Verfahrensablauf Auf Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 11537 setzte der Landtag einen dritten Untersuchungsausschuß ein

Verfahrensablauf

Auf Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 1/1537) setzte der Landtag einen dritten Untersuchungsausschuß ein. Er hat in seiner 59. Sitzung am 17. September 1992 (Drucksache 1/1582) beschlossen : I. Gemäß § 8 der Vorläufigen Landessatzung für das Land Thüringen, in Verbindung mit den Vorschriften des Landesgesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen und den § 83 bis 84 a der Vorläufigen Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, wird ein dritter Untersuchungsausschuß eingesetzt.

II. Der Untersuchungsausschuß besteht aus zehn Mitgliedern.

III. Der Untersuchungsausschuß soll im öffentlichen Interesse aufklären,

1. ob und inwieweit Handlungen und/oder Unterlassungen jetziger oder früherer Mitglieder der Landesregierung vor und/oder nach ihrer Amtsübernahme im Zusammenhang mit der Gründung von das Hotel Thüringen I betreffenden Gesellschaften und der Verpachtung des Hotels Thüringen I sowie der Errichtung des Hotels Thüringen II in Erfurt geeignet waren, dem Land Thüringen finanzielle Nachteile zuzufügen;

2. ob und inwieweit Handlungen und/oder Unterlassungen von Mitarbeitern des ehemaligen Regierungsbevollmächtigten für den Bezirk Erfurt, jetziger oder früherer Bediensteter des Landes Thüringen sowie abgeordneter Beamter und sonstiger Verwaltungshelfer, die in die Vorgänge der Gründung von das Hotel Thüringen I betreffenden Gesellschaften und der Verpachtung des Hotels Thüringen I sowie der Errichtung des Hotels Thüringen II dienstlich einbezogen waren, geeignet waren, zum etwaigen Entstehen finanzieller Nachteile für das Land Thüringen beizutragen;

3. ob und inwieweit Dritte auf die Gründung von das Hotel Thüringen I betreffenden Gesellschaften und die Verpachtung des Hotels Thüringen I sowie die Errichtung des Hotels Thüringen II Einfluß genommen haben, der geeignet war, dem Land Thüringen finanzielle Nachteile zuzufügen;

4. ob und inwieweit daraus die Verschaffung persönlicher Vorteile für den betroffenen Personenkreis resultierte.

IV. Der Untersuchungsausschuß hat dem Landtag auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder halbjährlich mündliche Zwischenberichte zu erstatten.

V. Die Untersuchungen sollen spätestens nach einem Jahr abgeschlossen werden.

Der Untersuchungsausschuß soll im Interesse einer schnellen Aufklärung in einem 14tägigen Rhythmus tagen.

Der Landtag wählte in seiner 60. Sitzung am 18. September 1992 den Abgeordneten Egon Primas (CDU) zum Vorsitzenden, den Abgeordneten Dr. Gundermann (SPD) zum stellvertretenden Vorsitzenden dieses Untersuchungsausschusses. Die Fraktionen benannten die Abgeordneten Frau Arenhövel, Bauch, Dr. Häfner, Kothe (CDU), Frau Ellenberger (SPD), Frau Thierbach (LL-PDS), Frau Grosse (F.D.P.) und Möller (Bündnis 90/Grüne/Neues Forum) als weitere ordentliche Ausschußmitglieder; die Abgeordneten Wolf, Dr. Möbus (CDU), Mehle, Dietze (SPD), Dr. Hahnemann (LL-PDS), Dr. Kniepert (F.D.P.) und Wien (Bündnis 90/Grüne/ Neues Forum) als ständige Ersatzmitglieder. Ab der 11. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 2. April 1993 wurde an Stelle des Abgeordneten Dr. Häfner (CDU) der Abgeordnete Dannenberg (CDU) als ordentliches Ausschußmitglied benannt. Insgesamt trat der Untersuchungsausschuß zu 18 Sitzungen zusammen.

Der Untersuchungsausschuß konstituierte sich in seiner 1. Sitzung am 16. Oktober 1992. In den folgenden vier Sitzungen beriet er die weitere Vorgehensweise, beschloß die Beiziehung sämtlicher beim Finanzministerium, beim Ministerium für Soziales und Gesundheit, beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst, beim

Innenministerium sowie bei der Stadt Erfurt vorliegenden Akten, die für den Untersuchungsausschuß von Bedeutung sind. Weiter beschloß der Ausschuß die Beiziehung der einschlägigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten über das Justizministerium, soweit die dortigen Ermittlungen nicht gefährdet werden. Nach einer Sichtung der äußerst umfangreichen Aktenvorlagen einigte sich der Untersuchungsausschuß, zunächst den Komplex Hotel Thüringen I aufzuarbeiten und sich sodann den Vorgängen bezüglich des Hotels Thüringen II zu widmen.

