Vizepräsidentin Edith Müller Herr Lindner lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Freimuth

Anforderungen an das Feld Ehe-, Lebens- und Familienberatungsstellen gibt und dass diese nicht nur auf die akute Krisenintervention bei suizidgefährdeten Jugendlichen reduziert werden können, wie wir damals gesehen haben.

Ich will nicht lange betonen, was uns verbindet.

Das Einvernehmliche hat Bernd Tenhumberg schon dargestellt.

Vizepräsidentin Edith Müller: Herr Lindner, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Freimuth zu?

Christian Lindner (FDP): Ja natürlich, gerne.

Vizepräsidentin Edith Müller: Bitte schön.

Dr. Frank Freimuth (SPD): Sehr verehrter Herr Lindner, wären Sie dazu bereit und in der Lage, zur Kenntnis zu nehmen, dass es in der Regel schriftliche Ausschussprotokolle über Verhandlungen gibt, die man nachlesen kann? Wären Sie weiterhin bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es möglich ist, dies zu nutzen, um sich auf eine Debatte vorzubereiten? Würden Sie insofern Ihre Unterstellungen zurücknehmen?

Christian Lindner (FDP): Erstens nehme ich zur Kenntnis, dass das möglich ist. Zweitens stelle ich in Abrede, dass Sie das im Einzelnen getan haben.

(Beifall bei FDP und CDU)

Das hat Ihre Rede gezeigt, Herr Dr. Freimuth. Wir sollten uns deswegen nicht länger hier raufen. Ich unterstelle Ihnen ja gar keine Böswilligkeit.

Worin unterscheiden wir uns? Die Landesregierung ist der Auffassung, dass wir neben den eigentlichen Ehe-, Lebens- und Familienberatungsstellen noch eine Parallelstruktur brauchen, eine virtuelle Beratungsstelle. Das Ergebnis ist: Wenn der Jugendliche aus Herne durch das Internet in Kontakt mit einer Beratungsstelle kommen will, kann er nicht direkt mit der Einrichtung in Herne Kontakt aufnehmen, selbst wenn er es will, sondern mit Ihrer virtuellen Beratungsstelle wird er beispielsweise nach Passau weitergeleitet.

Das unterscheidet Ihr Konzept von unserem Konzept. Wir wollen, dass der Jugendliche aus Herne mit der Einrichtung in Herne in Kontakt kommen kann. Das gilt übrigens auch umgekehrt. Die 180

Fachkraftstunden, die in Nordrhein-Westfalen gebündelt werden müssen, werden nicht nur exklusiv für nordrhein-westfälische Jugendliche bereitgehalten, sondern auch für die aus und Bayern, möglicherweise auch für die aus Österreich und der Schweiz, anderen deutschsprachigen Ländern. Das unterscheidet

Ihr Konzept von unserem.

Wir haben deshalb vorgeschlagen, das Wahlrecht der Rat Suchenden zu betonen. Wir haben angeregt, die Einrichtungen, die es vielfach im Lande gibt - das nehmen Sie gar nicht zur Kenntnis; diese Einrichtungen sind sehr viel weiter als Sie mit Ihrer virtuellen Beratungsstelle; schauen Sie sich z. B. einmal Caritas-Net in Köln an! -, zu unterstützen, sie mit einer Portal-Seite unter ein gemeinsames Dach zu stellen, um dadurch zu einem Quantensprung und einem Qualitätswettbewerb zwischen den unterschiedlichen Ansätzen zu kommen. Dafür haben wir hier Vorschläge gemacht.

Meine Damen und Herren von der CDU, lieber Bernd Tenhumberg, Sie haben gesagt, der Antrag, den wir vorgelegt haben, würde viel Richtiges enthalten, aber sei eigentlich nicht notwendig.

Ich kann nur sagen: Wir haben anlässlich der Haushaltsberatungen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie genau diesen Ansatz bei den Ehe-, Lebens- und Familienberatungsstellen sogar etatisiert. Da hat die CDU zugestimmt. Wir haben uns vorbereitet und Experten dazu gehört.

Wir haben auch schriftliche Informationsmaterialien bekommen. Ich glaube nicht, dass sich irgendjemand aus der Debatte verabschiedet hat, zu kurz gekommen ist oder wie auch immer. Diese Vorwürfe möchte ich nicht im Raum stehen lassen.

Wir haben uns darüber auseinander gesetzt. Wir hatten einen FDP-Antrag vorliegen. Wir haben im November im Ausschuss darüber debattiert. Insofern habe ich einen etwas anderen Eindruck, als die Herren dies jetzt hier dargestellt haben.

