Im Ausnahmefall der beschränkten Ausschreibung sind zur Verbesserung des Wettbewerbs auswärtige Firmen verstärkt zu

Vergabeexperten verfügt, hat ab Januar 2002 zusätzlich einen Mitarbeiter (Bauingenieur) eingesetzt, der aufgrund seiner speziellen Kenntnisse die Ausschreibungen, Angebote und Vergabevorschläge auf Unregelmäßigkeiten hin überprüfen soll.

Das Bauressort hat zugesagt, zukünftig bei Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Bauaufträge folgendes zu beachten:

· Alle Ausschreibungen sind so durchzuführen, dass ein größtmögliches Maß an Wettbewerb gewährleistet ist.

· Im Ausnahmefall der beschränkten Ausschreibung sind zur Verbesserung des Wettbewerbs auswärtige Firmen verstärkt zu beteiligen.

· Durch Schulungsmaßnahmen ist dafür zu sorgen, dass die mit der Auftragsvergabe befassten Bediensteten in die Lage versetzt werden, die Kosten vor jedem Ausschreibungsverfahren fachgerecht zu schätzen. Im Rahmen ihrer Dienst- und Fachaufsicht haben sich Vorgesetzte davon zu überzeugen, dass die Fachleute diese Kosten selbst geschätzt haben.

· Vorgesetzte haben regelmäßig die Vergabepraxis zu kontrollieren. Dabei muss das Vergabeverhalten konsequent durch eine dv-gestützte Datenerfassung überwacht werden.

· Nach der Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) vom 16. Januar 2001, Brem.ABl. S. 103, sind sämtliche Vergaben laufend auf wettbewerbsverfälschende Unregelmäßigkeiten zu überprüfen.

Die weitere Auswertung der Prüfungsergebnisse ist noch nicht abgeschlossen.

Finanzen Ausbildungsbezirke in den Finanzämtern Bremen-Ost und Bremen-West

Die Einrichtung von Ausbildungsbezirken hat die berufspraktische Ausbildung verbessert.

Der Schwerpunkt der Aufgaben hat sich durch den Rückgang der Anzahl der Auszubildenden auf die Wiedereingliederung langfristig beurlaubter Bediensteter und auf die Unterstützung anderer Veranlagungsbezirke verlagert.

Die Ausbildungszeit für die Laufbahn des mittleren Dienstes wird von drei auf zwei Jahre verkürzt.

Die Beteiligung der Finanzverwaltung am Bürgeramt Bremen Horn-Lehe ist zurzeit unwirtschaftlich.

1 Vorbemerkungen - Die Steuerbeamtenausbildung ist im Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz und in der Steuerbeamten-Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt. Danach beträgt die Vorbereitungszeit für die Laufbahn des gehobenen Dienstes (Finanzanwärter) drei, für die des mittleren Dienstes (Steueranwärter) zwei Jahre. In Bremen ist dem Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst eine einjährige Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten vorgeschaltet (vgl. Tz. 314 ff.). - Die fachtheoretische Ausbildung für den gehobenen Dienst wird im Rahmen eines Fachstudiums an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und die des mittleren Dienstes durch fachtheoretische Veranstaltungen an der Landesfinanzschule Bremen durchgeführt. Die berufspraktische Ausbildung wird für beide Laufbahnen in den Ausbildungsfinanzämtern wahrgenommen.

In den Finanzämtern (FÄ) Bremens wurden ab dem Jahre 1987 Ausbildungsbezirke eingerichtet. Damit sollte eine straffere Organisation der praktischen Ausbildung und eine qualitative Verbesserung des Ausbildungsangebots erreicht werden. Wegen der rückläufigen Anzahl der Auszubildenden und der sich daraus ergebenden Frage, ob diese Organisationsform noch zeitgemäß ist, hat der Rechnungshof die Arbeitsweise und die Arbeitsergebnisse exemplarisch in den Ausbildungsbezirken der FÄ Bremen-Ost und Bremen-West geprüft.

2 Prüfungsfeststellungen und Stellungnahme des Finanzressorts

Organisatorischer Aufbau sowie Aufgabeninhalte der Ausbildungsbezirke - Dem Ausbildungsbezirk des Finanzamts (FA) Bremen-West sind drei Einzel-Steuerbezirke mit entsprechendem Aktenbestand zugeordnet. Der Ausbildungsbezirk des FA Bremen-Ost verfügt über keinen eigenen Aktenbestand, ihm ist aber ein Veranlagungsbezirk (Vbz), ein so genannter Zwillingsbezirk, beigeordnet.

