Rehabilitation
Gemäß dem Prinzip ambulant vor stationär muss darüber hinaus die Anzahl der in NRW wesentlich erhöht werden. Im Sinne einer integrierten Versorgung ist es denkbar, dass Niederlassungen auch im Klinikbereich vorgehalten werden können, bzw. die für Rheumatologie Ambulanzermächtigungen erhalten. Bei konkreten Planungen muss die jeweilige regionale Struktur analysiert und für weitere Entwicklungen bestmöglich genutzt werden.
Um eine Behandlungskontinuität der sicherzustellen sollte im Anschluss an den akutstationären Aufenthalt eine stationäre oder ambulante Anschlussrehabilitation/AHB im gleichen Haus oder einer anderen Einrichtung durchgeführt werden.
Da eine rein hausärztliche Versorgung in Diagnostik und Therapie eine langfristig ungünstigere Prognose für die zur Folge hat, ist die frühzeitige Überweisung aller mit RA in fachärztliche Behandlung von großer Bedeutung.
Die/der durchschnittlich vertragsärtzliche betreut etwa fünf mit einer RA pro Quartal zu wenig, um für dieses Krankheitsbild hinreichend eigene Erfahrung sammeln und neuere Entwicklungen in Diagnostik und Therapie verfolgen zu können. Deshalb wird von der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie das Konzept der rheumatologischen Mitbetreuung propagiert. Es umfasst die fachgerechte Diagnostik und Therapieeinleitung durch die/den und die langfristige Krankheitsbegleitung durch die/den
Hierfür ist es zwingend nötig, dass die ihre Kenntnisse im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung aktualisieren. Chancen liegen in der besseren Schnittstellengestaltung
Für die Gesamtprognose der Erkrankung ist entscheidend, dass eine frühzeitige Identifizierung Neu-Erkrankter (d.h. innerhalb von 1214 Wochen nach Auftreten der Erkrankung) erfolgt und dann soweit indiziert und möglich neuartige krankheitskontrollierende Pharmakotherapien eingesetzt werden. Zurzeit findet eine ausreichend frühzeitige Identifizierung Neu-Erkrankter nur ausnahmsweise statt, so dass die Prognose beeinflussenden Therapiemöglichkeiten nicht genutzt werden.
Ein flächendeckender Ausbau von Rheumazentren (ambulante Versorgungseinrichtungen) in NRW ist zu fordern. Hierbei müssen internistisch, orthopädisch und chirurgisch ausgebildete und für diese Erkrankungen spezialisierte zusammen mit aus dem nichtärztlichen Bereich (z.B. Ergotherapie, Krankengymnastik) sowie mit im schmerztherapeutischen Bereich ausgebildeten und Ärztinnen für Psychosomatik zusammenarbeiten und in einer Netzstruktur mit ambulant tätigen Fach- und verbunden werden. Die Versorgungsdichte im Bereich der Ergotherapie und der rheumatologisch ausgerichteten, schmerztherapeutisch ausgebildeten für Psychosomatik wird ebenfalls von den Expertinnen als unzureichend beurteilt. Die entsprechenden Defizite sind regional zu konkretisieren und abzubauen.
Eine bedarfsgerechte Finanzierung ist sicherzustellen.
In NRW besteht ein großes Defizit bei der rheumatologischen in den Programmen der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie. Bisher gelingt es nicht, die im ambulanten Bereich zu etablieren und gendersensitiv zu gestalten. Die Angebote für müssen landesweit strukturell abgesichert werden.
Ein weiterer Gesichtspunkt ist der flächendeckende Ausbau der vernetzten Selbsthilfeorganisationen, in erster Linie der Rheuma-Liga und der Unterstützung der durch sie veranlassten Initiativen im Bereich von Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit usw. zur Stärkung der Selbstverantwortung der
Wichtig ist es jedoch auch, den die sich nicht der Rheuma-Liga anschließen wollen, ebenfalls qualifizierten Zugang zu Information und Strategien der Krankheitsbewältigung durch Selbsthilfe- und andere professionelle Einrichtungen zu ermöglichen.
4.14.4 Handlungsempfehlungen
Wegen der sehr ähnlichen Ergebnisse aus den Defizitanalysen und Handlungsfeldern werden die nachstehenden Handlungsempfehlungen für die drei beschriebenen Krankheitsbilder zusammengefasst dargestellt.
Die Enquetekommission empfiehlt der Landesregierung:
· Rheumatische Erkrankungen zu einem Schwerpunkt bei der Fortschreibung der geschlechtsdifferenzierten Gesundheitsberichterstattung zu machen.
· Den Aufbau einer integrierten Versorgung für rheumatisch Erkrankte in NRW zu unterstützten. Dabei sind sowohl Maßnahmen zur vertikalen Integration (Spezialkliniken, mit und ohne Selbsthilfeorganisation usw.) als auch insbesondere zur horizontalen Integration (flächendeckende Versorgung) zu organisieren: d.h. primäre Versorgung auf sekundäre Schwerpunkt-Versorgung durch und speziell fachärztliche tertiäre Versorgung, z. B. Vernetzung der Rheumazentren zu fördern.
· In Kooperation mit den Rheumazentren eine Versorgungslandkarte zu erstellen, die und erfasst, die für die Behandlung von qualifiziert sind.
· Kombinierte rheumatologisch/psychosomatisch orientierte Behandlungseinheiten in Akutkrankenhäusern einzurichten.
· Rheumatologische Schwerpunkteinrichtungen an Universitätskliniken und Kliniken der Maximalversorgung zur Sicherstellung der spezialisierten ärztlichen Ausbildung und Weiterbildung als Basis für eine landesweite Versorgung zu schaffen.
· Öffentlichkeitskampagnen als Präventivmaßnahmen gegen das Fibromyalgiesyndrom durchzuführen, z. B. Kampagnen zur Reduzierung von Stressbelastungen im Kindesalter.
· Informationsmaterial über die Krankheitsbilder und die Möglichkeit zur Antragstellung auf Rehabilitation sowie über Angebote der Selbsthilfe bei den der Kommunen zu erstellen.
· Präventionsmaßnahmen in Bezug auf die Eigeninitiative der zu Ernährung und Bewegung durch landesweite Aufklärung auszubauen und weiterzuentwickeln.
· Die drei Krankheitsbilder bei den Landesgesundheitskonferenzen zu thematisieren und anzuregen, die Versorgungssituation zu den drei Krankheitsbildern in den kommunalen Gesundheitskonferenzen zu diskutieren.
Die Enquetekommission empfiehlt im Bereich der Forschung und Lehre, klinische Forschung:
· Die akademische Präsenz der rheumatologischen Wissenschaften, z. B. durch