MR Barbara MeierBeck Ministerium für Generationen Familie Frauen und Integration ergänzt die Zahl von ca

Die mittlerweile gemeinsam entwickelte Sprachregelung solle noch in einen Erlass Eingang finden, der die Zuständigkeit der Herkunftskommune regele, um unterschiedliche Auslegungen zukünftig zu vermeiden. Zudem werde das MAGS klarstellen, dass es bei einem Frauenhausaufenthalt von weniger als drei Monaten keiner Begründung bedürfe und dass bei einem längeren Aufenthalt mit einer Begründung gerechnet werde. Diese Lösung gelte als tragfähig, da die Frauen in drei Monaten zur Ruhe kommen und ihre Situation klären könnten. Niemand werde bestreiten, dass betroffene Frauen mit oft langwierigen und sehr komplexen Problemlagen nicht in kürzester Zeit im Frauenhaus therapiert werden könnten. Für die Aufgabe der Frauenhäuser, nämlich den Betroffenen Ruhe und Schutz zu bieten und mit ihnen den weiteren Weg zu klären, stellten drei Monate einen guten Zeitrahmen dar, der weder die Frauenhäuser noch die Frauen zusätzlich unter Bekundungszwänge setzen sollte.

MR Barbara Meier-Beck (Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration) ergänzt, die Zahl von ca. 5.000 Wegweisungen beziehe sich auf Anfragen und nicht auf Fälle und enthalte viele Doppelungen, da eine Frau in jedem Frauenhaus, bei dem sie Hilfe nachfrage, als Abgewiesene gezählt werde, auch wenn sie in dem nächsten Frauenhaus, das sie anrufe, untergebracht werden könne. Die Frauenhäuser machten den Frauen, die sie nicht aufnehmen könnten, mithilfe des Frauen-Info-Netzes in der Regel ein anderweitiges Angebot. Allerdings wollten manche Frauen ihre Kommune nicht verlassen, weil ihre Kinder dort weiter zur Schule gehen sollten oder weil sie ihren Arbeitsplatz dann nicht mehr erreichen könnten.

Im Ländervergleich stehe Nordrhein-Westfalen mit seiner Frauenhausförderung nicht schlecht da. Baden-Württemberg fördere überhaupt keine Personalkosten, sondern gebe lediglich einen Sachkostenzuschuss, der jedoch eigene Investitionen des Trägers voraussetze. In Brandenburg stünden für die Frauenhausförderung 50.000 zur Verfügung. Das Land Bremen fördere ausschließlich über Tagessatzfinanzierung. In Mecklenburg-Vorpommern gebe es 24.000 pro Vollzeitäquivalent, allerdings nur für zwei Stellen bis 19 Plätze. Rheinland-Pfalz fördere jedes Frauenhaus mit 77.600.

Neben den Frauenhäusern müsse auch das ambulante Beratungsangebot in den Blick genommen werden, das insbesondere aufgrund der Möglichkeit der Wegweisung an Bedeutung zugenommen habe. Nicht viele Länder machten ein solch ausdifferenziertes Beratungsangebot wie Nordrhein-Westfalen.

Wie erwähnt habe ein intensives Gespräch zwischen dem MAGS und den Frauenhausvertretungen zum MAGS-Erlass stattgefunden, in dem sich beide Seiten sehr aufmerksam zugehört und eine andere Sicht auf die jeweiligen Motive erhalten hätten. In diesem Erlass werde neben der Drei-Monats-Frist, nach deren Ablauf Aufenthalte von Frauen in Frauenhäusern begründet werden müssten, kumulativ der begründete Zweifelsfall angeführt, bei dem ein Bericht Grundlage für die Entscheidung über die Notwendigkeit eines weiteren Frauenhausaufenthaltes sein könne. Das MAGS prüfe nun, ob sich der ein oder andere Punkt innerhalb des gesetzlichen Rahmens klarer als bislang regeln lasse. Walter Kern (CDU) begrüßt, dass sich das Ministerium sehr für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Arbeit einsetze und dies auch in dem aufschlussreichen Bericht dokumentiert habe. Dieser sollte dem Ausschuss auch in schriftlicher Form zugehen, wobei insbesondere ein Qualitätsvergleich unter den Bundesländern von Interesse sei.

Barbara Steffens (GRÜNE) meint, es helfe den betroffenen Frauen und ihren Kindern nicht, auf die noch schlechtere Situation in anderen Bundesländern hinzuweisen und zu erklären, dass in Nordrhein-Westfalen weniger als 5.000 Abweisungen erfolgten, da sich diese Zahl nicht auf Fälle, sondern auf Anfragen beziehe. NRW habe in der Tat eine gute Ausgangslage und sei an vielen Stellen besser als andere Bundesländer. Eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser werde aber überall eingefordert. Die Politik in Nordrhein-Westfalen trage Verantwortung dafür, Abweisungen in diesem Bundesland generell zu verhindern. Jede Frau, die mit ihren Kindern der Gewalt nicht entfliehen könne, sei auf die Unterstützung des Landes angewiesen.

Das vorhandene strukturelle Problem, das vor allem darin bestehe, dass sich Herkunfts- und Aufnahmekommune bei der Finanzierung der Frauenhäuser gegenseitig den Ball zuspielten, lasse sich nicht mit Spenden lösen. Notwendig sei eine strukturelle Lösung, um einen Ausgleich zwischen den Kommunen und im gesamten Land zu schaffen. Die Verschiebebahnhöfe zwischen Bund, Land und Kommunen ­ Stichworte: Föderalismus und Konnexität ­ dürften nicht zulasten der betroffenen Frauen gehen. In ihrem Interesse sei eine Landesregelung, wie es sie bereits in anderen Bereichen zum Auffangen kommunaler Unterschiede gebe. Dazu gehöre auch die Frage, was in den Fällen geschehe, in denen kein Kostenträger zur Verfügung stehe. Die Antwort könnte zum Beispiel eine Umlage sein.

Das Modell Schleswig-Holsteins sei besser als nichts, allerdings nicht die Lösung schlechthin. NRW wolle immer besser sein als andere und müsse daher eine nordrhein-westfälische Lösung schaffen, die für andere Bundesländer beispielhaft sein könne.

In einer Information zum Wohnungslosenprogramm stehe ohne weitere Erläuterung geschrieben, dass darüber auch Frauenhäuser finanziert werden könnten. Das Ministerium möge in einem kleinen Bericht erklären, was genau unter dieser Finanzierungsmöglichkeit zu verstehen sei und welcher Zusammenhang zwischen Flüchtlingsunterkünften, Frauenhäusern und Wohnungslosenunterkünften bestehe. Vielleicht liege hier eine Lösung, obgleich mit dem Wohnungslosenprogramm eine ganz andere Zielgruppe als die von Gewalt betroffenen Frauen angesprochen werde.

Vorsitzende Elke Rühl dankt Frau Eckern und Frau Limpinsel für die Vorstellung der Kampagne im Ausschuss, der diese zum Anlass genommen habe, zu diesem Thema sehr intensiv zu diskutieren.