Bericht der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW Bericht durch Thomas Lennertz Geschäftsführer der BEG NRW

3 Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen, zur Steigerung der Fördermöglichkeiten der NRW.BANK und zur Änderung anderer Gesetze 28

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 14/9394 und 14/9931

Ausschussprotokoll 14/935

­ Abstimmung gemäß Vereinbarung der Fraktion

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

4 Wirtschaftsprüfungsbericht zur Einhaltung der Sozialcharta 36

­ Bericht des Ministers für Bauen und Verkehr

- Bericht durch Minister Lutz Lienenkämper (MBV) 36

- Aussprache 39

5 Dortmunder Hauptbahnhof 41

­ Bericht des Ministers für Bauen und Verkehr

- Bericht durch Minister Lutz Lienenkämper (MBV) 41

- Aussprache 42 4 Wirtschaftsprüfungsbericht zur Einhaltung der Sozialcharta

­ Bericht des Ministers für Bauen und Verkehr Minister Lutz Lienenkämper trägt vor:

Im Kaufvertrag vom 10. bzw. 11. Juni 2008 wurden umfangreiche Schutzbestimmungen zugunsten der Mieterinnen und Mieter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LEG in Form der LEG-Sozialcharta vereinbart. Mieter und Mitarbeiter stehen somit rechtlich besser als vor dem Verkauf. Die Käuferin ist zudem verpflichtet, jedes Jahr bis Ende Oktober einen schriftlichen Bericht über sämtliche Maßnahmen, Handlungen und Unterlassungen vorzulegen, die zur Einhaltung der Bestimmungen der Sozialcharta im Kalenderjahr getroffen worden sind. Zusätzlich ist die Einhaltung der Vorgaben der Sozialcharta durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu testieren.

Die Käuferin hat ihren Bericht, einschließlich des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Jahr 2008 fristgerecht am 30. Oktober 2009 vorgelegt.

Dieser Bericht, der einschließlich der Anlagen insgesamt 826 Seiten umfasst, wurde von der in meinem Ministerium im letzten Jahr eingerichteten Clearingstelle im Zeitraum vom 2. November bis 20. November 2009 eingehend geprüft. Am 23. November 2009 hat die Gesellschaft auf unsere Aufforderung der Clearingstelle einen Ergänzungsbericht vorgelegt. Beide Berichte liegen Ihnen vor. Der Bericht und der Ergänzungsbericht wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Testat versehen.

Zum Prüfverfahren und insbesondere zur Erforderlichkeit des Ergänzungsberichts lassen Sie mich kurz die wesentlichen Punkte erläutern.

Die erste Prüfung der Clearingstelle ergab, dass der Bericht den einzelnen Regelungen der Sozialcharta entsprechend aufgegliedert war, die nacheinander abgearbeitet wurden. Zu jeder Vorschrift wurden die Prüfergebnisse wiedergegeben und die Informationsbereitstellung für den Wirtschaftsprüfer aufgeführt.

Einen Kritikpunkt gab es hinsichtlich der Nachprüfbarkeit des Datenbankmaterials.

So führt die Käuferin im Bericht aus, dass sie umfangreiche Datenbanken angelegt hat, die den Wirtschaftsprüfer in die Lage versetzen sollen, die Einhaltung der Sozialcharta zu prüfen und zu kontrollieren. Der Clearingstelle war es in Unkenntnis des Aufbaus der Datenbanken nicht möglich, den Prüfweg des Wirtschaftsprüfers nachzuvollziehen. Ich bin jedoch auch nicht zu den kleinsten Zugeständnissen bereit, wenn es um den Schutz der Mieter geht. Daraufhin hat die Clearingstelle die Käuferin aufgefordert, ergänzende Informationen und zusätzliches Datenmaterial vorzulegen. Sie hat am 23. November 2009 über den Ergänzungsbericht alle erbetenen Zusatzinformationen vollständig nachgereicht und fehlende Unterlagen nachgeliefert. Nach sorgfältiger Prüfung dieser ergänzenden Unterlagen konnte die Berichterstattung nachvollzogen werden. Er entspricht den vertraglichen Anforderungen.