Ich halte nicht viel davon, Eulen nach Athen zu tragen. Ich halte auch nicht viel davon, in ein lau fendes Konzept einzugreifen. Man muss doch konstatieren, dass die Landesregierung in dem Bereich Online-Beratungsstellen sehr wohl gehandelt hat. Es gibt Aktivitäten. Wir geben auch Mittel hinein.

Bei der Diskussion im Ausschuss haben wir aber auch darauf hingewiesen, dass wir beim jetzigen Verfahrensstand erst einmal prüfen wollen, wie sich das weiter entwickelt, und man davon absehen sollte, jetzt in den laufenden Prozess irgendwelche Neuentwicklungen einzubringen, die vielleicht auch dazu führen könnten, dass sich Nordrhein-Westfalen herausziehen kann.

Diese Beratungen haben wir dahin gehend abgeschlossen, dass wir gesagt haben: Es ist inhaltlich ein wichtiges Thema. Eventuell muss es eine sozialräumliche Verknüpfung geben. Aber so weit sind wir noch nicht.

Alle, die hier geredet haben, haben ja richtigerweise darauf hingewiesen, dass diese tatsächlich ein neues Angebot sind und auch darüber diskutiert werden muss, wie die Anbindung an die alten Strukturen stattfinden soll. Das ist auch eine spannende Diskussion vor Ort. Beim Erstkontakt übers Internet hat man ja die Möglichkeit, sich irgendeiner Beratungsstelle zuzuwenden, zu der man Vertrauen hat. Die FDP legt Wert darauf, dass z. B. jemand aus Herne, der eine Beratung sucht, sie auch in Herne finden kann.

Ich weiß nicht, ob das immer der richtige Weg ist.

Diejenigen, die zu einer Beratung gehen oder ein Beratungsbedürfnis haben, bauen ja ein bestimmtes Vertrauen auf. Dann entwickeln sich vielleicht auch andere Kontakte.

Die Möglichkeiten, über das Online-Beratungssystem zu arbeiten, sind sicher noch nicht abschließend diskutiert. Da würde ich abwarten wollen. Ich setze ein bisschen auf die Zeit, damit wir uns beim nächsten Schritt auch an den bisherigen Ergebnissen orientieren können.

(Christian Lindner [FDP]: Das hört sich konstruktiver an als bei Herrn Freimuth!)

- Ich habe nicht den Eindruck, dass Kollege Freimuth hier destruktiv argumentiert hat. Er hat auf bestimmte Schwachpunkte der Anträge hingewiesen. Ich will aber nach vorne gucken, weil mir das ein wichtiges Anliegen ist und ich es auch nicht für notwendig halte, um diese späte Stunde hier einen Kampf auszuführen, der meines Erachtens nach total überflüssig ist.

Ich bin der Meinung, dass dem Antrag der FDP nicht zugestimmt werden sollte. Die Gründe habe ich schon genannt. Ich bin der Auffassung, dass wir hier Eulen nach Athen tragen würden.

Vor allem wären auch finanzielle Ressourcen nötig. So Leid es mir tut - auch in diesem Bereich stehen wir vor engen Sparkonzepten. Die Ausweitung des Förderangebots auch auf andere Träger würde zu unüberschaubaren finanziellen Forderungen führen, die wir angesichts leerer Kassen eben jetzt nicht erfüllen können. Ich bin auch nicht dafür, traumtänzerisch Angebote zu machen, wenn wir sie nicht im Haushalt einlösen können.

Vizepräsidentin Edith Müller: Frau Koczy, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ute Koczy (GRÜNE): Ja.

Vizepräsidentin Edith Müller: Bitte schön, Herr Sodenkamp.

Dr. Daniel Sodenkamp (FDP): Frau Koczy, Sie betonten gerade die finanziellen Schwierigkeiten.

Wären diese nicht gegeben, würden Sie sich dann inhaltlich unserem Antrag anschließen können?

Ute Koczy (GRÜNE): Nein, das würde ich nicht können, weil - das habe ich auch ausgeführt beim jetzigen Verfahrensstand eine solche Ausrichtung, wenn wir sie dann auch finanziell unterstützen würden, gegebenenfalls in eine falsche Richtung führen würde.

Ich habe gesagt: Ich möchte gerne erst die Ergebnisse abwarten. Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert. Wir haben uns von Expertinnen und Experten vortragen lassen, wie die Perspektiven aussehen. Daraus lassen sich noch keine definitiven Rückschlüsse ziehen, in welcher Richtung man weiter arbeiten sollte. Ich bin auch gespannt darauf, wie in Nordrhein-Westfalen die Szene in Zukunft darauf reagiert.

Von daher halte ich es zum jetzigen Zeitpunkt nicht für notwendig, auf den Antrag der FDP positiv zu reagieren. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei GRÜNEN und SPD) Vizepräsidentin Edith Müller: Vielen Dank, Frau Koczy. - Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Fischer das Wort.

