Aktiengesellschaft

Schaad, Minister a.D. Willibald Böck, Staatssekretär Dr. Michael Lippert und Minister a.D. Dr. Hans-Henning Axthelm gemäß Beweisbeschluß vom 2. April 1993 zur Frage, ob und inwieweit durch Handlungen und/oder Unterlassungen von Mitgliedern der Landesregierung vor und/oder nach ihrer Amtsübernahme im Zusammenhang mit der Gründung der Hotel Thüringen und der Verpachtung des Hotels Thüringen I an die Thuringia-Hotel-KongreßFreizeitcenter-Betreibergesellschaft in Erfurt dem Land Thüringen finanzielle Nachteile zugefügt wurden.

Weiter wurde in der 12. Sitzung des Untersuchungsausschusses der Zeuge Dr. Matthias Heisse auf der Grundlage des Beweisbeschlusses vom 23. Februar 1993 einvernommen.

Die Zeugin Weppler und der Zeuge Theiss beriefen sich wegen der nicht ausschließbaren Gefahr der Selbstbelastung und angesichts der Tatsache, dass gegen beide Zeugen von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, auf ihr umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht. Der Untersuchungsausschuß sah in beiden Fällen von einer weiteren Befragung ab. Alle übrigen Zeugen äußerten sich uneingeschränkt zu den ihnen im Rahmen des jeweiligen Beweisbeschlusses gestellten Fragen. Keinem der Zeugen wurde die Rechtsstellung eines Betroffenen nach § 15 des Untersuchungsausschußgesetzes (UAG) eingeräumt.

Über die Befragung der Zeugen Weyerhäuser, Schmaus, Hanisch und Dr. Worms liegt infolge eines technischen Mangels der Mikrofonanlage des Landtags ein Wortprotokoll nicht vor. Die Aussage des Zeugen Dr. Worms konnte teilweise rekonstruiert werden.

In der 13. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 6. Mai 1993 erfolgten die Vernehmungen des Sachverständigen Richard Staudacher, KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft, Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung München, und des Sachverständigen Wolfgang Kanig, bbg Consulting Betriebsberatung, Gastgewerbe Düsseldorf. Grundlage hierfür war der am 30. April 1993 gefaßte Beweisbeschluß zur Klärung, ob und inwieweit Handlungen und/oder Unterlassungen von Mitgliedern der Landesregierung vor und/oder nach ihrer Amtsübernahme im Zusammenhang mit der Gründung der Hotel Thüringen und der Verpachtung des Hotels Thüringen I an die Thuringia-Hotel-Kongreß-Freizeitcenter-Betreibergesellschaft in Erfurt dem Land Thüringen finanzielle Nachteile zugefügt wurden.

Die Einvernahmen der Zeugen und Sachverständigen erfolgten in öffentlicher Sitzung. Zum Schutz wichtiger Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wurden der Zeuge Schmaus und der Sachverständige Staudacher teilweise in nichtöffentlicher Sitzung befragt. (§ 10 Abs. 4, § 31 UAG; § 172 Nr. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes)

In seiner nichtöffentlichen 14. Sitzung am 15. Juni 1993 stellten die Ausschußmitglieder einvernehmlich den Abschluß der Beweisaufnahme zum Themenkomplex Hotel Thüringen I fest. Es bestand Übereinstimmung, den Vorsitzenden mit der Erarbeitung des Teilschlußberichts zum Themenkomplex Hotel Thüringen I zu beauftragen. Der Ausschuß wandte sich sodann Fragestellungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Hotels Thüringen II zu. Der Vorsitzende gab hierzu ein Schreiben des Justizministers zur Kenntnis, dem in Anlage die Abschlußverfügung der Staatsanwaltschaft Erfurt über die in dieser Sache geführten Ermittlungen beigefügt war.

Die Beratung der weiteren Vorgehensweise vertagte der Ausschuß auf die nächste Sitzung.

