Verschaffung persönlicher Vorteile

Genannten bestanden haben oder bestehen - insbesondere ob eine oder mehrere gemeinsame Reise(n) des Thüringer Innenministers Willibald Böck, des Roland Buttler und des Lutz Seidenstücker stattgefunden haben -, aus denen in der Zeit vom 1. Januar 1990 bis zum 24. Oktober 1991

a) pflichtwidriges Handeln und/oder Unterlassen des Thüringer Innenministers resultierten/resultierte,

b) die Verschaffung persönlicher Vorteile für den betroffenen Personenkreis feststellbar ist, durch Vernehmung

a) zu Punkt 1.1 und 1.2 des Roland Buttler, Wolfenbüttel, als Zeuge,

b) zu Punkt 2.1 und 2.2

- des Roland Buttler, Wolfenbüttel,

- des Franz-Georg Pfitzenreuter, Leinefelde,

- des Peter Flechs, Kirchohmfeld - Bodenstein,

- des Hans-Joachim Winkler, Leinefelde,

- des Arnold Conradi, Wingerode,

- des Lutz Seidenstücker, Keffershausen,

- des Innenministers Willibald Böck, Bernterode als Zeugen.

II. Der Termin für die Beweisaufnahme wird bestimmt auf Montag, den 7. September 1992, 9.00 Uhr.

Beweisbeschluß vom 8. Oktober 1992

I. Es soll darüber Beweis erhoben werden,

1. ob und inwieweit der frühere Thüringer Innenminister Willibald Böck vor seiner Amtsübernahme und bis zum Tag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses I/2 außerhalb der jedermann zugänglichen Informationsquellen darüber informiert wurde, dass im Lande Thüringen im Kreis Worbis bei der Staatsanwaltschaft, bei der Polizei und in der Kreispolitik tätige oder tätig gewesene Personen, insbesondere die Herren Lutz Seidenstücker, Walter Schricke, Winfried Strauß, Peter Flechs, Arnold Senft und Strozynski, für das ehemalige gearbeitet haben und enttarnt worden sein sollen, sowie

2. ob und inwieweit unmittelbare oder mittelbare wissentliche Kontakte der unter Punkt 1. Genannten bestanden haben, aus denen bis zum Tag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses I/2

a) pflichtwidriges Handeln und/oder Unterlassen des früheren Thüringer Innenministers Willibald Böck resultierten/resultierte,

b) die Verschaffung persönlicher Vorteile für den unter Punkt 1 genannten Personenkreis feststellbar ist, durch Vernehmung

- des Lutz Seidenstücker, Keffershausen,

- des Walter Schricke, Bischofferode,

- des Winfried Strauß, Großbodungen,

- des Peter Flechs, Kirchohmfeld-Bodenstein,

- des Arnold Senft, Beuren,

- des Karl-Walter Strozynski, Dingelstädt,

- des Heinrich Eber, Erfurt als Zeugen.

II. Der Termin für die Beweisaufnahme wird bestimmt auf Freitag, den 18. Dezember 1992, 8.00 Uhr.

Beweisbeschluß vom 5. März 1993

I. Es soll darüber Beweis erhoben werden,

1. ob und inwieweit der frühere Thüringer Innenminister Willibald Böck vor seiner Amtsübernahme und bis zum Tag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses I/2 außerhalb der jedermann zugänglichen Informationsquellen darüber informiert wurde, dass im Lande Thüringen im Kreis Worbis bei der Staatsanwaltschaft, bei der Polizei und in der Kreispolitik tätige oder tätig gewesene Personen, insbesondere die Herren Lutz Seidenstücker, Walter Schricke, Winfried Strauß, Peter Flechs, Arnold Senft und Strozynski, für das ehemalige gearbeitet haben und enttarnt worden sein sollen, sowie

2. ob und inwieweit unmittelbare oder mittelbare wissentliche Kontakte der unter Punkt 1. Genannten bestanden haben, aus denen bis zum Tag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses I/2

a) pflichtwidriges Handeln und/oder Unterlassen des früheren Thüringer Innenministers Willibald Böck resultierten/resultierte,

b) die Verschaffung persönlicher Vorteile für den unter Punkt 1 genannten Personenkreis feststellbar ist, durch Vernehmung

- des Innenministers a. D., Abgeordneten Willibald Böck, Bernterode, als Zeugen.

II. Der Termin für die Beweisaufnahme wird bestimmt auf Dienstag, den 25. Mai 1993, 9.00 Uhr.

Beweisbeschluß vom 5. März 1993

I. Es soll darüber Beweis erhoben werden,

1. ob und inwieweit der frühere Thüringer Innenminister Willibald Böck vor seiner Amtsübernahme und bis zum Tag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses I/2 außerhalb der jedermann zugänglichen Informationsquellen darüber informiert wurde, dass im Lande Thüringen im Kreis Worbis bei der Staatsanwaltschaft, bei der Polizei und in der Kreispolitik tätige oder tätig gewesene Personen, insbesondere die Herren Lutz Seidenstücker, Walter Schricke, Winfried Strauß, Peter Flechs, Arnold Senft und Strozynski, für das ehemalige gearbeitet haben und enttarnt worden sein sollen, sowie

2. ob und inwieweit unmittelbare oder mittelbare wissentliche Kontakte der unter Punkt 1 Genannten bestanden haben, aus denen bis zum Tag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses I/2

a) pflichtwidriges Handeln und/oder Unterlassen des früheren Thüringer Innenministers Willibald Böck resultierten/resultierte,

b) die Verschaffung persönlicher Vorteile für den unter Punkt 1 genannten Personenkreis feststellbar ist, durch Vernehmung

- des Abgeordneten Wolfgang Fiedler, Tröbnitz,

- des Friedrich Kaufhold, Dingelstädt,

- des Horst Dornieden, Teistungen,

- des Peter Flechs, Kirchohmfeld - Bodenstein,

- des Adolf Krista, Worbis, und

- des Walter Schricke, Bischofferode, als Zeugen.

II. Der Termin für die Beweisaufnahme wird bestimmt auf Dienstag, den 20. April 1993, 8.30 Uhr.

Beweisbeschluß vom 31. März 1993

I. Es soll darüber Beweis erhoben werden,

1. ob und inwieweit der frühere Thüringer Innenminister Willibald Böck vor seiner Amtsübernahme und bis zum Tag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses I/2 außerhalb der jedermann zugänglichen Informationsquellen darüber informiert wurde, dass im Lande Thüringen im Kreis Worbis bei der Staatsanwaltschaft, bei der Polizei und in der Kreispolitik tätige oder tätig gewesene Personen, insbesondere die Herren Lutz Seidenstücker, Walter Schricke, Winfried Strauß, Peter Flechs, Arnold Senft und Strozynski, für das ehemalige gearbeitet haben und enttarnt worden sein sollen, sowie

2. ob und inwieweit unmittelbare oder mittelbare wissentliche Kontakte der unter Punkt 1 Genannten bestanden haben, aus denen bis zum Tag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses I/2

a) pflichtwidriges Handeln und/oder Unterlassen des früheren Thüringer Innenministers Willibald Böck resultierten/resultierte,

b) die Verschaffung persönlicher Vorteile für den unter Punkt 1 genannten Personenkreis feststellbar ist, durch Vernehmung

- des Abgeordneten Wolfgang Fiedler, Tröbnitz,

- des Friedrich Kaufhold, Dingelstädt,

- des Horst Dornieden, Teistungen,

- des Peter Flechs, Kirchohmfeld-Bodenstein,

- des Adolf Krista, Worbis, und

- des Walter Schricke, Bischofferode, als Zeugen.