Birgit Fischer, Ministerin für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hatten ja Gelegenheit, diesen Antrag bereits mehrfach im Ausschuss zu beraten. Eines ist während der Ausschussberatungen sehr schnell klar geworden: dass nämlich der FDP-Antrag ein wichtiges und richtiges Thema anpackt, aber leider der Entwicklung hinterherhinkt.

Das, was heute hier in der Debatte gesagt wurde, entspricht nicht so ganz der Wahrheit. Wir konnten ja im Ausschuss darlegen, dass die Landesregierung bereits seit drei Jahren das Modellprojekt der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung aufgegriffen hat und dieses Thema verfolgt. Die SPD-Fraktion hat dieses Thema im Grunde während der ganzen drei Jahre begleitet und kommt nicht erst jetzt auf die Idee, einen Antrag zu stellen. Für die Koalitionsfraktionen war dieses Thema nicht neu.

So wichtig das Thema auch ist - wenn man ein Thema neu entdeckt hat, darf man nicht so tun, als sei man dann die Spitze der Bewegung. Man muss dann auch fragen, was eigentlich in der Zwischenzeit passiert ist. Da ist in der Tat eine ganze Menge geschehen.

Eindeutig festzuhalten ist die Tatsache, dass Online-Beratung ein wichtiges Instrument ist. Sie ist schlicht und ergreifend ein neuer Weg, um mit der Beratung andere Zielgruppen zu erreichen und auch einem veränderten Bedarf an Beratung gerecht zu werden. Gleichzeitig gelingt es, zwei Dinge miteinander zu verknüpfen: Auf der einen Seite wird die anonyme Beratung ermöglicht. Auf der anderen Seite lässt sich bei Bedarf eine persönliche Beratung anschließen.

Darin liegt das Besondere an der. Die neuen Medien eröffnen und ermöglichen neue Beratungsformen. Dafür lohnt es sich, nach richtigen Wegen zu suchen. Nicht umsonst hat die Jugendministerkonferenz im Mai 2003 einstimmig den Beschluss gefasst, sich an dieser Online-Beratung zu beteiligen. Es ist jetzt ein Bund-Länder-Projekt. Der Bund trägt die zentralen Kosten bis Ende 2004, und ab 2005 werden die Länder diese Beratungsstelle gemeinsam finanzieren und tragen.

In erster Linie geht es darum, dass wir die Ressourcen, die wir in den einzelnen Ländern und in den Beratungsstellen haben, gemeinsam mit den Trägern nutzen, um ein bundesweites Angebot auf die Beine zu stellen. Für Nordrhein-Westfalen sind das 18 Beratungsstellen. Das sind knapp 10 % der Einrichtungen, die jeweils 10 Wochenstunden für diese Online-Beratung zur Verfügung stellen, die dann bundesweit existiert.

Die Beratungskapazitäten - d. h. die Beratung durch E-Mails, Begleitung von Chats und die Einzelberatung im Chat - werden von Erziehungsberatungsstellen freiwillig und kostenfrei sowie auf Gegenseitigkeit eingespeist. Die Fachkräfte erhalten eine Fortbildung und eine EDV-Ausstattung, die wiederum der örtlichen Beratungsstelle zugute kommt. Zudem wird insbesondere darauf geachtet, dass Datenschutzfragen und Datenschutzprobleme mit in den Blick genommen und gelöst werden können. Das wiederum bietet eine wichtige Grundlage dafür, die Online-Beratung in den einzelnen Beratungsstellen vor Ort weiter auszubauen und anzubieten.

Im Ergebnis kann man sagen, dass das, was bisher auf den Weg gebracht worden ist, kein abschließendes Konzept ist. Vielmehr befindet sich das Projekt in einer Entwicklungsphase. Aber man kann bereits heute sagen, dass es sich in der Tat um eine Erfolgsstory handelt.

Besonders hervorzuheben an diesem Online-Projekt ist nicht nur die Tatsache, dass es eine Bund-Länder-Kooperation gibt. Neben der länderübergreifenden Zusammenarbeit gibt es auch eine trägerübergreifende Form der Zusammenarbeit. An diesem Projekt sind nämlich unterschiedliche Träger beteiligt - die freien Träger und die kommunalen Träger gleichermaßen. Ich glaube, das macht sehr deutlich, dass es notwendig ist, die jeweiligen Ressourcen und das jeweilige Know-how in die Weiterentwicklung entsprechender Beratungsangebote einzuspeisen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, man muss sehr deutlich machen, dass der Prozess, den wir hier in Gang gesetzt haben, der von den Trägern, von den Beratungsstellen und von den Ländern bis hin zum Bund unterstützt wird, nicht in erster Linie die Frage aufwirft, wie das alles finanziert wird, sondern dass es vielmehr um folgende Fragestellungen geht: Wie können wir neue Wege gehen? Wie können wir zu neuen Angeboten kommen? Wie können wir neue Zielgruppen erschließen, um ein wirksames Angebot in der Beratung zu gewähren?