Zu Beginn der nichtöffentlichen 15. Sitzung am 25. Juni 1993 verzichteten die Ausschußmitglieder auf Verlesung der staatsanwaltschaftlichen Abschlußverfügung. Weiter beantragten die Ausschußmitglieder der SPD-Fraktion, folgenden Beweisbeschluß zu fassen: Der Untersuchungsausschuß I/3 hat in seiner 15. Sitzung am 25. Juni 1993 beschlossen, darüber Beweis zu erheben, ob und inwieweit Handlungen/oder Unterlassungen jetziger oder früherer Mitglieder der Landesregierung vor und/oder nach ihrer Amtsübernahme oder Dritter im Zusammenhang mit der Errichtung und Verpachtung des Hotels Thüringen II in Erfurt geeignet waren, dem Land Thüringen finanzielle Nachteile zuzufügen durch Beauftragung des Thüringer Landesrechnungshofs, der einen Bericht erstellen soll,

- ob der Pachtvertrag zwischen der Medizinischen Akademie Erfurt und Hotel Thüringen betreffend die Verpachtung des Hotels Thüringen II zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen erfolgte,

- ob beim Abschluß dieses Pachtvertrags die Grundsätze des Haushaltsrechts eingehalten wurden.

Nach eingehender Beratung einigten sich die Ausschußmitglieder, die Landtagsverwaltung zu beauftragen, ein Gutachten zur Zulässigkeit dieses Beweisbegehrens zu erstellen.

Zu Beginn der nichtöffentlichen 16. Sitzung am 8. Juli 1993 trug die Landtagsverwaltung das Ergebnis ihrer Prüfung der Zulässigkeit des Beweisbegehrens der SPD-Fraktion vor. Danach sei das Beweisbegehren nach § 13 Abs. 2 Satz 2 UAG in Verbindung mit § 88 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung unzulässig, da der Rechnungshof nicht von einem Landtagsausschuß mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt werden könne. Die Ausschußmitglieder lehnten daraufhin mehrheitlich das Beweisbegehren ab. Weiter beauftragte die Ausschußmehrheit den Vorsitzenden mit dem Entwurf eines Abschlußberichts.

In der nichtöffentlichen 17. Ausschußsitzung am 24. September 1993 wurde der zwischenzeitlich vorgelegte Entwurf des Ausschußvorsitzenden im wesentlichen unter formalen Aspekten diskutiert. Zu Beginn der ebenfalls nichtöffentlichen 18. Ausschußsitzung wurde ein Gegenentwurf des Abschlußberichts von den Ausschußmitgliedern Dr. Gundermann, Frau Ellenberger und Möller vorgelegt. Nach Diskussion dieses Entwurfs wurde der vom Ausschußvorsitzenden vorgeschlagene Text mit sechs gegen drei Stimmen angenommen. Die Ausschußmitglieder Dr. Gundermann, Frau Ellenberger und Möller fügten eine abweichende Stellungnahme an.

B. Tatsachenfeststellungen

I. Hotel Thüringen I

Am 14. Juni 1991 schlossen das Land Thüringen, vertreten durch Minister a.D. Dr. Axthelm, und die Stadt Erfurt, vertreten durch Oberbürgermeister Ruge, einen notariellen Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Hotel Thüringen. In diese Gesellschaft wurde mit Einbringungsvertrag vom 24. Juni 1991 das ehemalige Jugendtouristhotel Erfurt eingebracht. Zweck des Gesellschaftsvertrages war es u.a., die ungeklärten Eigentumsverhältnisse an dem Hotel durch Einräumung von Anteilsrechten in Höhe von 60 Prozent zugunsten des Landes und 40 Prozent zugunsten der Stadt zu regeln.

