Polizeiorganisation

Zu 16.:

Die Thüringer Polizeiorganisation hat sich bewährt. Im Zusammenhang mit der Gebietsreform in Thüringen ist in der Polizei keine grundsätzliche Organisationsänderung vorgesehen. Das Polizeipräsidium als Mittelbehörde sowie das Landeskriminalamt als Oberbehörde sollen erhalten bleiben. Als Ausgleichsmaßnahmen zur Gebietsreform sind Verlagerungen des Polizeiverwaltungsamtes nach Bad Langensalza und der Zentralen Bußgeldstelle nach Artern geplant.

Die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der Polizeidirektionen und der Polizeiinspektionen werden den künftigen Kreisgrenzen angepaßt. Zur Verlegung bestehender Direktionsstandorte besteht keine Notwendigkeit.

Eine Standortverlegung von bestehenden Basisdienststellen der Polizei ist gegenwärtig nicht geplant. Die Zahl der Polizeidienststellen wird nicht verringert. Die geplanten organisatorischen Anpassungen werden im Regelfall keine Auswirkungen auf die vollzugspolizeiliche Tätigkeit haben.

IV. Personelle Lage:

Zu 17.: Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat im Dezember 1990 eine Arbeitsgruppe mit der Entwicklung von Kriterien des Personalbedarfs der Polizei für die nächsten zehn Jahre beauftragt. Im Abschlußbericht vom September 1992 verweist die Arbeitsgruppe darauf, dass sie aufgrund der Vielfalt der Einflußfaktoren und ihrer wechselseitigen Abhängigkeiten keine Möglichkeit sieht, über Arbeitsbelastungsund/oder Strukturdaten zu einer Berechnungsformel des Kräftebedarfs der Polizei für die nächsten Jahre zu gelangen.

Eine endgültige Sollstärke ist für die Thüringer Polizei nicht eindeutig festzulegen. Zum einen ist die Aufbauphase der Polizei noch nicht abgeschlossen, zum anderen ist die Polizeistärke den wechselnden Anforderungen der Sicherheitslage und den sich hieraus ergebenden vielfältigen Aufgabenstellungen fortlaufend anzupassen. Dies ist z. B. abhängig von

- neu entstandenen Aufgaben der Verbrechensbekämpfung (SED- und Funktionärskriminalität, Jugendbeauftragte, gemeinsame Arbeitsgruppe Zoll/Polizei u.a.),

- der geplanten Einführung von Distriktbeamten

- sowie dem Aufbau einer zweiten Abteilung der Bereitschaftspolizei.

Zu 18. und 19.:

Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.

Im Landeshaushalt 1993 sind für das Landeskriminalamt 245, für die Landespolizei 6.671, für die Bereitschaftspolizei (ohne Polizeianwärter) 414 und für das Polizeiverwaltungsamt 104 Planstellen für Polizeibeamte vorgesehen. Dies ergibt eine Sollstärke von 7.434 Planstellen.

Im Landeshaushalt sind die Planstellen des mittleren sowie des gehobenen Dienstes (außer beim Polizeiverwaltungsamt) nicht nach Vollzug und Verwaltung getrennt.

Am 1. November 1993 waren 6.759 Planstellen besetzt.

Zu 20. und 21.:

Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.

Zur Entlastung des Polizeivollzugsdienstes von sachfremden Aufgaben muss der Bedarf an Angestellten- und Arbeiterstellen in der Thüringer Polizei mittelfristig neu bemessen werden.

Im Entwurf der Landesregierung zum Haushalt 1994 sind für Angestellte 456 Stellen und für Arbeiter 366 Stellen ausgewiesen. Zur Zeit sind alle diese Stellen besetzt.

Zu 23.:

Gemäß Bewährungsanforderungsverordnung vom 26. Januar 1991 (BGBl. I S. 123) erwerben alle von der früheren Volkspolizei übernommenen Bediensteten ihre Laufbahnbefähigung durch Bewährung auf dem Dienstposten.

Daneben gibt es für die einzelnen Laufbahngruppen weitere Fortbildungsmaßnahmen.

Das Thüringer Innenministerium hat hierzu grundsätzlich festgelegt, dass die Polizeivollzugsbeamten des mittleren und des gehobenen Dienstes ein achtwöchiges Seminar am Fortbildungsinstitut der Thüringer Polizei in Meiningen absolvieren. An diesem Seminar haben bereits ca. 2.600 Beamte erfolgreich teilgenommen.