Zur Klärung der Zusammenhänge der Gründung der Hotel Thüringen sowie der Verpachtung des Hotels Thüringen I trat der Untersuchungsausschuß in eine umfangreiche Beweisaufnahme ein.

Am 29. Januar 1993 befragte der Untersuchungsausschuß in seiner 6. Sitzung den Zeugen Jürgen Homann, Geschäftsführer der Betreibergesellschaft. Grundlage der Befragung war gemäß Beweisbeschluß vom 15. Dezember 1992 die Klärung, ob und in welchem Maße Herr Homann während der Zeit vor Einsetzung des ehemaligen Regierungsbevollmächtigten als auch während dessen Amtszeit und auch als Mitarbeiter der Landesregierung und nach Beendigung dieser Tätigkeit Kenntnis von der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation der Immobilie Jugendtouristhotel Thüringen I sowie von den Vorgängen im Zusammenhang mit der Gründung und Verpachtung des Hotels Thüringen I hatte, sowie ob und in welchem Maße Herr Homann von in diesem Zusammenhang Beteiligten in Aktivitäten einbezogen wurde oder selbst aktiv geworden ist.

Am 23. Februar 1993 wurden die Zeugen Walter Rosenwald, ehemaliger Berater im Ministerium für Soziales und Gesundheit, sowie Jürgen Richter, Mitarbeiter im Ministerium für Soziales und Gesundheit, in der 8. Sitzung vom Untersuchungsausschuß einvernommen. Gemäß Beweisbeschluß vom 29. Januar 1993 wurden die Zeugen befragt, ob und in welchem Maße die Zeugen sowohl vor Einsetzung des ehemaligen Regierungsbevollmächtigten als auch während dessen Amtszeit und auch als Mitarbeiter der Landesregierung und nach Beendigung dieser Tätigkeit Kenntnis von der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation der Immobilie Jugendtouristhotel Thüringen I sowie von den Vorgängen im Zusammenhang mit Gründung und Verpachtung des Hotels Thüringen I hatten, sowie ob und in welchem Maße die Zeugen von den in diesem Zusammenhang Beteiligten in Aktivitäten einbezogen wurden oder selbst aktiv geworden sind.

Am 5. März 1993 befragte der Untersuchungsausschuß in seiner 9. Sitzung die Zeugen Eva-Maria Weppler, ehemalige Geschäftsführerin der Hotel Thüringen Andreas Theiss, ehemaliger Geschäftsführer der Hotel Thüringen und Siegfried Kluge, Mitarbeiter der Stadt Erfurt, sowie am 16. März 1993 in seiner 10. Sitzung die Zeugen Udo Weyerhäuser, Mitarbeiter im Finanzministerium, Dr. Martin Worms, ehemaliger Mitarbeiter im Finanzministerium, Alfred Schmaus, Mitarbeiter im Finanzministerium, und Florian Hanisch, Mitarbeiter der Stadt Erfurt. Gegenstand der Befragungen vom 5. und 16. März 1993 war jeweils gemäß Beweisbeschluß aus der 7. Sitzung vom 9. Februar 1993 die Klärung, ob und inwieweit durch Handlungen und/oder Unterlassungen des früheren Ministers für Soziales und Gesundheit, Dr. Hans-Henning Axthelm, vor und/oder nach seiner Amtsübernahme im Zusammenhang mit der Gründung der Hotel Thüringen und der Verpachtung des Hotels Thüringen I an die in Erfurt dem Land Thüringen finanzielle Nachteile zugefügt wurden.

Am 2. April 1993 erfolgte in der 11. Sitzung des Untersuchungsausschusses die Einvernahme der Zeugen Dr. Kai Wieczorek, ehemaliger Mitarbeiter im Finanzministerium, Patrik Kraulich, Mitarbeiter im Finanzministerium, sowie von Ministerpräsident a.D. Duchac gemäß Beweisbeschluß vom 23. Februar 1993 zur Frage, ob und inwieweit durch Handlungen und/oder Unterlassungen der Mitglieder der Landesregierung vor und/oder nach ihrer Amtsübernahme im Zusammenhang mit der Gründung der Hotel Thüringen und der Verpachtung des Hotels Thüringen I an die Thuringia-Hotel-Kongreß-Freizeitcenter-Betreibergesellschaft in Erfurt dem Land Thüringen finanzielle Nachteile zugefügt wurden.

Am 30. April 1993 befragte der Untersuchungsausschuß in seiner 12. Sitzung die Zeugen Staatssekretär a.D.