Wir kommen zu 3 Polizei neu aufstellen Polizeireform jetzt Antrag der Fraktion der FDP Drucksache

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 13/4424 an den Hauptausschuss - federführend -, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? - Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu: 3 Polizei neu aufstellen - Polizeireform jetzt Antrag der Fraktion der FDP

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende FDP-Fraktion Herrn Kollegen Engel das Wort.

Horst Engel (FDP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte zunächst um Entschuldigung. Sie hören es, ich beneide Sie alle heute um Ihre Stimme. Meine ist ziemlich runter. Ich versuche es trotzdem.

Aus zeitökonomischen Gründen noch eine weitere Bemerkung: Wir hatten Anfang Oktober zum Antrag von SPD und Grünen zum gleichen Thema gesprochen. Ich wiederhole an der Stelle die Position, die wir vertreten haben, nicht, sondern steige mitten ins Thema ein. Sie wissen alle, um was es geht.

Zunächst nur formal: Wir liegen in der Sache gar nicht auseinander. Der einzige Dissens besteht in der Vorgehensweise. Unser Eckpunktepapier, das Ihnen vorliegt, enthält vier Punkte. Diese möchte ich ausnahmsweise zitieren.

Erstens. Wir wollen die bisherigen Kreispolizeibehörden reduzieren und zusammenfassen, und zwar nur die Polizeiverwaltungs- und Führungsbürokratie, den so genannten Overhead, und die Leitstellen von den bisher 56 Kreis- und Landespolizeibehörden zu insgesamt etwa 18-20 Landespolizeibehörden, die dann Regionalpräsidien heißen, die in ihrer Wohnregion rund 1 Millionen Einwohner plus/minus 20 %. betreuen. Wir wollen auf die Ebene der Bezirksregierung verzichten.

Zweitens. Den Polizeibehördenleitern, den zukünftigen Polizeipräsidenten eines solchen Regionalpräsidiums wird jeweils ein Behördenstab mit Dezernaten zugewiesen. Die Kreispolizeibehörden alt werden zu Polizeidirektionen neu und bilden die Regionalpräsidien neu. Den Direktionsleitern wird eine Leitungsgruppe zugeordnet.

Drittens. Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister werden geborene Mitglieder der Polizeibeiräte. Im Bereich von Präventions- und Ordnungspartnerschaften wirken Polizeibeiräte an den Entscheidungen mit. Das ist dann der öffentliche Teil dieses neuen Polizeibeirates.

Die Bürgerbeteiligung im Bereich der kriminalpräventiven Räte wird verbessert. Ich mache da einen Einschub: Das beruht auf den Erfahrungen, die wir in den USA, speziell in Chicago gemacht haben. Dort ist man schon ein Stück weitergegangen.

Viertens. Die Mitbestimmung erfolgt auf der PPEbene, also auf der Ebene des neuen Regionalpräsidiums durch den Gesamtpersonalrat und darunter durch den Direktionspersonalrat. Dies, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist unsere verkürzte Antwort auf die zentrale Frage, die ich wiederholen möchte: Wie viel Polizeiverwaltung, wie viel Polizeiführung braucht der Polizeikommissar, um erfolgreicher arbeiten zu können? Daran erkennen Sie unsere Herangehensweise. Platt könnte man sagen: deutlich weniger. Eine differenzierte Betrachtung haben wir hier vorgetragen.

Die bisherigen Kreispolizeibehörden, die ihre Eigenständigkeit verlieren und einem Regionalpräsidium zugeordnet werden, werden zu Polizeidirektionen unter polizeilicher Führung z. B. des bisherigen Leiters Gefahrenabwehr/Strafverfolgung.

Kreisbedienstete, also Bedienstete in den Polizeiverwaltungen der Landratsbehörden, werden entweder in den Landesdienst der neuen Regionalpräsidien übernommen oder in die Dezernate der Kreisverwaltungen zurückgeführt. Polizeiinspektionen, Polizeihauptwachen, Polizeiwachen und Anlaufstellen für den Bezirksdienst bleiben nach unseren Vorstellungen an den heutigen Standorten bestehen. Hauptwachen und Wachen sind rund um die Uhr besetzt. Das Herunterstufen von Polizeiwachen zu Anlaufstellen und das Schließen von Polizeiwachen könnte beendet werden. Durch die gesamte Operation sollen auf Sicht aus dem Overhead, den wir bündeln wollen, etwa 3.

Beschäftigte für den operativen Dienst zurückgewonnen werden.

Dieses ehrgeizige Ziel sollten wir zusammen angehen. Hierbei gibt es zwei Ebenen: Die Landesregierung arbeitet mit ihrer Kommission daran.

Das Parlament ist ebenso aufgefordert, diesen Prozess parlamentarisch zu begleiten. So stelle ich mir vor, dass wir eine Anhörung durchführen, sobald wir im Innenausschuss darüber beraten haben.

Zu den Einsatzleitstellen: In den vergangenen Jahrzehnten wurden Millionenbeträge für Einsatzleitstellen in den Behörden ausgegeben. Jede technische Neuerung, die landesweit umzusetzen war, betraf 49 Leitstellen der Kreispolizeibehörden und der Wasserschutzpolizei sowie die Leitstellen der Bezirksregierungen und des Innenministeriums.