Zuvor war das Jugendtouristhotel Erfurt volkseigen mit Rechtsträgerschaft beim Rat der Stadt Erfurt. Die Errichtung des Jugendtouristhotels wurde vom früheren Rat des Bezirkes und aus zentralen Mitteln finanziert. Von seiten des Landes wurde kurzfristig die Juristin Frau Weppler vorübergehend zur Geschäftsführerin der bestellt. Ebenfalls am 14. Juni 1991 schlossen die Hotel Thüringen vertreten durch die Geschäftsführer, mit der Thuringia-Hotel-Kongreß-Freizeitcenter-Betreibergesellschaft vertreten durch Herrn Homann, in Anwesenheit von Minister a.D. Dr. Axthelm und Oberbürgermeister Ruge einen notariellen Vertrag zur Verpachtung des ehemaligen Jugendtouristhotels, jetzt Hotel Thüringen I. Hinsichtlich des Pachtzinses sind im wesentlichen folgende Regelungen getroffen:

- Pachtzinsverzichte für die Jahre 1991, 1992,

- Pachtzins in Höhe von 400.000,00 DM per anno ab 1993,

- für die Zeit vom 1. Januar 1993 bis 31. Dezember 1998 verpflichtet sich die 96 Prozent des Pachtzinses als Investitionsbeitrag einzusetzen.

Der bauliche Zustand des ehemaligen Jugendtouristhotels, die Raumgröße und Ausstattung der Hotelzimmer, die betriebswirtschaftliche Führung und die haustechnischen Anlagen erforderten und erfordern erhebliche Investitionen, um das Hotel in einen marktgerechten Zustand zu versetzen.

Tatsächlich erwirtschaftete das Hotel in der zweiten Jahreshälfte 1991 Verluste von über einer Million Deutsche Mark ohne Berücksichtigung von Pacht, Abschreibung, Steuern und Kapitaldienst. Für das erste Halbjahr 1992 kam der Hotelbetrieb zu einem liquiden Ergebnis von über 600.000,00 DM, für das zweite Halbjahr von über 400.000,00 DM. Diese Ergebnisse vermindern sich jeweils um die Abschreibung, Pacht, Steuern und Kapitaldienst. Im Jahr 1993 hat sich eine Verbesserung der Ertragssituation nicht ergeben.

Für den Fall der Vornahme von Eigeninvestitionen des Pächters in Höhe von 65,5 Millionen DM sind vor allem angesichts des vom Pächter zu bedienenden Kapitaldienstes Erträge aus dem Hotelbetrieb nicht zu erwarten. Eine Pachtzinszahlung ist für den Fall der Vornahme von Erneuerungsinvestitionen in Höhe von 18 Millionen DM für die Jahre 1991, 1992 nicht zumutbar, ab dem sogenannten Normaljahr in Höhe von ca. 1,2 Millionen DM möglich, wenn entsprechende Finanzierungsmittel erbracht werden können und die prognostizierten Umsätze eintreffen.

Den Vertragsabschlüssen vom 14. Juni 1991 gingen umfangreiche Vorverhandlungen auf Beamtenebene voraus.

Seit Februar 1991 plante das Ministerium für Soziales und Gesundheit unter Federführung von Herrn Rosenwald, einem Berater aus Hessen, die Privatisierung des Hotels. Am 21. Februar 1991 fand dazu eine Besprechung statt, an der auch Vertreter der Stadt Erfurt sowie der spätere Betreiber des Hotels, Herr Homann, als Vertreter des Innenministeriums teilnahmen. Herr Homann bezeichnete sich dabei in einem von ihm selbst gefertigten Vermerk vom 5. März 1991 als vom Innenminister beauftragt. Tatsächlich handelte Herr Homann jedoch eigeninitiativ und eigenmächtig. Wegen der sich in den bisherigen Gesprächen offenbarten besonderen Sachkunde von Herrn Homann richtete Herr Rosenwald auf Verlangen von Herrn Homann am 20. März 1991 ein Schreiben an Innenminister a.D. Böck mit der Bitte, dem Ministerium für Soziales und Gesundheit für die Fragen der Abwicklung des ehemaligen Jugendtouristhotels Erfurt Herrn Homann zur Seite zu stellen. Innenminister a. D. Böck entsprach diesem Verlangen als Ausdruck kollegialer Zusammenarbeit der Ressorts. Ende April erkannte Herr Rosenwald vom Ministerium für Soziales und Gesundheit erstmals das Interesse von Herrn Homann an der Übernahme des Hotels. Er befürwortete diese Bewerbung und übergab infolge seines eigenen Ausscheidens die weitere Bearbeitung der Abwicklung des Hotels Herrn Richter, ebenfalls einem Berater des Ministeriums für Soziales und Gesundheit aus Hessen. Am 29. Mai 1991 beauftragte das Ministerium für Soziales und Gesundheit nach billigender Rücksprache von Herrn Richter mit Minister a.D. Dr. Axthelm die Anwaltskanzlei Dr. Heisse und Kollegen mit der Überprüfung des zwischenzeitlich auf Veranlassung von Herrn Homann erarbeiteten Pachtvertrags. Mit Schreiben vom 13. Juni 1991 erbat das Ministerium für Soziales und Gesundheit vom Finanzministerium die Zustimmung zum Abschluß des Gesellschaftsvertrages. Das Finanzministerium wurde mit der Angelegenheit erstmals konkret am 13. Juni 1991 befaßt. In einer Besprechung im Finanzministerium an diesem Tag legte das Ministerium für Soziales und Gesundheit die Entwürfe des Gesellschaftsvertrages und des Pachtvertrages vor, ohne das Finanzministerium auf das Vorhaben hinzuweisen, tags darauf neben dem Gesellschaftsvertrag auch den Pachtvertrag notariell beurkunden zu lassen.

