Subvention

Zur Steuerung des Lehrereinsatzes sollten Ressort und Schulen Ausfertigungen der Zertifikate erhalten.

6 Stellungnahme des Ressorts - Das Bildungsressort hat die vom Rechnungshof in den Schulen erhobenen Daten und die daraus gewonnenen Erkenntnisse als hilfreich für weitere Regelungen bei Zusatzqualifikationen angesehen.

Es hat erklärt, dass es nicht im subjektiven Ermessen einer Lehrkraft liegen könne, ob sie eine qualifikationsergänzende Befähigung in den Unterricht einbringt oder nicht. Die Schulleitungen müssten in solchen Fällen von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen. Das Ressort hat zugesagt, mit den betroffenen Schulleitungen Gespräche zu führen.

Die Tatsache, dass nur eine geringe Anzahl von Lehrkräften mit der erworbenen Zusatzqualifikation in Philosophie/Ethik im Unterricht eingesetzt worden ist, hat das Ressort mit der geringen Wertschätzung des Biblischen Geschichtsunterrichts an bremischen Schulen erklärt. Darüber hinaus neigten Schulleitungen dazu, solche Lehrkräfte eher in anerkannten Leistungsfächern einzusetzen. Nachdem Kirchen, politische Parteien und Eltern interveniert hätten, habe sich der Senator für Bildung und Wissenschaft verpflichtet, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass der Biblische Geschichtsunterricht bzw. das Alternativfach Philosophie/Ethik verstärkt unterrichtet wird. Dazu werde ein Maßnahmepaket vorbereitet, damit spätestens zum Schuljahr 2002/03 alle Lehrkräfte mit der erworbenen Zusatzqualifikation auch entsprechend eingesetzt würden.

Weiterhin hat das Ressort angekündigt, die Arbeit der Lehrkräfte mit pädagogischpsychologischer Beratungskompetenz zu unterstützen und zu verstärken. Deren Zusatzkompetenz solle zukünftig in erster Linie für das bildungspolitische Schwerpunktprogramm Schulverweigerung spürbar reduzieren genutzt werden. Entsprechende Maßnahmen würden hierzu vorbereitet.

Schließlich hat das Ressort zugesichert, die jeweils erworbene Zusatzqualifikation in die Lehrerindividualdatei ­ einem wichtigen Kontrollinstrument für den nachfolgenden Einsatz ­ aufzunehmen. Dem Landesinstitut für Schule, das die Qualifizierung organisiert, werde es vorschlagen, bei allen qualifikationsergänzenden Fortbildungsmaßnahmen Abschlusszertifikate auszustellen.

Wissenschaft Universität Bremen Gästehäuser und -wohnungen

Die Universität Bremen hat ihr in den Jahren 1992 und 1997 erklärtes Ziel, die laufenden Kosten ihrer Gästehäuser und -wohnungen durch Mieteinnahmen zu decken, nicht erreicht.

Wegen unzureichender Überwachung wurden Mieten weder rechtzeitig noch vollständig eingenommen.

1 Prüfungsgegenstand - Die Universität Bremen verfügt über vier Immobilien, die an auswärtige Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler vermietet werden. Neben den Gästehäusern Teerhof und Hastedt stehen die Gästewohnungen Barkhof und Kaisenscheune zur Verfügung. Das Gästehaus Teerhof und die Wohnung Barkhof befinden sich im Eigentum Bremens. Die beiden anderen Objekte sind angemietet.

Vor Inbetriebnahme der Gästehäuser hatte die Universität gegenüber den Entscheidungsträgern (Wissenschaftsressort, Finanzressort bzw. Fachdeputation) erklärt, dass sie das Ziel habe, durch die Einnahmen aus der Vermietung mindestens die laufenden Kosten der Gästehäuser abzudecken. Den Antragsunterlagen waren entsprechende Berechnungen und Prognosen über die Auslastung beigefügt.

Entsprechende Erklärungen wurden in Bezug auf die Gästewohnungen nicht abgegeben.

Der Rechnungshof hat die Aufwands- und Ertragssituation der einzelnen Objekte in den Jahren 1997 bis 2000 geprüft. Festgestellt werden sollte, ob das formulierte Ziel erreicht worden ist. Darüber hinaus ist das von der Universitätsverwaltung praktizierte Verfahren bei der Verwaltung und Vermietung der Unterkünfte (Bewirtschaftungsverfahren) untersucht worden.

2 Prüfungsfeststellungen

Gästehäuser - Die Erträge aus der Vermietung der Gästehäuser haben mindestens seit 1997 die laufenden Kosten nicht gedeckt. Der Verlust beim Gästehaus Teerhof betrug im Prüfungszeitraum rund 442 TDM. Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad von rd. 67 %. Beim Gästehaus Hastedt betrug das Defizit rund 614 TDM; damit war der Aufwand nicht einmal zu 50 % abgedeckt. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen der beiden Gästehäuser.

Die Abweichungen der tatsächlichen Erträge von denen, die die Universität in ihren Berechnungen prognostiziert hatte (s. Tz. 223), sind auf falsche Ansätze zurückzuführen. Auf der Aufwandsseite wurden die Sachkosten zu niedrig angesetzt. Daneben wurden die Personalkosten der für Aufgaben der Gästehäuserverwaltung verantwortlichen Beschäftigten der Universitätsverwaltung sowie die Gemeinkosten in einem Umfang von rund 486 TDM nicht berücksichtigt.

