Am Ortsausgang von Arnstadt in Richtung Plaue befindet sich ein 315 m langes Straßenstück das aufgrund einer Eng

November 1993 hat folgenden Wortlaut:

Die Bundesstraße B 4 ist die wichtigste Lebensader zwischen Arnstadt und dem südlichen Teil der mit der Gebietsreform vereinten Landkreise Arnstadt und Ilmenau.

Am Ortsausgang von Arnstadt in Richtung Plaue befindet sich ein 315 m langes Straßenstück, das aufgrund einer Eng- bzw. Gefahrenstelle am Felsen Ritterstein ausgebaut werden muß.

Nach Beginn der Bauarbeiten wurden bei Bohrungen Abweichungen von ursprünglichen geologischen Befunden erkannt, die umfangreiche Änderungen der Ausführungsunterlagen und vor allem eine erhebliche Verzögerung der Wiederinbetriebnahme zur Folge haben.

Nachdem das Vorhaben im Dezember 1993 fertiggestellt werden sollte, wird jetzt die Verkehrsfreigabe für Mai 1994 in Aussicht gestellt. Schon jetzt werden von betroffenen Kommunen, Gewerbetreibenden und Anwohnern erhebliche Einbußen, wirtschaftliche Schäden und Verluste von Arbeitsplätzen mitgeteilt.

Namens der Betroffenen frage ich die Landesregierung: l. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Landesregierung die Verzögerungen aufholen, um den ursprünglichen Termin der Verkehrsfreigabe zu realisieren?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die zu Änderungen der Ausführungsunterlagen führenden geologischen Erkenntnisse nicht schon vor Baubeginn bekannt waren?

3. Welche personellen Konsequenzen sind zu erwarten, um in Zukunft ähnliche Fehlleistungen zu verhindern?

4. In welcher Weise will die Landesregierung die Betroffenen entschädigen?

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Dezember 1993 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der Verzug, der durch die neuen Erkenntnisse über die Geologie des Berges Ritterstein eingetreten ist (mindestens zwölf Wochen), lässt sich nicht bis zum 23. Dezember 1993 aufholen. Hinzu kommen noch die Auswirkungen einer Karsthöhle und die Winterbedingungen, die zu Unterbrechungen im Betoniergang führen.

Inzwischen wurden zur Sicherung der Endfreigabe der Straße, 16. Mai 1994, weitere Winterbaumaßnahmen zwischen Baubetrieb, Straßenbauamt und dem Landesamt für Straßenbau Thüringen festgelegt.

Ein früherer Fertigstellungstermin wird vom Straßenbauamt Erfurt und den eingesetzten Baubetrieben angestrebt.

Dieser lässt sich aber aufgrund der witterungsabhängigen Arbeiten noch nicht bestimmen.

Zu 2.: Fachtechnisch waren alle Voraussetzungen für die Planung und Bauausführung der Verkehrsanlage gegeben.

Trotzdem zeigt der Berg auf 315 m Baulänge und in entsprechender Abtragstiefe (ca. 4,0 bis 5,0 Meter) andere Werte, die unbedingt vom Ausführungsbetrieb im Ausführungsprojekt berücksichtigt werden müssen. Dies zeigen auch die Praxisergebnisse in den Bohrprotokollen und Ankerverpressungen.

Die Werteinflüsse der zusätzlichen geologischen Erkenntnisse wurden von einem Expertenteam der Materialprüfanstalt Stuttgart, Geologen aus Frankfurt und einem Prüf-Ingenieur ausgewertet und sind nunmehr Bestandteil der Ausführungsplanung. Eine Wertung zu den geologischen Verhältnissen für die Baustelle Ritterstein kann nur von Geologen vorgenommen werden.

Zu 3.: Da die geologischen Gegebenheiten erst im Rahmen der Baudurchführung bei weiteren Bohr- und Verpressarbeiten erkennbar wurden, kann von einer persönlichen Schuld nicht gesprochen werden. Die Straßenbauverwaltung hat ihren Erkenntnissen entsprechend gehandelt.

Zu 4.: Bisher liegen dem Straßenbauamt Erfurt keine Anträge auf berechtigten Schadenersatz vor.

Die Baumaßnahme Ritterstein wurde durch eine überregionale Umleitungskonzeption des Straßenbauamtes und der zuständigen Verkehrsbehörden wie folgt gesichert:

1. Umleitung über eine neu ausgebaute LIO (Landstraße erster Ordnung) 47 zwischen Arnstadt und Ilmenau;

2. Umleitung für Quellverkehr der Ortslagen Plaue, Dosdorf, Siegelbach und Espenfeld über den 3,5 Meter breit ausgebauten Radweg zwischen Siegelbach und Lohmühlenweg Arnstadt;

3. Umleitung - Richtungsverkehr über Arnstadt/Jonastal - Espenfeld - Siegelbach;

4. Umleitung - Richtungsverkehr über Arnstadt/Jonastal - Crawinkel - Frankenhain - Gräfenroda - Plaue.

Somit bestehen zwar Verkehrsbehinderungen, aber jeder Ort ist trotz Baudurchführung mehrfach erreichbar.