Altersvorsorge

Dies ist im doppelten Sinn dramatisch, nämlich für die einzelnen Kinder, aber auch für die Gesellschaft insgesamt.

Darum begrüße ich außerordentlich, dass eine Erweiterung des Stiftungszwecks einen wichtigen Beitrag in Nordrhein-Westfalen leistet, soziale Handicaps abzubauen, Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen und zu fördern und der Benachteiligung von Kindern entgegenzuwirken. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN) Präsident Ulrich Schmidt: Vielen Dank, Frau Ministerin Fischer. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge empfiehlt dem Plenum in seiner Beschlussempfehlung

Drucksache 13/5335, den Gesetzentwurf Drucksache 13/4726 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich ums Handzeichen. - Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - CDU und FDP.

Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf: 7 Kein Eingriff in die private Altersvorsorge durch zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge und Betriebsrenten Antrag der Fraktion der FDP

Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort der Frau Kollegin Dr. Dreckmann für die FDP-Fraktion.

Dr. Ute Dreckmann (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU und Grünen! Was würden Sie wohl sagen, wenn Sie ein dreigeschossiges Haus bauen, in dem Sie mit der ganzen Familie wohnen wollen. Das tun Sie auch. Plötzlich kommt Ihre Kommune aber daher und erklärt, dass in diesem Gebiet nur noch eine zweigeschossige Bauweise zulässig ist. Sie werden aufgefordert, das Dachgeschoss Ihres Hauses abzureißen.

Ich bin sicher, Sie würden die Welt nicht mehr verstehen und sich zu Recht fragen, ob die in Ihrer Kommune verantwortlichen Politiker eigentlich noch ganz bei Trost sind. Dann würden Sie sich auch da bin ich ganz sicher - mit anderen Betroffenen zusammentun und eine Klage einreichen.

Genau das tun jetzt die Rentnerinnen und Rentner, die darauf vertraut haben, dass sie sich im Alter auf die zusätzlichen Zahlungen aus den Betriebsrenten und Direktversicherungen verlassen können, sich aber plötzlich, ab Januar dieses Jahres, mit der Tatsache konfrontiert sehen, dass sie auf diese Zusatzversicherungen ohne Vorwarnung nun den doppelten Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen müssen, also statt knapp 8 % jetzt knapp 16 %. (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Helmut Linssen)

So wurde es im Gesundheitsmodernisierungsgesetz, das seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist, von den Fraktionen von SPD, CDU und Grünen im Bundestag in trauter Eintracht - oder sollte ich vielleicht sagen: in trauter Einfalt beschlossen; ausgerechnet von den drei Parteien, die sich als die Hüter wahrer sozialer Gerechtigkeit in diesem Land gerieren und nicht müde werden, uns, den Freidemokraten, die soziale Kälte vorzuwerfen.

Anlass für diesen Schritt war, dass die Gesundheitsministerin, Frau Ullalala Schmidt aus dem Reformhaus Schmidt, wie es im WDR immer so schön heißt, feststellen musste, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen dringend 1,6 Milliarden brauchen.

Woher, fragten sich die Gesundheitsreformer von SPD, CDU und Grünen, sollte das Geld kommen?

Woher nehmen, wenn nicht stehlen?

Flugs entschied man sich für die zweite Lösung, den Rentenklau. Die Opfer standen alsbald fest.

Es sollten die Betriebsrentner sein, weil man - wie es in der Begründung zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz heißt - die Empfänger von Versorgungsbezügen durch deren Zahlstellen lückenlos erfassen kann. Es kann den Dieben so also auch niemand entkommen.

Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen und CDU, werden Sie erzählen, dass eine Verdoppelung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Zusatzrenten doch so schlimm nicht sein kann. Wir müssen schließlich alle den Gürtel enger schnallen.