Auf der Ertragsseite war die Universität von einer zu hohen Belegungsquote ausgegangen. Diese sollte im Gästehaus Teerhof zwischen 80 % und 90 % liegen.

Für das Gästehaus Hastedt war eine Quote von 83 % angesetzt worden. In der folgenden Tabelle sind die Belegungszahlen von 1998 bis 2000 aufgeführt. Das Jahr 1997 wurde nicht berücksichtigt, da das Gästehaus Hastedt erst Mitte des Jahres eröffnet wurde.

Die Tabelle zeigt, dass die Belegung des Gästehauses Teerhof mit rund 80 % gerade noch im Bereich des von der Universität Erwarteten lag. Anders im Gästehaus Hastedt: Hier war die Auslastung mit rund 66 % deutlich niedriger als die prognostizierte und zur Deckung der laufenden Kosten notwendige Belegungsquote von 83 %. Die absteigende Tendenz hat ­ bei unveränderten Bedingungen ­ für die nächsten Jahre eine weitere Verschlechterung der Deckung der laufenden Kosten erwarten lassen.

Der Rechnungshof hat außerdem bemängelt, dass die Gästehäuser in erheblichem Umfang von Personen genutzt worden sind, die nicht zu dem dafür vorgesehenen Personenkreis gehören, z. B. Hochschulbedienstete, Doktorandinnen und Doktoranden sowie Personen, die keinen Bezug zur Universität hatten. Der Prozentsatz dieser Fehlbelegung betrug im Gästehaus Teerhof im Durchschnitt der letzten zwei Jahre rund 15 % der Gesamtbelegung, der entsprechende Wert im Gästehaus Hastedt lag sogar bei rund 32 %. - Die Fehlbelegungen tragen zwar zu einer besseren Auslastung der vorhandenen Kapazitäten und damit zu einer Verringerung der Verluste bei. Dieses Vorgehen verstellt aber den Blick auf den tatsächlichen Bedarf an Übernachtungsangeboten für auswärtige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und führt zu subventionierten Mieten für Personen, die nicht zur Zielgruppe gehören.

Aufgrund der eindeutigen Datenlage ist der Rechnungshof der Auffassung, dass weder moderate Mietanhebungen noch eine personell gestraffte Betreuungs- und Bewirtschaftungsstruktur dazu führen werden, dass die Gästehäuser kostendeckend betrieben werden können. Unter Hinweis auf die Überkapazitäten ­ erst recht nach Abbau der Fehlbelegungen ­ hat er vorgeschlagen, zukünftig auf das Gästehaus Hastedt zu verzichten. Für Personen, die in Spitzenzeiten nicht mehr in den verbleibenden Gästezimmern untergebracht werden können, sollten Übernachtungsmöglichkeiten durch Vereinbarungen mit Hotels, Pensionen oder Privatpersonen geschaffen werden. So wird auch von anderen bremischen Hochschulen verfahren.

Gästewohnung Barkhof - Die Gästewohnung Barkhof ist eine ehemalige Hausmeisterwohnung, die für die Unterbringung von Gästen hergerichtet wurde. Die Universität konnte dem Rechnungshof keine Aufwands- und Ertragsrechnung vorlegen, da vollständige Daten nicht zur Verfügung standen. Eine Wirtschaftlichkeitsrechnung war dem Rechnungshof daher nicht möglich.

Gästewohnung Kaisenscheune - Die Gästewohnung wurde angemietet, obwohl das Haushaltsdezernat der Universität im Vorfeld der Verhandlungen auf die Unwirtschaftlichkeit der Maßnahme aufmerksam gemacht hatte. Dabei hatte es auch darauf verwiesen, dass die vorhandenen Gästehäuser nicht durchgängig ausgelastet seien und bereits ein Defizit verursachten. Die Universität hat die Gästewohnung an einen Universitätsprofessor weitervermietet und zwar zu einem Mietpreis, der um rund 33 % unter der von ihr selbst gezahlten Miete liegt.

Nach Auffassung des Rechnungshofs ist es unzulässig, Universitätsangehörigen subventionierten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Er hat gefordert, die Gästewohnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, da auch bei einer Erhöhung der Miete auf das Niveau im Gästehaus Teerhof die Einnahmen aus der Weitervermietung die laufenden Kosten nicht decken würden.

Bewirtschaftungsverfahren - Die Universität hat als Vermieterin die Aufgabe, den Eingang der Mietzahlungen zu überwachen, bei Verzug die Zahlungen anzumahnen und ggf. Kosten, Zinsen und Säumniszuschläge zu erheben. Diese Vermieterfunktion hat die Universitätsverwaltung nur unzureichend wahrgenommen. Sie hat selbst bei Außenständen von mehreren Monatsmieten nicht gemahnt. Der Rechnungshof hat empfohlen, das Bewirtschaftungsverfahren zu optimieren, damit künftig z. B. die Einnahmen vollständig und rechtzeitig erhoben werden.

3 Stellungnahme der Universität - Die Universität hat darauf verwiesen, dass das Betreiben der Gästehäuser und -wohnungen ein fester Bestandteil ihrer Strategie zur Internationalisierung von Lehre und Forschung sei.