Drogenprävention

Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit der Sozialministerin und der Kultusministerin wie folgt:

Frage 1. Wie viele Drogenbeauftragte gibt es bei der hessischen Polizei?

Maßnahmen der polizeilichen Drogenprävention sind wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Jugendkoordinatoren; diese sind bei jeder Polizeibehörde vorhanden. Daneben werden die Aufgaben der polizeilichen Drogenprävention auch von Beamten aus dem Bereich Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, der polizeilichen Beratungsstellen oder durch Beamte der entsprechenden Fachkommissariate wahrgenommen.

Frage 2. Gibt es in anderen Bundesländern Drogenbeauftragte der Polizei, die ausschließlich im präventiven Bereich, z. B. in Schulen, Vorträgen usw., eingesetzt sind?

Eine diesbezügliche Anfrage des Hessischen Landeskriminalamts bei allen Landeskriminalämtern erbrachte folgendes Ergebnis: Baden-Württemberg

Im Bereich der polizeilichen Drogenprävention sind zurzeit beim Landeskriminalamt vier Beamte eingesetzt. Bei den örtlichen Polizeidienststellen werden Drogenpräventionsveranstaltungen auf Anforderung durchgeführt.

Diese Beamten werden vom Landeskriminalamt im Rahmen von Drogenpräventionsseminaren auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

Bayern Polizeiliche Drogenprävention wird als Teil der polizeilichen Kriminalprävention verstanden. Drogenbeauftragte der Polizei sind dabei explizit nicht vorgesehen. Gleichwohl haben das Polizeipräsidium München einen Beamten und die Polizeipräsidien Mittel- und Oberfranken vier Beamte ausschließlich mit Aufgaben in der polizeilichen Drogenprävention betraut.

Berlin Drogenprävention wird als Teil der Suchtprävention angesehen. Die Aufgabe wird vom Landesbeauftragten bei der Senatsverwaltung für Jugend und Familie wahrgenommen. Es gibt keine polizeiliche Drogenprävention.

Brandenburg

Die polizeiliche Drogenprävention stellt einen Bestandteil der polizeilichen Vorbeugungsarbeit dar. Aufgrund des gesamtgesellschaftlichen Ansatzes kommt der Gremienarbeit mit den sozialen und suchtpräventiven Einrichtungen und Organisationen eine besondere Bedeutung zu.

Bremen

Die Polizei in Bremen betreibt keine eigenständige Drogenprävention mehr, sondern arbeitet lediglich anderen Institutionen zu, die Aufgaben in der Suchtprävention erfüllen.

Hamburg

Die Drogen- und Suchtprävention ist in Hamburg Bestandteil der polizeilichen Vorbeugungsarbeit.

Niedersachsen

Beim Landeskriminalamt Niedersachsen ist dem Dezernat 204 ein Dezernatteil "Zentrale Drogenprävention" angegliedert. Fünf Beamtinnen und Beamte sind in diesem Bereich ausschließlich tätig. Bei den Polizeiinspektionen des Landes sind 51 "Beauftragte für Jugendsachen" tätig, bei denen polizeiliche Drogenprävention nur ein Teilgebiet ihrer Aufgaben darstellt.

Nordrhein-Westfalen

In den 50 Kreispolizeibehörden sind bei den Unterabteilungen "Zentrale Kriminalitätsbekämpfung" Kommissariate "Vorbeugung" eingerichtet. Diese führen unter anderem auch Beratungen im Bereich der Drogenprävention durch.

Mecklenburg-Vorpommern

Im Landeskriminalamt ist diese Aufgabe dem Dezernat Prävention, Sachbereich Jugend, zugeordnet. Hier wird die Funktion des Landesdrogenbeauftragten der Polizei durch einen Beamten wahrgenommen. In den fünf Polizeidirektionen des Landes ist jeweils ein Drogenbeauftragter benannt, der diese Tätigkeit im Haupt- oder Nebenamt wahrnimmt.

Rheinland-Pfalz Polizeiliche Drogenprävention wird als Teilaufgabe der polizeilichen Kriminalprävention wahrgenommen. Es sind keine Beamtinnen oder Beamte hauptamtlich mit diesem Themenbereich befasst.

Saarland

Die polizeiliche Drogenprävention wird ausschließlich durch das Dezernat "Vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung" als Teilbereich wahrgenommen.

Hauptamtliche Drogenbeauftragte sind bei der saarländischen Polizei nicht ausgewiesen.

Sachsen

Insgesamt sind bei der sächsischen Polizei zurzeit 31 Beamtinnen und Beamte in einer ausschließlich mit Drogenprävention befassten Funktion tätig, davon zwei beim Landeskriminalamt.

Sachsen-Anhalt Keine Rückmeldung Schleswig-Holstein

Die Polizei in Schleswig-Holstein betreibt keine eigenständige Drogenprävention mehr, sondern arbeitet lediglich anderen Institutionen zu, die Aufgaben in der Suchtprävention erfüllen.