Aber alle politischen Parteien sind sich doch darin einig, dass die umlagefinanzierte Rente für die Zukunft nicht ausreichen wird. An einer zusätzli

chen Vorsorge führt deshalb kein Weg vorbei. Alle hier im Landtag und im Bundestag vertretenen Parteien waren sich und sind sich, so hoffe ich, noch darin einig, dass eine sichere Alterssicherung auch in Zukunft auf drei Säulen stehen soll, nämlich der gesetzlichen Rentenversicherung, der Betriebsrente und der privaten Vorsorge.

Durch die Belastung der Betriebsrenten über die Verdoppelung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU und Grünen, wird die dritte Säule nun brüchig. Denn diese Art der Vorsorge verliert an Attraktivität.

Viele Arbeitnehmer empfinden es als ungerecht, dass durch die Neuregelung teilweise noch einmal Sozialversicherungsbeiträge bei der Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung fällig werden, obwohl die Einzahlung aus bereits verbeitragten Lohnbestandteilen stattgefunden hat.

Viele Versicherte haben jetzt auch gar keine Möglichkeit, einen Einkommensausgleich für ihr Alter zu schaffen. Dabei denke ich z. B. an die derzeit rund 3 Millionen Bezieher von Versorgungsbezügen und Betriebsrenten, aber auch an die, die kurz vor der Rente stehen.

Meine Damen und Herren, die geschilderten Maßnahmen werden von den Verursachern damit begründet, dass wir von den Rentnern doch Solidarität einfordern müssen. Wir müssen Rentner mehr belasten, um die Erwerbstätigen nicht noch stärker zu schröpfen. So sagen Sie es.

Dabei haben die Erfinder des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes bewusst übersehen, dass die Rentner in den unterschiedlichen zurzeit beschlossenen und noch zu beschließenden Reformgesetzen an allen Ecken und Enden finanziell ganz erheblich mehr belastet werden.

Meine Damen und Herren, die Finanznot von Hans Eichel und Ullalala Schmidt darf nicht dazu führen, dass die Menschen überhaupt keine Planungssicherheit mehr bei der Altersversorgung haben.

Die Verdoppelung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei den Versorgungsbezügen und Betriebsrenten hat nicht nur bei den betroffenen Rentnern, sondern auch bei den Sozialverbänden, den Gewerkschaften und sogar den Krankenkassen scharfe Proteste ausgelöst. Der Sozialverband Deutschland hat inzwischen eine Verfassungsklage eingereicht. Das verfassungsrechtliche Gutachten von Prof. Dr. Friedhelm Hase von der Universität Siegen, das der Sozialverband Deutschland heute der Presse vorgestellt hat, bestätigt die verfassungsrechtlichen Bedenken.

Der Sozialverband rät allen Betroffenen, bei der Krankenkasse Widerspruch gegen die Neufassung der Beiträge einzureichen. Ein entsprechender Musterbrief befindet sich im Internet.

Auch die IGBCE hat einen Musterwiderspruch gegen die Verbeitragung der Betriebsrenten und Versorgungsbezüge zum Herunterladen ins Internet gestellt. Februar sehen.

Für die Bezieher kleiner Renten, für die zu den genannten Mehrbelastungen seit Anfang dieses Jahres noch die Praxisgebühr und die Nullrunde bei den Renten hinzukommen, wird das Geld knapp. Diese Menschen müssen schon überlegen, wie sie diese Mehrbelastungen bei anderen Ausgaben einsparen können. Da wird das Zeitungsabo abbestellt, kulturelle Veranstaltungen können nicht mehr besucht werden, und auch die kleinen Extras werden gestrichen.

Bei einer kleinen Betriebsrente von 150 macht die monatliche Mehrbelastung immerhin 20 aus.

Das ist kein Pappenstiel.

Arbeitnehmer, die über ihre Arbeitgeber eine Direktversicherung über eine größere Summe abgeschlossen haben, trifft es besonders hart. Demjenigen, der ab diesem Jahr eine Versicherungssumme von 100.000 ausbezahlt bekommt, bleiben davon tatsächlich nur noch 84.000 in der Tasche; denn von den 100.000 muss er monatlich über zehn Jahre verteilt 16 % Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dieser staatlich verordnete Geldverlust ist nun wirklich auch kein Pappenstiel.