Unter den heutigen technischen Bedingungen ist es unerheblich, in welchen Räumlichkeiten diese Leitstellen eingerichtet sind. Sowohl Funk - in Zukunft der digitale Funk - als auch feste und mobile Fernmeldeverbindungen stehen landesweit oder bundesweit zur Verfügung. Die EDV-gestützte Einsatzleitstelle verfügt auch über Informationen über den Einsatz ihrer Fahrzeuge, die früher nicht denkbar waren, sodass die persönliche Kenntnis der Örtlichkeiten wirklich entbehrlich ist.

Es ist also möglich, die Einsatzleitstellen an wenigen Standorten zusammenzufassen und von leistungsfähigen Leitstellen sowohl die Spitzeneinsatzzeiten als auch die einsatzschwachen Zeiten durch angepasste Besetzung in der Einsatzsachbearbeitung abzudecken. Wir reduzieren nach unserem Konzept die Einsatzleiststellen ebenfalls um 18 bis 20.

Bei 49 Polizeibehörden im Lande war es bisher erforderlich, eine Mittelbehörde mit Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht zu betrauen. Diese Aufgaben wurden von fünf Bezirksregierungen wahrgenommen. Seitens des Innenministeriums wurden den Bezirksregierungen aber sehr begrenzte Kompetenzen im Bereich der Polizei zugestanden, sodass sie eigentlich mehr die Funktion einer Poststelle für den Schriftverkehr aus den Behörden an das Innenministerium erfüllten bzw. ihre Entscheidungen mit dem Innenministeriums rückkoppeln mussten. Vielfach wurden Entscheidungen der Bezirksregierungen vom Innenministerium aufgehoben.

Nach unserer Auffassung brauchen wir diese Mittelbehörde - das sind die Dezernate 25 und 26 nicht. Allerdings muss die Autobahnpolizei angebunden werden. Wir sehen sie als Dezernat in fünf der neuen Regionalpräsidien, möglicherweise sogar an den heutigen Standorten.

Nun komme ich zu den Stäben und Verhandlungsgruppen: In den sechs §-4-Kriminalhauptstellen sind neben den normalen Abteilungsstäben, die auch schon führungsfähig sind, für besondere §-4-Lagen ständige Stäbe eingesetzt, die ausschließlich Stabsarbeit im Rahmen dieser speziellen Hauptstellenfunktion leisten.

Die Belastung des Landes Nordrhein-Westfalen durch Fälle von Geiselnahme und Entführung ist glücklicherweise sehr gering. Deshalb ist es nicht erforderlich, insgesamt etwa 60 Mitarbeiter an sechs Behördenstandorten mit den Aufgaben eines ständigen Stabes zu betrauen. Wegen des geringen Aufgabenvolumens ist es auch nicht erforderlich, in allen sechs Spezialeinheiten dieser §-4-Behörden eine Verhandlungsgruppe vorzuhalten, die dem übrigen polizeilichen Dienst ebenfalls entzogen ist.

Nach unseren Vorstellungen sollten lediglich in den Polizeibehörden Köln, Düsseldorf und Dortmund ständige Stäbe und Verhandlungsgruppen vorgehalten werden. Die übrigen drei Kriminalhauptstellen erfüllen diese Aufgabe zukünftig mit ihrem Behördenstab und greifen auf die Unterstützung der genannten drei Behörden mit ständigem Stab und Verhandlungsgruppen zurück.

In Sofortlagen werden diese Spezialdienststellen unmittelbar der einsatzführenden Stelle unterstellt und ihre Verfügbarkeit in kurzer Zeit durch Lufttransporte - hierfür gibt es den neuen, größeren Hubschrauber - gewährleistet. In Zeitlagen, also in anderen Lagen als denen von §-4-Behörden, werden die ständigen Stäbe, wie schon heute üblich, der einsatzführenden Behörde unterstellt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich verzichte darauf, die restlichen zwei Minuten meiner Redezeit auszunutzen. Ich beschränke mich auf die Bitte, dass der Innenausschuss in einer Anhörung Fachleute dazu hört.

Es gibt, wie gesagt, zwei Ebenen: zum einen die Regierung mit ihrer Kommission und zum anderen unsere parlamentarische Ebene. Wir sollten diesen Wettstreit fortsetzen. Nach unserer Meinung könnte man zum 1. April 2004 ein Konzept vorlegen. Die Regierung erklärt, mehr Zeit zu benötigen. Dem müssen wir uns beugen, weil wir nicht die Mehrheit haben.

Aber wir sollten auf der parlamentarischen Ebene versuchen, das, was von der Regierung vorbereitet wird, so zu unterstützen, dass am Ende eine Reform steht, die von unten getragen wird und eine wirkliche Antwort auf die Frage gibt, wie viel Polizeiverwaltung und -führung, Herr Minister, ein Polizeikommissar braucht, um erfolgreicher arbeiten zu können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vizepräsident Jan Söffing: Vielen Dank, Herr Engel. - Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Meinecke das Wort.