Dass es dazu des Geldes bedarf, ist unstreitig.

Dass man aber Geld auch anders und zielgerichteter einsetzen kann als bisher, ist ebenso unstreitig: Es geht um eine ergänzende und effizientere Beratungsleistung, als die Organisation dies heute überhaupt zulässt.

Dazu gehört gleichzeitig auch, dass man in der Lage ist, die Förderprogramme des Landes so umzustrukturieren - das tun wir zurzeit -, dass es einen besonderen Anreiz für Beratungsstellen gibt, sich an der Weiterentwicklung und der Arbeit der Online-Beratung zu beteiligen. Das gilt für den internen Bereich und bezogen auf die Beteiligung an diesem Bund-Länder-Projekt. Damit sind wir auf einem außerordentlich guten Weg. - Herzlichen Dank. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN) Vizepräsidentin Edith Müller: Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die Fraktion der FDP erteile ich Herrn Lindner noch einmal das Wort.

Christian Lindner (FDP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben an uns appelliert, die Entwicklungen, die es in diesem Feld gab, genau zu verfolgen und zu prüfen. Dem will ich gerne nachkommen. Aber die Liste dessen, was Sie hier vorgetragen haben bzw. was geschehen ist, ist nicht ganz vollständig. Sie müssen nämlich auch sagen, dass sich einer der beiden Projektträger der virtuellen Beratungsstelle inzwischen wegen konzeptioneller Bedenken aus dem Projekt zurückgezogen hat. Es macht nur noch die BKE mit.

Des Weiteren müssen Sie diesem Haus auch zur Kenntnis geben, dass - nachdem die virtuelle Beratungsstelle auf den Weg gebracht worden ist erst im Februar 2003 Qualitätsmerkmale für Internet-Beratungen von den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege veröffentlicht worden sind, die explizit deutlich machen, dass der von Ihnen gewählte Weg einer zentralisierten Lösung eigentlich nicht das Mittel der Wahl sein kann. Das, was Sie tun - das ist meine Befürchtung -, ist die künstliche Beatmung einer konzeptionellen Mumie, und das werden wir nicht mittragen.

(Beifall bei der FDP) Vizepräsidentin Edith Müller: Vielen Dank, Herr Lindner. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Beratung.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung

Drucksache 13/4725, den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 13/4419 abzulehnen. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung folgen? Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist das mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion bei Enthaltung der CDU-Fraktion angenommen. Bitte schön.

Wolfram Kuschke, Minister im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um einen Gesetzentwurf, dessen Inhalt schnell beschrieben ist. Es geht uns darum, die Zuständigkeit für die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften in den Bereich des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung - konkret also zur Frau Kollegin Kraft - zu verlagern. Das ist ein Sachverhalt, über den wir den Hauptausschuss und auch den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung bereits unterrichtet haben.

Wir hätten auch einen anderen Weg wählen können. Das wäre dann ein Organisationserlass gewesen. Wir sind aber diesen Weg über das Gesetzgebungsverfahren bewusst gegangen, weil wir wissen, dass diesem hohen Haus und gerade auch den beiden soeben genannten Ausschüssen ein besonderes Interesse an dieser Akademie zu unterstellen ist.

Warum wir dies tun, hat aktuelle Gründe. Historisch ist es sicher so gewesen, dass die Ressortierung der Akademie der Wissenschaften bei der Staatskanzlei sinnvoll war. Das hatte eine Reihe von Vorteilen. Wenn wir uns aber heute bundesweit die Situation angucken, stellen wir fest, dass das Land Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland mit einer solchen Ressortierung ist. Alle anderen deutschen Akademien der Wissenschaften sind dem jeweiligen Wissenschaftsressort zugeordnet.

Wir versprechen uns von der Umressortierung eine bessere Vernetzung der Akademie mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen. Das Ganze dient sicher auch der Verwaltungsvereinfachung.

Wir haben in der Vergangenheit eine Änderung der Zuständigkeiten für die Forschungsprogramme der deutschen Akademien erlebt. In den entsprechenden Gremien ist die Staatskanzlei seit dieser Veränderung auf Bundesebene auch nicht mehr vertreten. Bei uns sind lediglich der Verwaltungshaushalt und die Rechtsaufsicht verblieben.

Ich denke, dass es sinnvoll ist, beide Haushalte wieder in einem Ressort zusammenzuführen.