LRH

Vor diesem Hintergrund hält es der LRH für geboten, dass die Grundlagen der derzeitigen Stellenbemessung einer umfassenden, aufgabenkritischen Arbeitsplatzüberprüfung unterzogen werden.

In seiner Stellungnahme hat das Ministerium mitgeteilt, angesichts der Feststellungen des LRH hätten auch die Vertreter der ihre uneingeschränkte Bereitschaft zur Mitwirkung an einer derartigen Überprüfung erklärt. Hierzu sei eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die sich aus Vertretern der BR, der sowie des Ministeriums zusammensetze. Erste Erhebungen und Datenabgleiche seien bereits erfolgt. Aussagekräftige und verwertbare Ergebnisse würden in zwei bis drei Monaten vorliegen, sodass Mitte des Jahres mit der abschließenden Überprüfung begonnen werden könne.

Pauschalierung:

Die Vorgaben für die Personalausstattung der BAföG-Abteilungen beruhen nicht nur auf überholten, den Landeshaushalt belastenden Annahmen. Rückläufige Antragszahlen führen auch dazu, dass die Kosten für die dann überzähligen Stellen, die für frühere Jahre zugestanden wurden und weiterhin besetzt sind, in voller Höhe erstattet werden. Dies hatte in den zurückliegenden Jahren weitere erhebliche Auswirkungen auf den Landeshaushalt.

Trotz eines Rückgangs der BAföG-Anträge von 1991 bis zum Jahr 2000 um rund 54 % lag die Verwaltungskostenerstattung des Jahres 2000 noch immer über der des Jahres 1991. Die erheblich verzögerte Reaktion des Landeshaushalts auf den massiven Antragsrückgang führte im Ergebnis dazu, dass sich die Ist-Ausgaben je Antrag in demselben Zeitraum mehr als verdoppelten (von 103 EUR auf 210 EUR). Andererseits lösten die seit 2001 ansteigenden Antragszahlen alsbald zusätzliche Personalanforderungen der aus. So haben zwei bereits im Jahr 2000 im Hinblick auf den durch die BAföG-Reform erwarteten Anstieg der Antragszahlen einen Stellenmehrbedarf für das Jahr 2001 angemeldet. Zwar sind ihnen nicht sofort zusätzliche Dauer-Stellen gewährt worden; beide haben aber im Haushaltsjahr 2001 finanzielle Zusagen über weitere Mittel zur Einstellung von Aushilfskräften erhalten.

Nach Auffassung des LRH sollte das bisherige Verfahren daher nicht beibehalten werden. Alternativ dazu käme eine pauschalierte Kostenerstattung in Betracht, die ebenfalls an die Zahl der Anträge anknüpft, von Vorgaben für die Organisation und Personalausstattung aber so weit wie möglich absieht. Die würden eine Pauschale je Antrag erhalten. Ggf. erwirtschaftete Überschüsse müssten nicht zurückgezahlt, etwaige Defizite nicht ausgeglichen werden. Die Arbeitserledigung sollten die möglichst eigenständig und in einer Weise organisieren, wie es die individuellen Gegebenheiten - etwa Größe des Qualifikation der Mitarbeiter erfordern.

Eine solche Pauschalierungsregelung würde das geschilderte Erstattungsverfahren wesentlich vereinfachen. Der Nachweis eines spezifizierten Mittelbedarfs und der Einhaltung des vorgegebenen Stellenrahmens wäre entbehrlich.

Die bislang zwangsläufige Systematik, dass ein Anstieg der BAföGAnträge höhere Erstattungen auslöst, während rückläufige Antragszahlen nur mit erheblicher Zeitverzögerung zu einer Reduzierung der Erstattungsleistungen führen, würde sich nicht mehr einseitig zu Lasten des Landes auswirken. Die hätten ein eigenes Interesse daran, die Aufgaben möglichst wirtschaftlich und sparsam zu erledigen. Auf diese Weise würde zugleich die Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der ge- 179 - MWF stärkt und dem mit dem von 1994 verfolgten Autonomiegedanken Rechnung tragen.

Um eine sachgerechte Pauschale festlegen zu können, müssten jedoch zunächst die bei der Bearbeitung eines BAföG-Antrags anfallenden notwendigen Kosten mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden. Auch dieser Wert ließe sich durch die zuvor geforderte Überprüfung ermitteln.

Das Ministerium teilt zur Frage der Pauschalierung mit, es habe zunächst die in Nordrhein-Westfalen um Stellungnahme gebeten. Anschließend sei das weitere Vorgehen abzustimmen.

Das Prüfungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.