Die Beamten des höheren Polizeivollzugsdienstes erhalten eine insgesamt zwölfwöchige Fortbildung an der Polizei-Führungsakademie in Münster. An dieser Fortbildung haben 14 Beamte erfolgreich teilgenommen.

Daneben werden die Beamten des höheren Dienstes in der Probezeit für die Dauer eines halben Jahres auf einem anderen Dienstposten verwendet (Rotationsprinzip).

Das Thüringer Innenministerium strebt an, diese Anpassungs- und Förderfortbildung im Jahre 1994 weitgehend abzuschließen.

Zu 24.:

Nach Inkrafttreten des Polizeiorganisationsgesetzes vom 14. Mai 1991 und der damit verbundenen Verlagerung von Aufgaben und Personal der ehemaligen Deutschen Volkspolizei ist im Polizeivollzugsdienst ein Personaldefizit eingetreten.

Durch verstärkte Nachwuchsgewinnung für den mittleren Polizeivollzugsdienst hat die Landesregierung dieses Defizit mindern können. Seit 1991 wurden bei der Bereitschaftspolizei Thüringen 1.069 Polizeianwärter für den mittleren Dienst ausgebildet, die bereits zur Landespolizei, zum Landeskriminalamt und in die Bereitschaftspolizei übernommen werden. Ende 1994 wird der Anteil der Beamten des mittleren Dienstes, die seit Gründung des Landes Thüringen neu in die Polizei eintraten, bei ca. 25 Prozent liegen.

Der Nachwuchs für den gehobenen Polizeivollzugsdienst wird an der Verwaltungsfachhochschule - Fachbereich Polizei - in Meiningen ausgebildet. Der Studienbetrieb wurde im April 1993 aufgenommen; derzeit befinden sich 150 Studierende (55 Seiteneinsteiger und 95 Aufstiegsbeamte) im dreijährigen Studium.

Die Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst wird aufgrund von Bund/Länder-Vereinbarungen zentral an der Polizei-Führungsakademie in Münster durchgeführt. Derzeit befinden sich zwölf Thüringer Aufstiegsbeamte in einem dreijährigen Studiengang.

Zu 25.:

Neben der allgemeinfachlichen Fortbildung, die schwerpunktmäßig über die Anpassungs- und Förderfortbildung abgewickelt wird, bedarf es weiterer Maßnahmen zur Qualifikation und Professionalisierung der Polizei.

In Fortbildungsveranstaltungen werden sowohl dienstpostenspezifische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als auch Informationen und Erkenntnisse zur Bewältigung zukünftiger Anlässe und Ereignisse vermittelt.

In erster Linie wurden bisher Seminare abgehalten

- zur Verbesserung der Führungspraxis,

- zur Schulung in der Stabsarbeit,

- zu verkehrsrechtlichen Bestimmungen,

- zu Fragen der polizeilichen Verbrechensbekämpfung,

- zur Problematik des polizeilichen Schußwaffengebrauchs,

- zur Einweisung in die Handhabung neuer Polizeitechnik.

Diese Seminare werden am Fortbildungsinstitut der Thüringer Polizei sowie an vergleichbaren Einrichtungen des Bundes und der Länder durchgeführt. Von 1991 bis heute haben ca. 4.200 Thüringer Polizeibedienstete an derartigen Veranstaltungen teilgenommen.

Zu 26.:

Der mittlere Polizeivollzugsdienst wird gemäß Polizeiorganisationsgesetz bei der Bereitschaftspolizei ausgebildet.

Für die Ausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes ist bei der Verwaltungsfachhochschule der Fachbereich Polizei eingerichtet worden.

Bedingt durch den Beitritt Thüringens zum Abkommen über die einheitliche Ausbildung des höheren Polizeivollzugsdienstes und die Polizei-Führungsakademie werden die Ausbildung und überwiegend auch die Fortbildung des höheren Polizeivollzugsdienstes zentral in Münster durchgeführt (siehe auch Antwort zur Frage 24). Zentrale Fortbildungseinrichtung für Thüringen ist das Fortbildungsinstitut in Meiningen.

An dieser grundsätzlichen Konzeption hält die Landesregierung fest. Die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei werden zügig ausgebaut, um auch dem zukünftigen Bedarf gerecht zu werden.

Die demographische Entwicklung lässt erwarten, dass sich die Polizei künftig stärker mit der Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt auseinanderzusetzen hat.