Lahn-Dill-Kreis (B 277a)

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen?

Für die Ortsumgehung Aßlar im Zuge der B 277 wurden Ende 1990 Vorplanungen durchgeführt. Dabei haben sich die Naturschutzverbände und -behörden wegen der Eingriffe in Natur und Landschaft gegen alle weiträumigen Lösungsvarianten ausgesprochen. Die daraufhin entwickelten ortsnahen Varianten und Teilortsumgehungen fanden ebenfalls keine Akzeptanz. Auch die Stadtverordneten der Stadt Aßlar hatten sich damals nicht für eine weiter zu verfolgende Trasse entschieden, sodass seitdem die Planung ruht.

Erst im Oktober 1997 teilte die Stadt Aßlar dem örtlich zuständigen Amt für Straßen- und Verkehrswesen Dillenburg mit, dass die Stadtverordnetenversammlung "mit allen in Betracht kommenden Trassen", auch mit einer ortsnahen Variante, konform geht.

Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Dillenburg war zu dieser Zeit bereits mit einer Vielzahl vordringlicher Projekte befasst, sodass wegen der sehr begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen eine Fortführung der Planungen nicht möglich war. Deshalb wurde der Stadt Aßlar bereits damals mitgeteilt, dass die Planung der Ortsumgehung Aßlar nur von ihr selbst durch die Vergabe von Voruntersuchungen (Befliegung, Linienplanung, Überarbeitung der relativ alten Umweltverträglichkeitsstudie) fortgeführt werden könnte.

Weitere Planungsschritte nach Abschluss dieser Grundsatzplanung wären die Erstellung des Vorentwurfs sowie die Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Baurechtschaffung.

Frage 2. Welche Varianten gibt es, welche Vor- und Nachteile haben diese im Einzelnen?

In der Voruntersuchung aus dem Jahr 1990 wurden verschiedene Trassenvarianten südlich von Aßlar mit weiträumigen und ortsnahen Führungen sowie mit teilweiser Mitbenutzung vorhandener Straßen untersucht. Konflikt- bzw. Zwangspunkte ergaben sich dabei durch die vorhandene Bebauung, die Bahntrasse, den Talraum der Dill sowie die Topographie. Wie bereits oben ausgeführt, haben sich die Naturschutzverbände und -behörden seinerzeit wegen der Eingriffe in Natur und Landschaft gegen alle weiträumigen Varianten ausgesprochen und auch die Stadtverordneten hatten sich damals nicht für eine weiter zu verfolgende Trasse entschieden.

Frage 3. Welche Beschlüsse müssen von wem noch gefasst werden?

Die Stadt Aßlar hatte mit dem Beschluss von 1997 grundsätzlich für alle in Betracht kommenden Varianten bereits einen Stadtverordnetenbeschluss gefasst.

Bei einer weiteren Bearbeitung würde dann - entsprechend der Planungssystematik - für die weiter zu verfolgende Variante, die das Ergebnis eines Variantenvergleichs einschließlich der Abwägung unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Verbände darstellt, noch ein zustimmender Stadtverordnetenbeschluss erforderlich werden.

Frage 4. Welche Hindernisse stehen einer Umsetzung im Wege?

Die Maßnahme ist im derzeit gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (BVWP) im vordringlichen Bedarf eingestuft. Im Rahmen der angelaufenen Fortschreibung des Bedarfsplans hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen beschlossen, alle Maßnahmen, für die Ende 1999 noch kein Planfeststellungsbeschluss vorlag, hinsichtlich ihrer Dringlichkeit neu zu überprüfen. Deshalb ist derzeit noch nicht abzusehen, ob die Ortsumgehung Aßlar im vordringlichen Bedarf verbleiben wird. Eine Entscheidung des Deutschen Bundestags über den neuen Bedarfsplan durch die Verabschiedung der Ausbaugesetze wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr vorliegen. Damit besteht für die Ortsumgehung Aßlar bis dahin weder eine Planungs- noch eine Finanzierungssicherheit.

Unabhängig hiervon wird sich die Hessische Landesregierung aber weiterhin für die Beibehaltung der derzeitigen Einstufung der Maßnahme im vordringlichen Bedarf einsetzen.

Im Konzept des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zur Abstufung autobahnparalleler Bundesstraßen ist die B 277 im Bereich Aßlar als "abstufungswürdig nach Durchführung der BVWP-Maßnahmen" - d.h. im vorliegenden Fall nach Realisierung der OU Aßlar - enthalten. Im Rahmen der angelaufenen Fortschreibung des Bedarfsplans hat der Bund angekündigt, diese Strecken im Zusammenhang mit der Bedarfsplanfortschreibung abstufen zu wollen.

Die Hessische Landesregierung vertritt die Auffassung, dass auch die Projekte in den aus der Sicht des Bundes abstufungswürdigen Bundesstraßenabschnitten bei festgestellter Dringlichkeit in den BVWP aufgenommen werden müssen. Eine endgültige Entscheidung in diesem Punkt obliegt ebenfalls dem Deutschen Bundestag beim Beschluss der Ausbaugesetze.

Frage 5. Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf?

Nach einer groben Kostenschätzung betragen die Baukosten der 1990 untersuchten Varianten zwischen 50 und 80 Mio. DM; die Planungskosten einschließlich der erforderlichen Fachgutachten werden auf ca. 1,4 Mio. DM geschätzt.

Frage 6. Wer ist für welchen Kostenanteil zuständig?

Die Baukosten sowie die Kosten für den erforderlichen Grunderwerb trägt der Bund als Baulastträger der Straße.

Die Planungskosten werden entsprechend der neuen Ausgabenzuordnung im Wesentlichen wie folgt aufgeteilt: Die Kosten für Befliegung, Umweltverträglichkeitsstudie, Klimagutachten, Baugrunduntersuchungen sowie verschiedene Spezialuntersuchungen (Fauna, Schadstoffe) trägt der Bund; die Kosten für Grundlagendaten, Verkehrsuntersuchungen, Entwurfsunterlagen, Landschaftspflegerischen Begleitplan, Planfeststellungsunterlagen etc. muss das Land tragen.

Sollte die Stadt Aßlar auf eine sofortige Wiederaufnahme der Planungsarbeiten bestehen, wären die erforderlichen Planungskosten von der Stadt Aßlar zu tragen.

Mit den Planungsarbeiten könnte dann ein leistungsfähiges Büro beauftragt werden.

Frage 7. Wie hoch sind die Bundesmittel in den Jahren 1995 bis 2001 gewesen?