Den Auszubildenden ist die mit der Bearbeitung von Steuerfällen verbundene gesamte vielschichtige Arbeitstechnik praxisnah zu vermitteln. Neben der Lösung fachspezifischer Probleme sind auch veranlagungsbegeleitende Arbeiten zu erledigen. Die Aufgaben der Ausbildungsbezirke orientieren sich an den Erfordernissen einer zielgerichteten berufspraktischen Ausbildung der Auszubildenden.

Daneben sind die Ausbildungsbezirke für die Koordination der Ausbildungsaufgaben innerhalb der FÄ zuständig. Zusätzlich zu den Auszubildenden für den gehobenen und den mittleren Dienst werden in den beiden FÄ Bedienstete, die aus einer längerfristigen Beurlaubung zurückkehren, auf ihren Einsatz vorbereitet (vgl. Tz. 307 ff.). - Der Einsatz der Auszubildenden im gehobenen Dienst hat sich in den geprüften Ausbildungsbezirken unterschiedlich entwickelt. Während das FA Bremen-West alle Finanzanwärter nach Beendigung des ersten Studienabschnitts für mindestens vier Wochen im Ausbildungsbezirk einsetzt, hat das FA Bremen-Ost einen Teil der Auszubildenden auf ausgewählte Vbz verteilt. Dieser Ausbildungsbezirk befasst sich insbesondere mit der Betreuung der leistungsschwächeren Auszubildenden.

Im Interesse der Schaffung guter Ausbildungsvoraussetzungen sollte der Senator für Finanzen beobachten, ob beide Systeme in der Praxis als gleichwertig anzusehen sind. Wenn dieses der Fall ist, müssten die bestehenden Ausbildungspläne, nach denen die Auszubildenden mindestens für einem bestimmten Zeitraum die Ausbildungsbezirke durchlaufen sollten, überarbeitet werden.

Der Senator für Finanzen hat dieses zugesagt.

Arbeitsanleitungen zur Durchführung der praktischen Ausbildung - Damit die praktische Ausbildung nach einheitlichen Kriterien gestaltet und vertieft wird, hat die ehemalige Oberfinanzdirektion Bremen Arbeitsanleitungen entwickelt. Diese beschreiben die typischen Arbeitsfelder der jeweiligen Arbeitsbereiche und zeigen die verschiedenen Möglichkeiten der Ausbildung in dem jeweiligen Arbeitsbereich auf. Um den Nutzeffekt der Arbeitsanleitungen zu erhöhen, hat der Rechnungshof den Senator für Finanzen u. a. gebeten, die einzelnen Arbeitsfelder weiter zu untergliedern und in Schwierigkeitsstufen zu unterteilen.

Um abzugleichen zu können, ob eine Ausbildung in den jeweiligen Arbeitsfeldern stattgefunden hat, wurden Vordrucke entwickelt. Die Ausbilder haben diese jedoch nicht systematisch ausgewertet und auf Vollständigkeit hin kontrolliert; außerdem wurden sie nach Abschluss der Ausbildung nicht von der Personalstelle aufbewahrt.

Der Senator für Finanzen hat zugesagt, die Vorschläge des Rechnungshofs im Zuge der Aktualisierung der Arbeitsanleitungen zu berücksichtigen. Die Unterlagen sollen vor Beendigung der Ausbildung auf Vollständigkeit geprüft und nach Beendigung drei Jahre aufbewahrt werden.

Auswahl von Steuerfällen für die Auszubildenden - Der Erfolg der praktischen Ausbildung ist abhängig davon, dass die Auszubildenden eine Vielzahl von Veranlagungsfällen bearbeiten, die für Ausbildungszwecke geeignet sind. Hierfür stellen die übrigen Vbz dem Ausbildungsbezirk Veranlagungsfälle zur Verfügung. Diese Fälle sollen entsprechend den Ausbildungszielen der jeweiligen Laufbahngruppe sowie dem Ausbildungsstand und der Aufnahmefähigkeit der Auszubildenden ausgewählt werden.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Fälle nicht immer sachgerecht ausgewählt worden sind. Er schlägt vor, unter Beachtung von arbeitsökonomische Aspekten die Fälle zukünftig nach folgenden Kriterien auszuwählen:

· Die Arbeitsanleitungen (vgl. Tz. 301 ff.) sind vollständig abzuarbeiten.

