Zentralisierung der Beihilfefestsetzung

Darüber hinaus solle die Beihilfefestsetzung für die Versorgungsempfänger beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) verbleiben und nicht ­ wie angedacht ­ auf die landes- und kommunalen Festsetzungsstellen verlagert werden.

Über das Ergebnis dieser Prüfung unterrichtete der LRH in seinem Jahresbericht 1999 den Landtag und die Landesregierung (Beitrag Nr. 28). Daraufhin bat der Ausschuss für Haushaltskontrolle im Februar 2000 die Landesregierung zu prüfen, ob und wie eine Konzentration der Beihilfefestsetzung für die Bediensteten des Landes mit entsprechender Kostenersparnis erfolgen könne.

Anfang September 2000 beschloss die Landesregierung, die Empfehlungen des LRH umzusetzen. Die Festsetzungsstellen bei den Kommunen sollten dabei allerdings nicht berücksichtigt werden. Mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzepts beauftragte die Landesregierung das FM (federführend) und das IM; als Zeitpunkt für die Umsetzung gab sie den 01.01.2002 vor.

Eine Umsetzung dieses Beschlusses ist bisher nicht erfolgt.

Die zögerliche Umsetzung seiner Empfehlungen vom November 1998 ist für den LRH nicht nachvollziehbar, zumal das LBV wegen der ständig steigenden Zahl der Versorgungsempfänger dringend eine Personalverstärkung ­ nach Berechnungen des FM bereits über 30 Stellen ­ benötigt.

Diese könnte durch Stellenverlagerung und Umsetzungen aus den anderen Festsetzungsstellen des Landes realisiert werden.

Im Dezember 2000 teilte das LBV den Versorgungsempfängern mit, dass bei der Beihilfebearbeitung infolge ständig steigender Antragszahlen mit durchschnittlichen Erledigungszeiten von 4 bis 6 Wochen zu rechnen sei, weil das notwendige zusätzliche Personal aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes nicht bereit gestellt werden könne.

Auf die Kleine Anfrage 13/247 zu der Dauer der Beihilfebearbeitung durch das LBV antwortete das FM unter dem 28.02.2001 namens der Landesregierung, dass das LBV durch eine einmalige Sonderaktion den Arbeitsrückstand von rund 26.000 Anträgen um ca. 10.000 Anträge habe verringern können. Durch Personalumsetzungen sollten darüber hinaus einige langfristige Personalausfälle kompensiert werden. Danach dürften sich die Bearbeitungszeiten künftig insgesamt verkürzen.

Dies trat jedoch nicht ein. Vielmehr stiegen die Rückstände erneut an.

Daraufhin meldete das FM für den Haushalt 2002 zusätzliche Mittel für Aushilfskräfte beim LBV an. Hiergegen erhob der LRH gegenüber dem FM Bedenken. Er wies auch die anderen Ressorts darauf hin, dass die Situation beim LBV Anlass genug sein müsse, um die gegenüber dem Landtag angekündigte Konzentration der Festsetzungsstellen schnellstmöglich umzusetzen und das LBV bis zum Ende des Jahres 2001 mit dem dadurch frei werdenden Fachpersonal zu verstärken.

Dem wurde jedoch nicht gefolgt.

Statt der dauerhaften Verlagerung von Stellen und der Umsetzung von Fachpersonal wurde als Zwischenlösung fachfremdes Personal aus kw-Bereichen anderer Behörden in das LBV umgesetzt. Neben dem für die Ausbildung dieser Kräfte im Beihilferecht erforderlichen Zeitaufwand reichten diese Maßnahmen nach Angaben des LBV allerdings im Ergebnis nur aus, um Vakanzen im derzeitigen Stellenbestand aufzufüllen.

Da die Zahl der Versorgungsempfänger und damit auch die Zahl der Beihilfeanträge ständig weiter stieg, waren zur Reduzierung der Bearbeitungszeiten auch weiterhin Sonderaktionen der Bediensteten des LBV (bezahlte Mehrarbeit an Abenden und an Wochenenden) erforderlich.

Der LRH hat sich gegenüber allen Ressorts besorgt darüber geäußert, dass seine seit dem Jahre 1998 bekannten Rationalisierungsempfehlungen des LRH trotz des Personalbedarfs beim LBV noch nicht umgesetzt worden sind.

Die Uneinigkeit unter den Ressorts über die Fragen der künftigen Beihilfeorganisation und der fehlende Wille, Stellen und Personal auch über Ressortgrenzen hinweg umzusetzen, lassen den LRH daran zweifeln, ob der Beschluss der Landesregierung zur Zentralisierung der Beihilfe zügig umgesetzt wird.

Deshalb sollte nach Auffassung des LRH auch geprüft werden, ob die Zuständigkeit für die Beihilfebearbeitung nicht allein dem FM übertragen werden sollte. Dadurch würde dieses in die Lage versetzt werden, die Bearbeitung der Beihilfe effizient zu steuern.

Das Verfahren dauert an.