Hans-Peter Meinecke (SPD): Herr Präsident!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Engel, Polizeireform, die zweite würde man beim Film sagen und: Klappe! Innerhalb weniger Tage - Sie haben es selbst gesagt - führen wir zum zweiten Mal dieselbe Diskussion zum selben Thema. Glauben Sie wirklich, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP, bei den Polizeibediensteten und den Bürgern politisch punkten zu können, wenn Sie nach der Diskussion in diesem Parlament vor 14 Tagen zum Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel Polizeistrukturreform für mehr Sicherheit in Nordrhein Westfalen jetzt einen neuen Antrag mit dem Titel Polizei neu aufstellen - Polizeireform jetzt einbringen? Zum Thema wurde in diesem Plenum doch eigentlich schon alles gesagt.

Dass wir uns im Ausschuss damit sehr intensiv auseinander setzen, versteht sich von selbst. Das, was Sie eben gesagt haben, gehörte aber wirklich schon in die Ausschussberatungen.

SPD und Grüne und auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wollen eine Strukturreform der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Die Unterschiede liegen doch eigentlich nur in der Art der Umsetzung - Sie haben es eben selbst schon gemerkt - und nicht in der Tatsache.

Sie wollen die Strukturreform. Und so wie ich es eben gehört habe, ist eigentlich schon geklärt, wie Sie das alles machen wollen. Bis zur letzten Wache steht schon alles auf Ihrem Plan. Sie wollen also die Strukturreform um der Reform willen, während wir stärker das Ergebnis im Auge behalten wollen. Und das wesentliche Ergebnis kann doch nicht die Form der Behörden sein, sondern die Erfolge der Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung durch die Polizeibehörden mit einer verbesserten Struktur.

Die CDU - wir werden es gleich hören - möchte lieber ein paar tausend Polizeibeamte zusätzlich einstellen und ansonsten die Landräte als Chefs von überwiegend kleinen und kleinsten Polizeibehörden behalten. Herr Kress - ich nehme an, Sie werden es gleich sagen -, Sie werden vermutlich gleich wieder das Lied der bürgernahen Landräte singen. Es hat übrigens keiner etwas dagegen, im Gegenteil. Aber in ihrer Funktion als Landräte sollen sie bürgerfreundlich sein. Da kann man sie gar nicht überbieten.

Die Polizei ist aber eine Landeseinrichtung. Sie muss auch in Landesbehörden organisiert sein.

Kommen wir zur Sache: Da es unsinnig ist, sich jede Woche die gleichen Argumente vorzutragen, lassen Sie mich doch einmal ein paar andere Aspekte dieser Auseinandersetzung ansprechen.

Ich selbst komme aus Remscheid, einer Stadt mit rund 120.000 Einwohnern im Bergischen Land.

Remscheid bildet mit Wuppertal und Solingen gemeinsam das Polizeipräsidium Wuppertal für insgesamt rund 600.000 Einwohnern. Das ist eine seit Jahrzehnten existierende Behörde bestehend aus drei kreisfreien Städten.

In Wuppertal bestehen zwei Polizeiinspektionen, in Solingen und Remscheid je eine. In Remscheid

- ich spreche jetzt nur von Remscheid - würde kein Bürger behaupten, dass die Bürgernähe der Polizei nicht ausreichend wäre. Die zurzeit amtierende Inspektionsleiterin vertritt die Polizei in der Stadt und bei den Bürgern und ist daher vermutlich bekannter als der Polizeipräsident in Wuppertal, der die Polizei insbesondere bei wichtigen offiziellen Anlässen vertritt. Alle polizeilichen Alltagsarbeiten werden vor Ort erledigt.

Die Behörde hält neben der Bereitschaftspolizei, den Unterabteilungen zentrale Kriminalitätsbekämpfung und polizeilicher Staatsschutz, der Abteilung VL als zentrale Dienststelle u. a. eine Einsatzleitstelle für alle drei Städte vor - bisher ohne Komplikationen.

Die Notrufe 110 gehen aus allen drei Städten automatisch zur Leitstelle nach Wuppertal, wo mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten nie ein Zweifel darüber besteht, aus welcher Stadt denn nun angerufen wird.

Diese Geschichten, die immer verbreitet werden, in verschiedenen Städten und Gemeinden gebe es gleiche Straßennamen, sodass die Polizei an falsche Einsatzorte fahren würde, sind natürlich weit hergeholt. Das trifft nicht zu. Eben aus technischen Gründen kann man den richtigen Einsatzort feststellen. Ja, die Bürger haben sich sogar daran gewöhnt, auch die eigene Polizei in Remscheid über eine Telefonnummer mit Wuppertaler Vorwahl zu erreichen.

Meine Damen und Herren, was in Remscheid und anderen Städten möglich ist, müsste eigentlich auch in allen anderen Gemeinden und Städten in Nordrhein-Westfalen gehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum erzähle ich dies? - Ich versuche, mit einem Beispiel aus der Praxis den Befürchtungen entgegenzutreten, dass mehrere Städte und Kreise gemeinsam poli