· Die Schwierigkeitsgrade sollten systematisch gesteigert werden.

· Die Fälle müssen geeignet sein, Sachverhaltsermittlung, Schriftverkehr und Verhandlungstechnik zu üben.

Der Senator für Finanzen hat zugesagt, diese Kriterien verstärkt zu berücksichtigen.

Wiedereingliederungsmaßnahmen - Ein Schwerpunkt der Arbeit der Ausbildungsbezirke ist es, Bedienstete nach einer langfristigen Beurlaubung wieder in den Dienstbetrieb einzugliedern (vgl. Tz. 298).

Insbesondere werden die während der Beurlaubung eingetretenen Veränderungen im Steuerrecht, der Organisationsstruktur und der Arbeitstechnik vermittelt.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass in der fachtheoretischen Ausbildung der spezifische Ausbildungsbedarf von Rückkehrern nicht besonders berücksichtigt wurde. Zukünftig sollte eine auf die Bedürfnisse dieses Personenkreises besonders ausgerichtete Ausbildungsplanung erstellt und gezielte Schulungsmaßnahmen durch die Landesfinanzschule durchgeführt werden.

Der Senator für Finanzen hat dieser Anregung in einem ersten Schritt Rechnung getragen. Er hat im September 2001 einen Lehrgang für diesen Personenkreis eingerichtet.

Die Planung und Durchführung solcher Schulungsmaßnahmen wird dadurch erschwert, dass die Rückkehrer zu verschiedenen Zeitpunkten innerhalb eines Jahres ihren Dienst antreten. Der Senator für Finanzen und der Rechnungshof halten es im Interesse der Förderung der späteren Wiedereingliederung für erwägenswert, bereits bei der Bewilligung und ggf. Verlängerung der Beurlaubung einen einheitlichen Rückkehrtermin nahezulegen. Sollte dies aus persönlichen Gründen nicht möglich oder aus dienstlichen Gründen nicht sinnvoll sein, müssten die Bediensteten, die in Kürze ihren Dienst wieder antreten, auf Lehrgänge hingewiesen werden.

Durchführung von Unterstützungsmaßnahmen des Ausbildungsbezirks für andere Veranlagungsbezirke - Die Ausbildungsbezirke entlasten die Vbz, bei denen aus unterschiedlichen Gründen Engpässe aufgetreten sind. Vorrangig wurden Vbz für Hilfsaktionen durchgeführt, in denen ein stetiger Rückgang der Erledigungszahlen zu verzeichnen war.

Daneben unterstützten die Ausbildungsbezirke Vbz, bei denen Personal für einen längeren Zeitraum ausfiel.

Der Rechnungshof hat angeregt, dass die bei Unterstützungsmaßnahmen sichtbar gewordenen Mängel in der Organisation der Arbeitsabläufe oder Schwachstellen bei der Arbeitserledigung festgehalten, analysiert und hieraus Konsequenzen gezogen werden. Bedienstete, die unzureichende Arbeitsleistungen erbringen, sollten nur in Ausnahmesituationen unterstützt werden.

3 Zusammenfassende Würdigung - Mit der Einrichtung von Ausbildungsbezirken ist ein Schritt in Richtung zu mehr Verwaltungsökonomie gemacht worden. Insbesondere wurden die übrigen Vbz entlastet, die nunmehr einen deutlich geringeren Anteil an der Ausbildungsarbeit leisten. Außerdem hat die Einrichtung der Ausbildungsbezirke zu einer Verbesserung der praktischen Ausbildung beigetragen. Trotz Rückgang von Neueinstellungen für die Laufbahngruppen des gehobenen und des mittleren Dienstes in der Steuerverwaltung haben die Ausbildungsbezirke nicht an Bedeutung verloren, da die Aus- und Fortbildung von Rückkehrern aus einer längeren Beurlaubung weiterhin entsprechende Kapazitäten erfordern. Außerdem ist die Einbindung der Ausbildungsbezirke in das laufende Veranlagungsgeschäft zu einem wichtigen Lenkungsinstrument für die ordnungsmäßige Wahrnehmung der Amtsgeschäfte geworden.

4 Sonstige Feststellungen

Ausbildung für den mittleren Dienst in der bremischen Steuerverwaltung - Das Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz sieht eine zweijährige Ausbildung für den mittleren Dienst vor. Bisher wurde dieser zweijährigen Ausbildung in Bremen eine einjährige Verwaltungsfachangestelltenausbildung vorangestellt.