Das Finanzministerium äußerte in dieser Besprechung erhebliche Bedenken gegen den Pachtvertrag, insbesondere wegen der Höhe des Pachtzinses und der fehlenden Ausschreibung. Es erteilte am 13. Juni 1991 folgende Vorbehaltsvollmacht: Hiermit wird der Minister für Soziales und Gesundheit, Dr. Hans-Henning Axthelm, ermächtigt, vorbehaltlich der Genehmigung durch Herrn Finanzminister, Dr. Klaus Zeh, die zur Gesellschaftsgründung Hotel Thüringen erforderlichen Erklärungen für das Land Thüringen abzugeben.

Am Abend des 13. Juni 1991 überarbeitete Rechtsanwalt Dr. Heisse mit den Vertretern des vorgesehenen Pächters die Pachtverträge, um die zuvor vorgetragenen Bedenken seiner Kanzlei gegen die Pachtvertragsentwürfe auszuräumen. Vor dem Notartermin am 14. Juni 1991 erkundigte sich Minister a.D. Dr. Axthelm bei seinem Mitarbeiter Richter, ob bezüglich der Verträge alles in Ordnung gehe. Herr Richter versicherte ihm, alle Bedenken seien ausgeräumt, ohne Minister a.D. Dr. Axthelm auf die Vorbehalte des Finanzministeriums wegen des Pachtvertrages hinzuweisen und ohne ihm die Vorbehaltsvollmacht des Finanzministeriums vorzulegen. Der Vorbehalt des Finanzministeriums wurde in den Gesellschaftsvertrag nicht aufgenommen.

Nach dem 14. Juni 1991 ersuchte das Finanzministerium zur Prüfung der Angelegenheit das Ministerium für Soziales und Gesundheit zunächst mehrfach telefonisch auf Beamtenebene, sodann mit zwei Schreiben von Staatssekretär a.D. Schaad um Übersendung des Gesellschaftsvertrages. Erst mit Zusendung der Verträge durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit mit Schreiben vom 22. August 1991 erhielt das Finanzministerium vom wahren Sachverhalt (Abschluß des Gesellschaftsvertrages ohne Vorbehaltsvollmacht sowie Abschluß des Pachtvertrages) definitiv Kenntnis. Finanzminister Dr. Zeh war über die Angelegenheit zu diesem Zeitpunkt nicht unterrichtet. Von Staatssekretär a.D. Schaad wurde er lediglich über die zögerliche Übersendung der Verträge informiert.

Am 22. August 1991 schloß die vertreten durch die Geschäftsführer, mit der Betreibergesellschaft einen notariellen Änderungsvertrag mit folgenden wesentlichen Regelungen: