Rehabilitation

Kommissionssekretärinnen/ -sachbearbeiterinnen Athena Pawlatos (ab 12/02) Claudia Knopp (05/01 bis 11/02) Sekretärinnen/Sachbearbeiterinnen der Fraktionen SPD-Fraktion Sabine Zack (bis 6/02)/Simone Klemm (ab 7/02) CDU-Fraktion Stefanie Täger FDP-Fraktion Eva Esser Bündnis 90/DIE GRÜNEN Iris Michelmann (bis 3/04)

Auftrag und Zielsetzung der Enquetekommission

Mit einstimmigem Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen am 7. Dezember 2000 wurde die Enquetekommission auf gemeinsamen Antrag1 der Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen einberufen und im Mai des folgenden Jahres eingesetzt. Damit bestätigte der Landtag, dass einer geschlechtsspezifischen Differenzierung bei der Betrachtung von Gesundheit und Krankheit im medizinischen Versorgungssystem noch nicht hinreichend Rechnung getragen wird.

Um Frauen- und letztendlich Geschlechtergerechtigkeit als Qualitätsmerkmal einer zukunftsgerechten Gesundheitsversorgung in NRW herzustellen und zu sichern, beauftragte der Landtag die Kommission, eine Bestandsaufnahme und Defizitanalyse der gesundheitlichen Versorgung von Frauen vorzunehmen. Darauf aufbauend sollten unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen (Kapitel 2.2) und Zuständigkeiten der im Gesundheitswesen Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Frauen in NRW entwickelt werden.

Zur Vorbereitung von zukünftigen Entscheidungen des Landtags hinsichtlich konkreter Maßnahmen, die einer frauengerechten gesundheitlichen Versorgung dienen, hatte die Kommission den Auftrag, ihre Ergebnisse und Handlungsempfehlungen in dem nachfolgenden Bericht vorzulegen.

Entsprechend dem Einsetzungsbeschluss zielte die Arbeit der Kommission auf die Behandlung folgender Schwerpunkte ab:

· eine Verbesserung des Zugangs für Frauen zu Regelangeboten im Gesundheitswesen, auch mit dem Ziel, Frauen durch unabhängige und qualitätsgesicherte Information über den Umgang mit Gesundheit und Krankheit die Grundlage für eigene Entscheidungen zu bieten,

· die Entwicklung und Anwendung geschlechtsspezifischer differenzierter Kriterien zu Prävention, Diagnostik und Behandlung am Beispiel ausgewählter Krankheitsbilder und Problemstellungen und

· die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte in der klinischen, medizinsoziologischen und pharmakologischen Forschung.

Um Themen mit vordringlichem Handlungsbedarf zu identifizieren, wertete die Kommission den Bundesfrauengesundheitsbericht2 und den ersten geschlechtsdifferenzierten Landesgesundheitsbericht NRW3 sowie Beiträge einer damit befassten Anhörung des Frauenausschusses4 mit Blick auf besonders relevante Krankheitsbilder und Gesundheitsfaktoren für Frauen aus. Im Anschluss legte sie Kriterien fest, nach denen eine Gewichtung der ausgewählten Themen und eine Priorisierung vorgenommen werden konnte. Kriterien waren besondere Defizite in der Gesundheitsversorgung von Frauen in NRW, bisher nicht erreichte Zielgruppen, die generelle Relevanz des Themas, die Relevanz für Frauen, seine Bedeutung für die Landespolitik, die Wirkung und das öffentliche Interesse der Arbeit. Bei der Bearbeitung der The1

Bericht zur gesundheitlichen Situation von Frauen in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Entwicklung in West- und Ostdeutschland, Stuttgart 2001

Gesundheitsbericht NRW, Gesundheit von Frauen und Männern, Landesgesundheitsbericht 2000, Bielefeld 2000

Anhörung Gesundheitsbericht NRW ­ Gesundheit von Frauen und Männern Vorlage 13/275 in Verbindung mit dem Antrag Frauengerechte Gesundheitspolitik der Koalitionsfraktionen DS 12/4677, vom 11.5.2001, Ausschussprotokoll 13/305 men sollten unterschiedliche Lebensphasen und -lagen von Frauen und Mädchen sowie verschiedene Zielgruppen berücksichtigt werden (Kapitel 1.4). Ziel der Enquetearbeit war es, unter Beteiligung von und Nutzerinnen über die Strukturen des Gesundheitssystems und der ihm eigenen Segregation der verschiedenen Versorgungsbereiche5 hinauszuschauen. Auf der Grundlage wegbereitender Erkenntnisse und Erfahrungen der Frauengesundheitsbewegung und forschung galt es, über Fachdisziplinen und Berufsgruppen hinweg übergreifende Fragestellungen zu formulieren. Diese sollten möglichst die Sicht der Frauen ins Zentrum stellen und eine starke Zielorientierung auf Handlungsempfehlungen an die verschiedenen im Gesundheitswesen haben.

Zielsetzung bei der Entwicklung der Handlungsempfehlungen war es, unter der Berücksichtigung von Landeskompetenzen aufzuzeigen, welche politischen Rahmenbedingungen eine zukünftige frauen- und schließlich auch geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung in NRW braucht. Im Querschnitt der Themen verfolgte die Kommission das Ziel, Anforderungen an eine geschlechtergerechte Forschung in jenen Bereichen zu formulieren, die Einfluss auf den Gesundheitssektor nehmen.

Und schließlich entwickelte sie Handlungsempfehlungen an alle im Gesundheitswesen Tätigen einschließlich des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die zur Aufhebung der bestehenden Defizite in der Gesundheitsversorgung und einer frauengerechten Weiterentwicklung führen können.

Gemeint ist hier sowohl die Trennung in stationäre, ambulante und teilstationäre sowie Rehabilitationseinrichtungen wie auch die Unterteilung in Fachdisziplinen.