Thüringen

Beim Landeskriminalamt und bei den sieben Polizeidirektionen wird Drogenprävention im Rahmen der polizeilichen Kriminalprävention als Teilbereich wahrgenommen.

Frage 3. Wenn ja, in welchen Bundesländern, und wie viele Drogenbeauftragte gibt es dort jeweils?

Siehe Antwort zu Frage 2.

Frage 4. Wie sieht die Zusammenarbeit der hessischen Drogenbeauftragten mit Kindergärten, Schulen und Eltern konkret aus?

Die polizeiliche Drogenprävention in Hessen richtet sich nach einer Rahmenkonzeption des Hessischen Landeskriminalamts. Demnach stellt diese Art der Prävention einen Teil der Suchtprävention dar und dient der Gesundheitsförderung. Suchtprävention ist nach wissenschaftlichen Studien dann wirksam, wenn sie

- langfristig und als Gemeinschaftsaufgabe angelegt ist,

- bereits im Kindesalter, vor allem in der Familie und beim Erziehungsstil der Eltern ansetzt,

- als frühzeitige Immunisierung in Kindergarten und Schule durchgeführt wird,

- im Jugendalter auf die Gestaltung des Peer-Gruppen-Einflusses als präventiven Faktor abzielt,

- im Rahmen integrierter Gemeindeprogramme koordiniert und dauerhaft angelegt wird,

- auf die Stärkung schützender Faktoren statt auf Vermeidung von Risikofaktoren abzielt,

- auf die Förderung von Alternativen zum Suchtmittelkonsum ausgerichtet ist,

- zuerst Nichtkonsumenten im Kindes- und Jugendalter anspricht,

- strukturelle Veränderungen bewirkt,

- die Arbeit mit Multiplikatoren als Hauptzielgruppe vorsieht.

Die Polizei hat in diesem Rahmen einen bestimmten Teilbereich als ihre gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen. Als Gemeinschaftsaufgabe hat sie ihr spezifisches Fachwissen an die originär mit der Suchtprävention befassten Personen und Einrichtungen weiterzugeben. Dies bedingt eine enge Vernetzung der Polizei mit den Fachstellen für Suchtprävention in Hessen, die inzwischen flächendeckend im gesamten Land vorhanden sind. Nur in Ausnahmefällen sollen geschulte Polizeibeamtinnen oder -beamte ihr Wissen direkt an Kinder und Jugendliche weitergeben.

Das Hessische Landeskriminalamt steht in ständigem Kontakt mit der Hessischen Landesstelle für Suchtprävention. Diese Aufgabe wird von zwei Beamten im Nebenamt wahrgenommen. Daneben werden landesweit Inhalte und Orientierung polizeilicher Drogenpräventionsaktivitäten regelmäßig mit den Fachstellen für Suchtprävention abgestimmt. Auf die Angebote und Kompetenzen der Drogenberatungsstellen wird hingewiesen.

Im Geschäftsbereich des Kultusministeriums hat die schulische Suchtprävention die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihr zukünftiges privates, berufliches und öffentliches Leben auszufüllen, bei fortschreitender Veränderung wachsende Anforderungen zu bewältigen und die Freizeit sinnvoll zu nutzen.

Im Rahmen der Vorgaben des Erlasses vom 15. Juli 1999 betreffend "Suchtprävention in der Schule" (Abl. S. 457) haben langfristig angelegte Erziehungsbemühungen Vorrang vor drogenspezifischen Präventionsprogrammen; sie beziehen sich auf die Entwicklung von Grundfertigkeiten zur spezifischen Lebensgestaltung.

Die Zusammenarbeit der Polizei mit den Schulen erfolgt seit Jahren auf einer institutionell abgesicherten Grundlage. Den Präventionsfachkräften der Polizei stehen als ständige Kooperationspartner in jedem der 15 Staatlichen Schulämter in Hessen fachlich besonders ausgebildete Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen (im Hauptamt Schulpsychologen) zur Verfügung.

Diese Fachberaterinnen und Fachberater für Suchtprävention in den Staatlichen Schulämtern betreuen ihrerseits über 600 Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer für Suchtprävention in den einzelnen Schulen. Somit ist eine engmaschige Vernetzung der schulischen Präventionsfachkräfte mit den entsprechenden Fachkräften der Polizei gewährleistet.

Die Polizeikräfte beteiligen sich an Informationsveranstaltungen in unterschiedlichen Arbeitszusammenhängen:

- bei Fortbildungslehrgängen und Arbeitsgemeinschaften der Beratungslehrer für Suchtprävention,

- bei Aktionstagen/Projektwochen und speziellen Unterrichtsvorhaben an einzelnen Schulen und

- bei Elternabenden und Elternseminaren.