Grebenhain (plante, baute und betreibt den Vulkanradweg auf der Trasse der ehemaligen Oberwaldbahn) Vogelsbergkreis Fahrgastverein Mücke.