Meine Damen und Herren, die FDP hat am 11. Februar dieses Jahres im Bundestag den An trag eingebracht, die Anhebung der Kassenbeiträge auf die Betriebsrenten rückgängig zu machen. Heute stellen wir im Landtag den Antrag, zu diesem Ziel eine Bundesratsinitiative zu starten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen und CDU, ich appelliere an Sie: Machen Sie diesen Unsinn rückgängig. Stimmen Sie unserem Antrag zu. - Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP) Vizepräsident Dr. Helmut Linssen: Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Dreckmann. - Für die SPD erteile ich jetzt Herrn Rainer Bischoff das Wort.

Rainer Bischoff (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Frau Dr. Dreckmann, ich hatte eigentlich die Absicht, viele inhaltliche Punkte Ihres Antrages zu loben. Aufgrund Ihres Redestils kann ich aber gar nicht richtig einordnen, ob Sie einfach nur Märchen erzählen wollten oder ob das Ganze eine Art von Arroganz war. Ich habe mir nämlich aufgeschrieben, dass Sie Dinge gesagt haben wie beispielsweise Rentenklau, Ullalla Schmidt, traute Einfalt und einfältig. Ich frage mich, ob das dem Ernst des Themas gerecht wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Beim Begriff traute Einfalt ist mir die Frage durch den Kopf gegangen - ich habe auch versucht, mich noch einmal danach zu erkundigen -, ob nicht auch FDP-mitregierte Länder dieser Regelung im Bundesrat zugestimmt haben. Tauchen diese denn mit in der trauen Einfalt auf? Oder haben Sie sie gar nicht aufgeführt?

Ich bin jetzt ein bisschen unsicher; denn insgesamt halte ich die inhaltlichen Aussagen Ihres Antrages in vielen Punkten für durchaus berechtigt.

Es ist übrigens so - Sie haben das teilweise selbst angedeutet -, dass die Aspekte, die Sie jetzt in Ihrem Antrag vortragen, in unserer Partei und in unserer Fraktion natürlich auch diskutiert werden und sogar schon viel früher diskutiert wurden als ab dem 20. April 2004, dem Datum, an dem Ihr Antrag kam. Darauf werde ich gleich noch näher eingehen. Harald Schartau hat schon vor Monaten, nämlich im Januar dieses Jahres, darauf hingewiesen, welche Problematik sich hinter dieser Gesetzgebung verbirgt.

In der Tat ist es nämlich richtig, dass die Erhöhung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die betroffenen Betriebsrentnerinnen und -rentner eine große Belastung ist. Die Rentnerinnen und Rentner sind auch verunsichert.

Grundsätzlich sollte man zwar keine Geschichten von seiner eigenen Mutter erzählen. Heute will ich aber eine Ausnahme machen. Meine Mutter hat vor 14 Tagen den entsprechenden Bescheid bekommen. Das haben Sie ansatzweise auch getan. Wenn das mit der gesetzlichen Rentenversicherung, den Betriebsrenten und der privaten Vorsorge die Zukunft der Rentenversicherung sein soll, dann ist natürlich zweifelhaft, ob es klug ist, die Menschen bei den Betriebsrenten zu verunsichern.

Darüber hinaus will ich aber auch betonen, dass wir als SPD-Fraktion uns auch schon vor Jahren besonders für die Stärkung der Betriebsrenten eingesetzt haben. Bei der Gestaltung des wurde im Vorfeld eine wichtige Diskussion darüber geführt, dass man bei der privaten Altersvorsorge auch Betriebsrenten einbeziehen kann. Dies ist ganz bewusst ins Riester-Modell eingebaut worden.

In der Tat ist es so, dass die Gewerkschaften und die Sozialverbände, wie von Ihnen dargestellt, Widersprüche gegen das Gesetz sammeln.